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# In Sachsen-Anhalt schlägt die Fünf-Prozent-Hürde zurück
- URL: https://jacobin.de/sachsen-anhalt-fuenf-prozent-huerde/
- Published: 2026-09-03T12:35:27.000Z
- Updated: 2026-09-03T12:50:58.000Z
- Description: Jahrzehntelang verteidigten die etablierten Parteien die Fünf-Prozent-Hürde als Schutz vor Zersplitterung des Parlaments. Jetzt könnte sie ausgerechnet ihnen den Einzug in den Landtag verwehren – und der AfD zur Alleinregierung verhelfen.
- Author: Joshua Samuel Strack
- Tags: Politik, Sachsen-Anhalt, #Feature1

Es sieht wirklich nicht gut aus für die SPD in Sachsen-Anhalt. Jüngst wurde die ehemalige Volkspartei mit so miesen Wahlprognosen konfrontiert, dass ihr Spitzenkandidat für die kommende Landtagswahl auf einmal öffentlich über eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde [lamentierte](https://www.deutschlandfunk.de/die-wahlrechtsreform-und-die-folgen-weshalb-linke-und-csu-geklagt-haben-100.html?ref=jacobin.de): »Eine Drei-Prozent- Hürde wäre immer noch ein wirksamer Schutz vor Zersplitterung«, sagte Armin Willingmann kürzlich dem *Tagesspiegel*. Zu diesem Zeitpunkt prognostizierte INSA den Sozialdemokraten nur ein [punktgenaues Einziehen](https://dawum.de/Sachsen-Anhalt/INSA/2026-07-23/?ref=jacobin.de) in den Landtag – wenn überhaupt.

Auch wenn es für die SPD in den Umfragen seitdem wieder bergauf geht: Dank einer möglichen Abweichung von mehreren Prozentpunkten müssen SPD, Grüne und FDP in Sachsen-Anhalt alle um ihren Einzug zittern. Eine absolute Mehrheit und anschließende Alleinregierung der AfD ist dadurch mittlerweile zu einem realistischen Szenario geworden. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet die Ampelparteien ihre gemeinsame Zeit in der Regierung damit verbracht haben, sich gleich mehrfach für Sperrklauseln in die Bresche zu werfen. 

Mit allen Mitteln haben die etablierten Parteien den Ausschluss von Millionen Wählerstimmen verteidigt – meist mit dem Verweis auf die Weimarer Republik, wo die Fragmentierung des Parlaments angeblich an der Erodierung der Demokratie mitgewirkt haben soll. Diese Arroganz könnte sich jetzt böse rächen.

### **Gegen den Willen der Gründerväter**

Der Wunsch, die völlige Zerfaserung eines Parlaments zu verhindern, ist nicht ganz unberechtigt. Eine Regierungsbildung unter der Beteiligung unzähliger Parteien ist nicht nur mühsam, sondern läuft auch Gefahr, eigentlich unbedeutenden Gruppen zur Rolle des Königsmachers zu verhelfen. Ein Blick in die Niederlande kann dabei ernüchternd wirken.

Auch die deutsche Geschichte wird regelmäßig herangezogen, um den Ausschluss von Kleinstparteien aus dem parlamentarischen Betrieb zu rechtfertigen. Doch obwohl die Fünf-Prozent-Hürde häufig als eindeutige Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik dargestellt wird, war ihre Einführung durchaus umstritten: Von den Eltern des Grundgesetzes wurde sie sogar [explizit abgelehnt](https://verfassungsblog.de/keine-rechtfertigung-fur-sperrklauseln/?ref=jacobin.de). Wäre es nach ihnen gegangen, hätte die heute so selbstverständliche Sperrklausel es nur in die historischen Fußnoten geschafft.

> »Wie genau es die repräsentative Demokratie stärken soll, eine Handvoll Abgeordneter von Volt oder Die Partei aus Brüssel zu verbannen, bleibt wohl nur der sonst so ›pro-europäischen‹ Mitte vorenthalten.«

Als der Parlamentarische Rat 1948 zusammenkam, um die verfassungsrechtliche Grundlage der heutigen Bundesrepublik auszuarbeiten, war noch unklar, ob er überhaupt die [nötige Kompetenz](https://www.parlamentarischerrat.de/zeitleiste%5F899%5Fzeitleiste=119.html?ref=jacobin.de) besaß, neben dem Grundgesetz auch ein Wahlgesetz zu erlassen. Seine Mitglieder entschlossen sich trotzdem, einen eigenen Entwurf zu verabschieden. Doch um tatsächlich in Kraft treten zu können, benötigte dieser auch die Zustimmung der Ministerpräsidenten, welche den Parlamentarischen Rat überhaupt erst ins Leben gerufen hatte.

