15. April 2026
Boykotte gegen Israels akademische Institutionen stehen in der Kritik, die Wissenschaftsfreiheit zu gefährden. Doch die Einwände erweisen sich als schwach und rücken durch die Zerstörung der Bildungsinfrastruktur in Gaza noch weiter in den Hintergrund.

Ein Palästina-Solidaritätscamp an der Universität Oxford, Aufnahme vom 18. Juni 2024.
Boykotte sind seit langem Bestandteil sozialer und politischer Bewegungen. In ihnen kommt die kollektive Weigerung zum Ausdruck, Produkte zu kaufen oder zu verkaufen, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen oder mit Staaten, Institutionen oder deren Vertreterinnen oder Vertretern in Austausch zu treten. So können Individuen und Kollektive mit gewaltfreien Mitteln symbolischen, wirtschaftlichen und politischen Druck aufbauen und ausüben. In der Regel beruhen Boykotte dabei auf einem prinzipiellen Einspruch und richten sich häufig gegen schwerwiegende Ungerechtigkeiten, Rechtsverletzungen und Unterdrückung.
In ihrer Wirkung gehen Boykotte über die bloße Artikulation von Dissens und die Schärfung des öffentlichen Bewusstseins hinaus: Sie zielen darauf ab, Veränderungen herbeizuführen, indem sie die Kluft zwischen symbolischem Protest und direkter Aktion überbrücken. Gleichzeitig wollen sie eine Alternative sowohl zu bloßen Appellen als auch zu militanteren und gewaltsamen Formen des Widerstands bieten.
Die Geschichte des Boykotts als Protestpraxis ist vielfältig und bis heute aufschlussreich: vom Boykott britischer Waren durch amerikanische Kolonisten im Kontext der Amerikanischen Revolution über den irischen »Landkrieg«, in dem Bauern gegen mächtige Grundbesitzer und deren Vertreter – darunter ein gewisser Charles Boycott, dessen Name ironischerweise in der gegen ihn gerichteten Praxis weiterlebt – um die Kontrolle über das von ihnen bewirtschaftete Land kämpften; bis hin zur indischen Swadeshi-Bewegung für wirtschaftliche Selbstständigkeit und gegen die britische Kolonialherrschaft, insbesondere unter Gandhi, sowie zu den zahlreichen Verbraucherboykotten, die kollektive Kaufkraft häufig in Solidarität mit organisierten Gewerkschaften gegen unfaire Arbeitspraktiken, niedrige Löhne und unsichere Arbeitsbedingungen einsetzen.
»Der akademische Boykott Südafrikas traf zu seiner Zeit auf heftige Kritik, die ihn sowohl als unrechtmäßig als auch als strategisch verfehlt brandmarkte.«
Aus heutiger Sicht stechen jedoch zwei Fälle durch ihre Legitimität und Wirksamkeit hervor: der vom jungen Martin Luther King Jr. mitorganisierte Montgomery-Busboykott von 1955–56 und der internationale Boykott des Apartheid-Regimes in Südafrika, der von den 1950ern bis in die 1980er Jahre erheblich an Dynamik gewann. Der Boykott Südafrikas ist besonders aufschlussreich, da er komplex, sektorübergreifend und langanhaltend war, sowohl in der Organisationsarbeit des African National Congress (ANC) als auch in der internationalen Solidarität wurzelte und finanzielle Desinvestition mit einem akademischen Boykott verband. Während der Kapitalabzug darauf abzielte, Südafrika wirtschaftlich zu isolieren – unter anderem durch Druck auf Hochschulen und Universitäten, sich finanziell von Unternehmen zu distanzieren, die ihren Sitz in Südafrika hatten oder dort tätig waren –, richtete sich der akademische Boykott gegen die Bemühungen des Apartheidregimes, durch akademische und kulturelle Verflechtungen internationale Legitimität zu erzeugen.
