03. März 2026
Deutschlands Umsetzung der GEAS-Reform ist die härteste Asylrechtsverschärfung seit Jahrzehnten: Hinter der rechtsstaatlichen Fassade steckt eine Entrechtung von Geflüchteten, die in neuen Isolationslagern faktisch inhaftiert werden sollen.

Blick von Außen auf Hütten im Flüchtlingslager Pournara, Zypern, 5. September 2023.
Am vergangenen Freitag hat der Bundestag die größte Asylrechtsverschärfung seit 1993 beschlossen. Es geht um ein Gesetz, mit dem die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Recht umgesetzt wird. Vor knapp zwei Jahren war auf EU-Ebene über diese Reform entschieden worden.
Diese Reform ist kein technisches Update, sondern der tiefgreifendste Umbau des Asylrechts seit dem Asylkompromiss 1993 und Teil eines autoritären Umbaus in der Europäischen Union ebenso wie in Deutschland. Was als effizientere Verfahren, klarere Zuständigkeiten und Ordnung verkauft wird, ist in Wahrheit eine politische Weichenstellung: mehr Abschreckung, mehr Entrechtung, mehr Lagerlogik. Grausamkeiten, die bisher vor allem von den EU-Außengrenzen bekannt waren – und über die sich selbst Politiker von Union und SPD in der Vergangenheit entsetzt zeigten – werden zunehmend auch in Deutschland zur Norm. Das betrifft vor allem die Möglichkeit, Menschen während des Asylverfahrens noch stärker zu isolieren und sie einzusperren.
Unter Haftbedingungen werden künftig zum einen Grenzverfahren in Flughafennähe durchgeführt. Darunter wird ein Großteil der Geflüchteten fallen, die auf dem Luftweg einreisen: Menschen aus Herkunftsländern, bei denen die Schutzquote europaweit bei 20 Prozent oder niedriger liegt, Geflüchtete aus vermeintlich sicheren Herkunftsstaaten oder etwa auch Personen, denen unterstellt wird, dass sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Die Grenzverfahren lösen das bisherige Flughafenverfahren ab. Sie müssen innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden, dann kann sich ein dreimonatiges »Rückkehrverfahren« anschließen. Während dieser Zeit sind die Betroffenen in Haft. Um Asylgrenzverfahren durchführen zu können, werden derzeit in mehreren Bundesländern neue geschlossene »Asylzentren« gebaut.
Zu nennen sind zum anderen neue Sekundärmigrationszentren, die die Bundesländer in Zukunft schaffen können. Einige Landesregierungen, die eine restriktive Migrationsagenda verfolgen, haben bereits angekündigt, dies zu tun. In diesen Lagern sollen Geflüchtete festgesetzt werden, die unter die Dublin-Regelung fallen oder bereits einen Schutzstatus in einem anderen EU-Staat haben. Nach Zahlen, die die Linksfraktion regelmäßig von der Bundesregierung erfragt, betrifft das einen großen Teil der Menschen, die in Deutschland Schutz suchen.
Die Behörden können es Geflüchteten untersagen, diese neuen Isolationslager nachts zu verlassen. Wenn ihr Asylantrag bereits abgelehnt ist, kann dies auch rund um die Uhr angeordnet werden. Das kommt faktisch einer Inhaftierung gleich, auch wenn die Bundesregierung es nicht so nennen will. Theoretisch können Geflüchtete, etwa im Fall wichtiger Termine, Ausnahmen beantragen. Die langjährigen Erfahrungen mit der Residenzpflicht zeigen jedoch, dass solche Anträge häufig an Behördenwillkür scheitern.