Vor der offiziellen Verkündung ließen die Chefs der Landesregierungen es sich daher nicht nehmen, auch noch ein paar eigene Änderungen vorzunehmen. Es war dieser letzte Schritt, bei dem die Fünf-Prozent-Hürde ihren Weg in das deutsche Bundestagswahlrecht fand – gegen den ausdrücklichen Wunsch des Parlamentarischen Rates.

### **Wie man ein Bundesverfassungsgericht umgeht**

Ihre Entstehungsgeschichte unterstreicht, dass Sperrklauseln nie außerhalb von politischen Machtkämpfen denkbar sind. Auch in der modernen Bundesrepublik hatte sich daran nichts geändert, als sich über sechzig Jahre später eine neue Auseinandersetzung entzündete.

2011 [argumentierte](https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-verhandlung-zur-europawahl-von-enger-kooperation-und-nationalen-sichtweisen?ref=jacobin.de) eine Verfassungsbeschwerde, dass die bis dahin bei Europawahlen in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Hürde einen Verstoß gegen die Wahlrechtsgleichheit darstelle. Wenn Millionen von gültigen Stimmen keinen Einfluss auf das Ergebnis nehmen, ist immerhin nur schwerlich noch von einer »gleichen« Wahl die Rede. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die Hürde verstieß bei Europawahlen tatsächlich gegen die »Chancengleichheit der politischen Parteien« – und wurde prompt für [verfassungswidrig](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-fuenf-prozent-klausel-bei-europawahlen-verfassungswidrig?ref=jacobin.de) erklärt.

Diese Entscheidung markierte den Startschuss einer institutionellen Odyssee, die erst über zehn Jahre später unter der Ampelkoalition ihr vorläufiges Ende finden würde: Schon 2013 versuchte eine erfolglose Mehrheit aus SPD, FDP, Grüne und Union, die Hürde einfach auf [drei Prozent](https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wahl-europaeisches-parlament-drei-prozent-huerde-bundesverfassungsgericht-parteien?ref=jacobin.de) herabzusetzen, doch die [erneute Einkassierung](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/bvg14-014.html?ref=jacobin.de) durch das Bundesverfassungsgericht folgte mit Ansage. Erst der Umweg über die [Europäische Gesetzgebung](https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/theme-union-of-democratic-change/file-reform-of-the-electoral-law-of-the-eu?ref=jacobin.de) war von Erfolg gekrönt. Nachdem die [Große Koalition](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eu-parlament-sperrklausel-wahlen-europa?ref=jacobin.de) sich 2018 unter den Mitgliedstaaten durchsetzen konnte, beschloss der Rat, eine für Deutschland geltende Hürde zwischen zwei und fünf Prozent in das EU-Wahlrecht einzuschreiben.

> »Die ursprüngliche Ablehnung des Parlamentarischen Rates widerspricht der Erzählung, die Fünf-Prozent-Hürde sei eine unabdingbare Konsequenz aus dem Scheitern der Weimarer Republik gewesen.«

Als das Gesetz dann fünf Jahre später zur Ratifizierung im Bundestag ankam, war es wieder die Ampelkoalition, die es gemeinsam mit der Union durchwinkte. Ein Bündnis aus den Linken, der FDP und den Freien Wählern hätte die Zustimmung im Bundesrat zwar stoppen können, kam hinter den Kulissen aber nicht zustande. Und auch der [Versuch von Martin Sonneborn](https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-2bve623-die-partei-sonneborn-sperrklausel-europawahl-organstreitverfahren-verfassungsbeschwerde?ref=jacobin.de), die Hürde wieder per Verfassungsbeschwerde aufzuhalten, konnte gegen Europäisches Recht diesmal nichts ausrichten.

### **»In Einfalt geeint«**

Am Vorgang zeigt sich, dass es der Ampel nie um die Sache ging. Denn das immer wieder vorgebrachte Ziel, einer Zersplitterung vorzubeugen und die politische »Handlungsfähigkeit« zu stärken, wird mit Blick auf das Europäische Parlament vollkommen ad absurdum geführt. Als transnationale Institution ist es ausdrücklich dafür konzipiert worden, eine extrem vielfältige Politiklandschaft abzubilden. Durch die bewusste Repräsentation der verschiedenen Nationen und Parteienfamilien sind dort gerne mal über zweihundert verschiedene Parteien vertreten.

Politische Handlungsfähigkeit entsteht im Europäischen Parlament, indem diese Parteien eben nicht alle einzeln miteinander verhandeln, sondern sich in übergeordneten Fraktionen zusammenschließen: Die Anreize, Teil einer solchen Gruppe zu werden, sind so stark, dass dort sogar Parteien zusammenarbeiten, die aus demselben Mitgliedstaat stammen und bei Wahlen ganz direkt um Stimmen konkurrieren.