Dass die historische Bedeutung und Wirksamkeit großer Boykotte weithin anerkannt sind, bedeutet jedoch nicht, dass sie unumstritten wären. So stieß etwa der akademische Boykott Südafrikas zu seiner Zeit auf heftige Kritik, die ihn sowohl als unrechtmäßig als auch als strategisch verfehlt brandmarkte. Gegner behaupteten, der Boykott verletze die Wissenschaftsfreiheit und richte sich gerade gegen jene Teile der weißen Gesellschaft, die der Apartheid ohnehin schon vergleichsweise kritisch gegenüberstanden. Im Zentrum ganz ähnlich gelagerter erbitterter Kontroversen steht heute insbesondere die Bewegung »Boycott, Divestment and Sanctions« (BDS), die auf ein Ende der israelischen Apartheid und Besatzung sowie eine Anerkennung der Rechte der Palästinenserinnen und Palästinenser zielt, sowie die »Palestinian Campaign for the Academic and Cultural Boycott of Israel« (PACBI), die oft als Ableger von BDS betrachtet wird, tatsächlich aber bereits im April 2004 ins Leben gerufen wurde – einige Monate vor dem offiziellen BDS-Aufruf.
In zahlreichen Ländern, darunter Deutschland, Frankreich und der Mehrheit der US-Bundesstaaten, wurde und wird versucht, BDS durch Gesetze und Resolutionen zu kriminalisieren und zu verbieten, auch wenn die Verfassungsmäßigkeit solcher Maßnahmen umstritten bleibt. Diese staatlichen Gegenreaktionen auf eine Boykottbewegung »von unten« haben faktisch einen Boykott »von oben« hervorgebracht, in dem palästinensische Wissenschaftlerinnen und Künstler sowie Menschen, die sie unterstützen, regelmäßig ausgeladen, am Sprechen gehindert oder von Fördermitteln ausgeschlossen werden, weil sie BDS unterstützen oder ihnen in vager Weise »BDS-Nähe« unterstellt wird. Die entsprechende Repression trifft auch studentische Initiativen.
Die Vehemenz dieser staatlichen und teils medial gestützten Reaktion wirft eine naheliegende Frage auf: Warum löst ausgerechnet der Boykott – eine etablierte und historisch legitime Form gewaltfreien, prinzipiengeleiteten Widerstands – in diesem speziellen Fall eine solch außerordentliche Feindseligkeit aus, die auch vor Eingriffen in grundlegende Rechte und die Autonomie von Hochschulen keinen Halt macht? Offizielle Begründungen verweisen typischerweise auf den angeblich antisemitischen Charakter von BDS und PACBI oder behaupten, diese Bewegungen bedrohten die Existenz Israels oder unterstützten sogar den Terrorismus. Da solche delegitimierenden Falschdarstellungen zu einem festen Bestandteil von Anti-BDS-Kampagnen geworden sind, ist eine genauere Betrachtung des Aufrufs zum akademischen Boykott sowohl hinsichtlich seiner Ziele als auch seiner Mittel geboten.
Erstens erscheint PACBI nahezu als Musterbeispiel für einen prinzipiengeleiteten, gewaltfreien kollektiven Widerstand, der darauf zielt, das politische Bewusstsein zu schärfen und symbolischen sowie materiellen Druck auszuüben angesichts schwerwiegender Ungerechtigkeit: Während die israelische Regierung palästinensisches Leben zerstört, zeigen sich staatliche Akteure, gerade in Nordamerika und Europa, unfähig oder unwillig, diesem Unrecht selbst unter anhaltendem öffentlichem Druck entgegenzutreten.
Besonders bedeutsam ist in diesem Zusammenhang, dass die internationale Boykottbewegung auf einen ausdrücklichen Aufruf derjenigen reagiert, die von der Ungerechtigkeit am unmittelbarsten betroffen sind, nämlich der palästinensischen Zivilgesellschaft, die zusammen mit der palästinensischen Diaspora weiterhin eine führende Rolle in der Bewegung spielt. Im Gegensatz zu Desinvestition und Sanktionen, die nur von Institutionen beziehungsweise Staaten beschlossen werden können, richtet sich der Boykottaufruf zudem direkt an Einzelne in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Zivilgesellschaft und als moralische Akteure.