Da die geplante EU-Wahlhürde außerdem nur Spanien und Deutschland betrifft, würde sich die Anzahl der im Parlament vertretenen Parteien sowieso nur marginal verringern. Die Vorstellung, so die grundlegende Dynamik des Europäischen Politikbetriebs beeinflussen und eine wie auch immer definierte Handlungsfähigkeit stärken zu können, grenzt an eine Lächerlichkeit – eine Argumentationslinie, der 2014 auch das Bundesverfassungsgericht [gefolgt](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-urteil-2bve213-europa-wahl-sperrklausel-drei-prozent-huerde?ref=jacobin.de) war.

Wie genau es die repräsentative Demokratie stärken soll, eine Handvoll Abgeordneter von Volt oder Die Partei aus Brüssel zu verbannen, bleibt wohl nur der sonst so »pro-europäischen« Mitte vorenthalten. Und auch dass die etablierten Parteien nach Einführung einer Hürde mehr Sitze für sich beanspruchen können, muss reiner Zufall sein. Noch zufälliger ist nur, dass die Ampelkoalition hier bereits zum zweiten Mal eine Wahlrechtsreform nutzte, um die Sperrklausel zu ihrem elektoralem Vorteil anzupassen.

### **Fünf-Prozent-Hybris**

Als die Regierungsfraktionen sich 2023 der lange aufgeschobenen [Reform des Bundeswahlrechts](https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/520271/faq-wahlrechtsreform-zur-verkleinerung-des-bundestages/?ref=jacobin.de) widmeten, lautete ihr selbsterklärtes Ziel, die Anzahl der im Parlament vertretenen Mitglieder zu reduzieren. Das Problem eines aufgeblähten Bundestags durch den potentiellen Ausschluss von gleich zwei Oppositionsparteien zu lösen, hat sich dabei wohl am praktischsten erwiesen.

So bestand ein Kernstück des Entwurfs aus der Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel – einer Ausnahme von der Fünf-Prozent-Hürde für Parteien, die mindestens drei Wahlkreise direkt über die Erststimme für sich entscheiden können. Wäre es nach der Ampel gegangen, hätte damit künftig Schluss sein sollen: Selbst Parteien, die mehrere Direktmandate erringen konnten, hätten dem Gesetz nach mit keinem einzigen Sitz mehr vertreten sein dürfen, solange nicht auch bundesweit die fünf Prozent erreicht wurden.

Man muss nicht viele Szenarien durchspielen, um zu realisieren, was diese Regelung für Die Linke und die CSU hätte bedeuten können: Ohne die Grundmandatsklausel wäre die Linkspartei 2021 mit dem exakt selben Wahlergebnis von 4,9 Prozent schon gar nicht mehr in den Bundestag eingezogen. Und auch die CSU hatte mit 5,2 Prozent nur gerade so die Fünf-Prozent-Hürde überwunden. 

> »Es ist eine doppelte Ironie der bundesdeutschen Geschichte, dass nun ausgerechnet die Fünf-Prozent-Hürde der AfD erstmals zur Macht verhelfen könnte.«

Kurz vor der Abstimmung kam es daher zu einer einmaligen Szene: Friedrich Merz persönlich stand im Saal auf und bat vor dem versammelten Plenum in einer [Geste der absoluten Verzweiflung](https://www.youtube.com/watch?v=1Kqmzfs0Rw0&t=6540s&ref=jacobin.de) darum, noch einmal »innezuhalten« und neue Kompromisse zu suchen – ohne Erfolg. Erst anschließende [Klagen von CSU und Die Linke](https://www.deutschlandfunk.de/die-wahlrechtsreform-und-die-folgen-weshalb-linke-und-csu-geklagt-haben-100.html?ref=jacobin.de) sorgten dafür, dass die Streichung der Grundmandatsklause für [verfassungswidrig](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-urteil-war-vorab-online-wahlrecht-teilweise-verfassungswidrig?ref=jacobin.de) erklärt und somit doch noch [gekippt](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/nach-bverfg-urteil-keineaenderungen-am-wahlrecht-geplant?ref=jacobin.de) worden ist.

Die demonstrative Sturheit, mit der die etablierten Parteien immer wieder versuchen, Wahlhürden gegen bestehendes Verfassungsrecht durchzusetzen, ist fast schon beachtlich. Aber all diese niederschmetternden Urteile des Bundesverfassungsgerichts passen nicht ins Bild der »demokratiestärkenden« Sperrklauseln. Und auch die ursprüngliche Ablehnung des Parlamentarischen Rates widerspricht der Erzählung, die Fünf-Prozent-Hürde sei eine unabdingbare Konsequenz aus dem Scheitern der Weimarer Republik gewesen. 

Der Verweis auf die Weimarer Instabilität geht auch immer mit der Warnung vor dem Faschismus einher, dessen Brandstifter die Krise für sich zu nutzen wussten. Es ist eine doppelte Ironie der bundesdeutschen Geschichte, dass nun ausgerechnet die Fünf-Prozent-Hürde der AfD erstmals zur Macht verhelfen könnte – und dabei auch noch genau die Parteien bestraft würden, die vorher am lautesten nach Hürden gerufen haben.