Zweitens richtet sich der Boykott ausdrücklich gegen akademische und kulturelle Institutionen, die sich an Ungerechtigkeit und Unterdrückung mitschuldig machen, nicht gegen einzelne Wissenschaftler oder Künstlerinnen als solche. Wie die Aktivistinnen und Aktivisten betonen, ist die Zugehörigkeit zu einer israelischen Institution – sofern man nicht in einer offiziellen repräsentativen Funktion tätig ist – an sich kein hinreichender Boykottgrund, auch wenn die Grenzziehung in der Praxis schwierig ist und sich als umstritten erweisen kann.
Vom ursprünglichen BDS-Aufruf bis zur jüngeren Uppsala-Erklärung wird in den Aufrufen zum Boykott israelischer Institutionen, insbesondere von Universitäten, hervorgehoben, dass es starke moralische, politische und rechtliche Gründe gibt, von einer Zusammenarbeit mit Institutionen abzusehen, die aktiv an Apartheid, Besatzung und Völkermord beteiligt sind. Hinzu kommt, dass Staaten nach Auffassung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) völkerrechtlich verpflichtet sind, Handlungen zu unterlassen, die Israels Verstöße gegen seine rechtlichen Verpflichtungen in den besetzten palästinensischen Gebieten unterstützen oder ermöglichen. Daraus ergibt sich auch die staatliche Verantwortung, Organisationen und Institutionen unter ihrer Gerichtsbarkeit – darunter öffentliche Universitäten und Forschungsinstitute – daran zu hindern, sich an solchen Handlungen zu beteiligen.
»Den Aufruf zum Boykott israelischer staatlicher Institutionen mit dem Nazi-Slogan ›Kauft nicht bei Juden‹ gleichzusetzen, ist eine historisch und politisch inakzeptable Diffamierung.«
Vor diesem Hintergrund erscheint der pauschale Vorwurf des Antisemitismus wenig überzeugend. Tatsächlich beruht er häufig auf einer oft strategisch eingesetzten Gleichsetzung von Kritik am Staat Israel und seinen Institutionen mit Antisemitismus. Begünstigt wird diese Gleichsetzung durch die umstrittene IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus und die Kategorie des »israelbezogenen Antisemitismus«, die jedoch begrifflich inkohärent, tendenziös und ihrerseits potenziell antisemitisch ist und von zahlreichen nichtzionistischen jüdischen Organisationen sowie von Expertinnen und Experten abgelehnt wird.
Dennoch hat diese Gleichsetzung wesentlich dazu beigetragen, dass politische und kulturelle Eliten in Deutschland in den letzten zwei Jahrzehnten BDS als antisemitisch stigmatisieren und aus dem Bereich des akzeptablen öffentlichen Diskurses ausschließen konnten. Dieser Konsens scheint inzwischen jedoch zu bröckeln und aus der Zivilgesellschaft wird der Ruf nach größerem Druck auf den israelischen Staat lauter – gerade auch angesichts der eskalierenden Siedlergewalt und der jüngsten massiven Angriffe auf zivile Infrastruktur einschließlich Universitäten im Iran und Libanon. So stieß eine große Konferenz zum Thema Boykott in Berlin auf beträchtliches Interesse, und an der Hertie School in Berlin verabschiedete die Studierendenvertretung eine Resolution zur Unterstützung von BDS. (In der Folge sah sie sich starkem institutionellen Druck und einer Medienkampagne ausgesetzt, bevor sie mit knapper Mehrheit abgewählt wurde.)
Zugegebenermaßen vertreten einzelne Personen und Gruppen, die BDS unterstützen, auch antisemitische Positionen. Wie andere soziale und politische Bewegungen muss sich auch BDS mit Antisemitismus und Rassismus in den eigenen Reihen auseinandersetzen und diese Herausforderungen intern adressieren – was zum Teil auch geschieht. Keineswegs disqualifiziert dies die Strategie des Boykotts als solche, noch rechtfertigt es die pauschale Behauptung, BDS sei antisemitisch. Den Aufruf zum Boykott israelischer staatlicher Institutionen mit dem Nazi-Slogan »Kauft nicht bei Juden« gleichzusetzen, wie es kritische Stimmen in Deutschland regelmäßig tun, ist eine historisch und politisch inakzeptable Diffamierung, die nicht durch den Verweis auf die historische Verantwortung Deutschlands gerechtfertigt werden kann und die international auch kaum auf Verständnis trifft.
Der Einwand, BDS sei ein Ausdruck von Doppelmoral – warum ausgerechnet Israel? –, ist kaum überzeugender. Das Ausmaß und die Intensität der Unterdrückung und Zerstörung palästinensischen Lebens machen den israelischen Staat – neben den Vereinigten Staaten – zu einem der gravierendsten Menschenrechtsverletzer der Gegenwart. Zugleich wird Israel in einem außergewöhnlichen Ausmaß direkt finanziell, militärisch und politisch von westlichen Regierungen, insbesondere den Vereinigten Staaten und Deutschland, unterstützt. Gerade diese aktive staatliche Unterstützung macht Israel zu einem besonders naheliegenden Boykottziel für die Bürgerinnen und Bürger dieser Staaten, weil die Unterstützung letztlich auch in ihrem Namen erfolgt.
Hinzu kommt, dass Israel sich weiterhin als offene und demokratische Gesellschaft präsentiert, also als eine Gesellschaft, die zur Einhaltung des Völkerrechts aufgefordert und internationalem Druck ausgesetzt werden kann, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Und auch wenn sich BDS auf Israel konzentriert, ist der Boykott als politische Strategie offensichtlich nicht auf diesen Fall beschränkt, sondern kann auch gegen andere Urheber schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Vereinigten Staaten, eingesetzt werden. Die BDS-Bewegung muss jedoch keinen akademischen und kulturellen Boykott der Vereinigten Staaten organisieren, nur um zu belegen, dass ihr Fokus auf Israel nicht willkürlich ist.
Der Aufruf zum Boykott ist also keineswegs Ausdruck einer Doppelmoral, sondern lässt sich als eine Position verstehen, die in universellen Menschenrechten und im Völkerrecht begründet ist. Der Vorwurf der Doppelmoral muss sich vielmehr an jene richten, die die Bewegung delegitimieren und kriminalisieren wollen. Indem sie normative und strategische Argumente, die in anderen Kontexten als gültig akzeptiert werden – etwa mit Bezug auf den Abbruch der akademischen Beziehungen zu Russland im Zuge des Angriffskriegs gegen die Ukraine –, außer Kraft setzen, wenn es um Israel/Palästina geht, machen sie sich der sogenannten »Palestine Exception« schuldig.
Der deutlichste und vielleicht beunruhigendste Ausdruck dieses Exzeptionalismus findet sich im deutschen politischen, medialen und intellektuellen Diskurs: Deutschlands historische Verantwortung – die sich seltsamerweise nicht auf die durch die Gründung des Staates Israel vertriebene palästinensische Bevölkerung zu erstrecken scheint – wird dort bemüht, um eine unbedingte Solidarität mit Israel einzufordern, anstatt das Bekenntnis zu Völkerrecht, Menschenrechten und dem Schutz grundlegender demokratischer Rechte auf politische Meinungsäußerung und Dissens zu begründen. Ermöglicht und legitimiert wird auf diese Weise die gut dokumentierte Unterdrückung palästinensischer Stimmen und derer, die sich mit ihnen solidarisieren, darunter viele jüdische Kritikerinnen und Kritiker Israels, die in Teilen vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft und überwacht werden.
Prinzipieller und strategischer Streit über Boykott muss in einer Demokratie möglich sein, ohne auf diesen zutiefst beunruhigenden autoritären Weg abzurutschen, die Boykottbewegung als antisemitisch zu diskreditieren, sie staatlicher Repression auszusetzen und Grundrechte wie Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu unterminieren.
Angesichts dieser Überlegungen gibt es gewichtige Gründe, die Legitimität von BDS und PACBI sowohl hinsichtlich ihrer Ziele als auch ihrer gewaltfreien Mittel zu bekräftigen. Ein Großteil der Reaktionen auf die Bewegung erscheint folglich eher ideologisch als prinzipiell begründet zu sein, was eher die potentielle Wirksamkeit des Boykotts als die Stärke der Argumente gegen ihn belegt. Zwei Einwände gegen akademische Boykotte verdienen jedoch weitere Beachtung. Es handelt sich um dieselben Vorbehalte, die bereits aus dem Fall des akademischen Boykotts gegen Südafrika bekannt sind und auch in anderen Fällen immer wieder auftauchen: das Argument der Wissenschaftsfreiheit und das Argument der strategischen Fehlgeleitetheit.
Die Diskussion über akademische Boykotte lässt sich nicht einfach entlang politischer Linien in Befürworter und Gegner unterteilen. Vielmehr dreht sich die Debatte um eine grundlegende Auseinandersetzung über die Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit und das Wesen der Universität.
Die klassische Anti-Boykott-Position definiert Wissenschaftsfreiheit als berufsethische Norm sowie als Abwehrrecht, die Forschung, Lehre und wissenschaftlichen Austausch vor politischer und institutioneller Einwirkung bewahren sollen. Aus dieser Sicht sind akademische Boykotte gerade deshalb zurückzuweisen, weil sie selbst eine solche Einwirkung darstellen. Sie beschränken den Bereich, den die Wissenschaftsfreiheit eigentlich schützen soll, nämlich die grenzüberschreitende Zirkulation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Ideen und Wissensbeständen.
Entsprechend werden akademische Boykotte als Zwangsmaßnahmen verstanden, die wissenschaftlichen Austausch, intellektuelle Zusammenarbeit und institutionelle Kooperation behindern, mithin jene Infrastrukturen, über die Wissen erforscht, geprüft und vermittelt wird. Wenn Wissenschaftsfreiheit die Freiheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bezeichnet, ohne politische oder institutionelle Sanktionen Wissen zu produzieren und zu kommunizieren, dann scheinen Boykotte diese Freiheit zu untergraben. Und insofern die akademische Berufung in der dialogischen Auseinandersetzung mit gegensätzlichen Positionen besteht, scheinen Boykotte den Dialog durch einen Monolog zu ersetzen und damit jene kommunikative Offenheit zu beschädigen, von der das intellektuelle Leben wesentlich abhängt.
»Wissenschaftsfreiheit erfordert unter anderem ungehinderten Zugang zu Bildungsinfrastrukturen und den Schutz von Universitäten, Bibliotheken, Archiven und Laboren vor militärischen Angriffen.«
Auf den ersten Blick scheint die Wissenschaftsfreiheit also einen gewichtigen Einwand gegen den akademischen Boykott zu liefern. Befürworterinnen und Befürworter akademischer Boykotte haben darauf mit zwei Erwiderungsstrategien reagiert. Die erste besteht darin, die von Boykott-kritischen Stimmen vorausgesetzte Definition der Wissenschaftsfreiheit zu akzeptieren, jedoch zu bestreiten, dass ihr unter den einschlägigen normativen Gütern ein unbedingter Vorrang zukommt. Vielmehr wird geltend gemacht, dass Wissenschaftsfreiheit nur innerhalb eines umfassenderen Zusammenhangs von Menschenrechten sinnvoll verteidigt werden kann. Es erscheint aus dieser Perspektive schwer haltbar, Wissenschaftsfreiheit zu schützen, während andere grundlegende Menschen- und Bürgerrechte systematisch verweigert werden. Entsprechend hat Wissenschaftsfreiheit keinen Vorrang vor den in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formulierten Grundrechten, darunter dem Recht auf Leben, Freiheit, Sicherheit, Freizügigkeit, sowie dem Schutz vor Folter und willkürlicher Verhaftung.
Die zweite Strategie der Widerlegung ist ambitionierter: Sie weist die prozedurale Auffassung zurück und definiert Wissenschaftsfreiheit in substanzieller und materieller Hinsicht neu. In Anlehnung an eine einflussreiche Überlegung Judith Butlers betonen Befürworterinnen und Befürworter des Boykotts, dass die liberal-prozedurale Auffassung von Wissenschaftsfreiheit zu dürftig sei. Denn die ihr zugeschriebenen Kernrechte (Forschungsfreiheit, Lehr- und Lernfreiheit, Schutz außeruniversitärer Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Kooperationsfreiheit) erschöpfen sich nicht in Abwehrrechten gegen Einmischung, sondern setzen die tatsächliche Fähigkeit zu ihrer Ausübung voraus.
Wissenschaftsfreiheit muss daher umfassender und gehaltvoller gefasst werden. Sie erfordert unter anderem ungehinderten Zugang zu Bildungsinfrastrukturen, den Schutz von Universitäten, Bibliotheken, Archiven und Laboren vor militärischen Angriffen, die Freiheit der Bewegung zu Bildungseinrichtungen, sowie die Abwesenheit von Gewalt, Einschüchterung, Belästigung, willkürlicher Inhaftierung und vergleichbaren Barrieren. Werden diese Aspekte nicht in den Begriff der Wissenschaftsfreiheit einbezogen, schrumpft dieser auf einen ausgehöhlten Privilegienkatalog zusammen, der vor allem Akademikerinnen und Akademikern an abgesicherten Institutionen des Globalen Nordens zugutekommt. In dieser Perspektive bezeichnet Wissenschaftsfreiheit daher nicht bloß die negative Freiheit zum ungehinderten Austausch von Ideen; sie umfasst auch die materiellen und institutionellen Voraussetzungen dieser Freiheit, also Infrastrukturen, Schutz, Finanzierung, institutionelle Stabilität und Mobilität und nicht zuletzt den gesellschaftlichen Zugang zu den entsprechenden Infrastrukturen und Bildungsgütern.
Diese Neudeutung entkräftet zugleich den prozeduralistischen Einwand. Denn wenn Wissenschaftsfreiheit mehr meint als bloße Nichteinmischung – wenn sie Mobilität, institutionelle Kontinuität und materielle Voraussetzungen einschließt –, dann ist der eigentliche Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit nicht der Boykott, sondern das seit langem bestehende israelische Regime der Abriegelung, Belagerung und Zerstörung, das sich gegen das palästinensische Bildungswesen richtet. Kontrollpunkte, Bewegungsbeschränkungen, willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen, die Schikanierung von Lehrenden, Studierenden und Mitarbeitenden, und schließlich, in seiner extremsten Form, die systematische Zerstörung von Universitäten und Bildungsinfrastruktur in Gaza.
All dies greift nicht nur einzelne Rechte an, sondern die elementaren Bedingungen von Bildung und Wissenschaft selbst. Nicht zufällig haben kritische Stimmen und UN-Expertinnen und Experten hierfür den Begriff »Scholastizid« verwendet. Seit Oktober 2023 hat die israelische Armee jede einzelne Universität in Gaza bombardiert und außer Betrieb gesetzt. Vor diesem Hintergrund ist die entscheidende Frage nicht, ob ein Boykott den akademischen Austausch unterbricht, sondern warum so viele Institutionen in Europa und Nordamerika angesichts eines beispiellosen Angriffs auf die materiellen Grundlagen von Bildung und Wissenschaft geschwiegen oder diesen nicht selten aus unverhohlen rassistischen Gründen sogar verteidigt haben.
Aus diesem Blickwinkel erscheint der akademische Boykott als moralisch und politisch verständliche Taktik, die darauf abzielt, die Bedingungen für Bildung und Wissenschaft wiederherzustellen, oder zumindest sichtbar zu machen, dass ihre Zerstörung eine grundlegende Verletzung nicht nur der Menschenrechte, sondern auch der Wissenschaftsfreiheit darstellt. Ein substanzielles, materielles und egalitäres Verständnis der Wissenschaftsfreiheit stützt daher die Argumente für einen Boykott. Das bedeutet keineswegs, dass ein Boykott ohne Kosten wäre. Er verursacht Kosten, auch für kritische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an israelischen Universitäten. Diese Kosten müssen jedoch gegen die systematische Zerstörung des palästinensischen Bildungslebens abgewogen werden. Und in diesem Licht erscheinen sie als gerechtfertigt.
Ein weiterer Streitpunkt betrifft das Wesen der Universität und die strategische Logik akademischer Boykotte. Europäische und nordamerikanische Hochschulen, die Forschungskooperationen, Austauschabkommen und gemeinsame Studiengänge mit israelischen Universitäten unterhalten, beschreiben ihre israelischen Partnerinstitutionen routinemäßig als freie, offene und pluralistische Oasen des Lernens, der Entdeckung und des Dissens, losgelöst von den militärischen und politischen Apparaten, die direkt an der Besatzung, Kolonisierung, Unterdrückung und Zerstörung palästinensischen Lebens beteiligt sind.
Aus dieser Sicht erscheint ein akademischer Boykott nicht nur normativ fragwürdig, sondern auch strategisch kontraproduktiv. Er würde ausgerechnet jene Teile der israelischen Gesellschaft isolieren, die noch am ehesten zu Kritik und Widerspruch fähig seien. Doch dieses Argument beruht auf einer höchst fragwürdigen empirischen Annahme. Forschungen zur Rolle israelischer Universitäten bei der Verweigerung palästinensischer Rechte haben die Vorstellung, die akademische Welt stehe abseits der Herrschaftsstrukturen des Staates, nachhaltig erschüttert. Palästinensische Bürgerinnen und Bürger Israels hatten seit langem nur begrenzten Zugang zu israelischen Universitäten, und ihre Möglichkeiten der Immatrikulation, der Präsenz auf dem Campus sowie der politischen Meinungsäußerung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Universität sind erheblich eingeschränkt.
»Der Skandal liegt in der fortgesetzten materiellen und ideologischen Unterstützung, die unsere Regierungen einem Staat gewähren, der offen gegen grundlegende Menschenrechte und zentrale Prinzipien des Völkerrechts verstößt.«
Darüber hinaus spielen israelische Universitäten seit 1967 eine wichtige Rolle bei der rechtlichen, ideologischen und technischen Abstützung des Besatzungs- und Apartheidregimes im Gazastreifen und im Westjordanland. Wie die Anthropologin Maya Wind dokumentiert und kürzlich auf der Berliner Konferenz ausführlich dargelegt hat, sind israelische Universitäten tief in den Militärapparat eingebunden: Sie bilden Militärpersonal aus, betreiben Forschung zu Waffen- und Militärtechnologie und belohnen den Militärdienst ihrer Studierenden zuweilen sogar mit akademischen Leistungspunkten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der akademische Austausch, den Boykottgegner schützen wollen, nicht selbst Teil der Infrastruktur geworden ist, die die Unterdrückung aufrechterhält.
Alle diese Überlegungen sprechen dafür, den eigentlichen Skandal nicht im Aufruf zu einem akademischen Boykott zu sehen, dem sich eine wachsende Zahl von Universitäten, Verbänden und Einzelpersonen angeschlossen hat. Der Skandal liegt vielmehr in der fortgesetzten materiellen und ideologischen Unterstützung, die unsere Regierungen einem Staat gewähren, der offen gegen grundlegende Menschenrechte und zentrale Prinzipien des Völkerrechts verstößt. Hinzu kommt die Normalisierung von Kriegsverbrechen und eskalierender genozidaler Gewalt im Ausland in Verbindung mit der autoritären Unterdrückung legitimen Protests im Inland, einschließlich der Kriminalisierung von BDS und der Repression gegen Studierende und Lehrende.
In der gegenwärtigen Konstellation, in der die Solidaritätsbewegung mit Palästina globaler und wirkmächtiger denn je geworden ist, lässt sich der Boykott als moralisches Minimum verstehen, als ein kollektives »Nicht in unserem Namen«. Dabei sollte es jedoch nicht bleiben. Der Boykott muss mit einer positiven Politik der Solidarität verbunden werden – mit der Verteidigung universeller Rechte, insbesondere der Rechte palästinensischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, und mit der Unterstützung des Wiederaufbaus des palästinensischen Bildungs- und Wissenschaftssystems.
Robin Celikates ist Professor für Philosophie an der Freien Universität Berlin.
Yves Winter ist Associate Professor für Politikwissenschaft an der McGill Universität in Montréal.