»Obwohl in Deutschland bisher keine Asylverfahrenshaft existierte, gibt es bereits Erfahrungen mit anderen Formen von Migrationshaft – und deren schädlichen Auswirkungen.«
Im brandenburgischen Eisenhüttenstadt existiert mit dem »Dublin-Zentrum« bereits ein Vorläufer dieser neuen Lager. Dort werden Dublin-Geflüchtete schon jetzt isoliert und einer verschärften Kontrolle unterworfen. Damit wird das Ziel verfolgt, sie zur Rückkehr nach Polen zu zwingen, wo viele von ihnen auf ihrer Flucht extremes Leid erfahren haben. In einem offenen Brief beklagen die Geflüchteten, dass sie ausgesondert und stigmatisiert würden. Sie müssten in einem besonderen Bereich leben, wo ihre Privatsphäre durch tägliche Zimmerkontrollen stark eingeschränkt sei. Außerdem lassen sich die Türen nicht abschließen und es ist verboten, die Unterkunft nachts zu verlassen. Die Asylsuchenden schreiben weiter: »Wir leiden und sind in ständiger Angst und Furcht vor Abschiebung, weil wir häufig unangekündigte Polizeibesuche bekommen.«
Und das ist noch nicht alles: Mit dem GEAS-Umsetzungsgesetz wird zusätzlich eine Asylverfahrenshaft eingeführt, die es in der Form in deutschen Recht bisher nicht gab. Eine solche Haft kann durch ein Gericht beispielsweise dann angeordnet werden, wenn Menschen gegen den Hausarrest in einer Aufnahmeeinrichtung verstoßen haben, oder wenn die Identität eines Asylsuchenden nicht festgestellt werden konnte und diesem unterstellt wird, dass er sich der Identitätsklärung durch Untertauchen entziehen will. Auch Kinder können in Ausnahmefällen während des Asylverfahrens inhaftiert werden – wenn es ihrem Wohl dient, wie es im Gesetz heißt. Zynischer könnte eine Regelung, die den Zweck hat, Kinder in Gefängnisse zu sperren, kaum formuliert sein.
Die Bundesregierung tut so, als hätte sie keine andere Wahl, als Haftvorschriften so drastisch auszuweiten. Das ist schlicht falsch. Ein zentraler Motor dieser Politik ist die Erzählung von Migration als Dauerkrise: Sie macht aus einem normalen gesellschaftlichen Thema ein Sicherheitsproblem und soll Zustimmung für Härte, Kontrolle und Ausnahme schaffen. Dabei ist auf EU-Ebene angelegt, dass Staaten bessere, schutzorientiertere Regeln einführen können, etwa in der Asylverfahrensrichtlinie mit Erwägungsgrund 68 und Artikel 13. Dass diese Spielräume trotzdem nicht genutzt, sondern in die entgegengesetzte Richtung ausgereizt wurden, ist aus einer menschenrechtlichen Perspektive skandalös, aus der Brille des liberal-kapitalistischen Staates aber erwartbar: In Krisen organisiert er Ordnung und Kontrolle, nicht Schutz und Teilhabe.
Genau so entstehen die Symptome, die wir jetzt sehen: mehr Isolation, mehr Lagerlogik, Verfahren unter Haftbedingungen und eine Praxis, in der Menschen pauschal als Risiko verwaltet werden. Wenn man diese liberal-kapitalistische Grundlogik grundsätzlich hinterfragt, ist es nur folgerichtig, auch die Existenz von Asylverfahrenshaft selbst in Frage zu stellen. Denn bei Geflüchteten geht es nicht um Menschen, von denen eine Gefahr ausgeht, sondern um Menschen, die Schutz suchen.
Obwohl in Deutschland bisher keine Asylverfahrenshaft existierte, gibt es bereits Erfahrungen mit anderen Formen von Migrationshaft – und deren schädlichen Auswirkungen. Seit vielen Jahren werden Menschen eingesperrt, um ihre Abschiebung effektiver durchführen zu können. Eine solche Abschiebehafteinrichtung habe ich kürzlich in Ingelheim in Rheinland-Pfalz besucht. Vor Ort berichteten mir Personen, dass Betroffene häufig Suizidgedanken äußern, vor allem zu Beginn der Haft und wenn die Abschiebung konkret bevorsteht. Die Gefangenen dürfen derzeit keine Handys benutzen. Künftig sollen Handys erlaubt werden, allerdings werden weiterhin keine Kameras akzeptiert, damit keine Bilder der Gefängnisse nach außen dringen. Aus Lagern in Griechenland und auf Zypern in bekannt, dass die Kameras der Handys zerstört werden, wobei nicht selten gleich die ganzen Handys kaputt gehen. In der Folge werden die Betroffenen von ihren Familien und von sonstigen Kontakten abgeschnitten.
»Die GEAS-Umsetzung wird die Lage von Asylsuchenden in Deutschland dramatisch verschlechtern. Das ist Ausdruck einer Rechtsverschiebung in der Fluchtpolitik, die die bürgerlichen Parteien ganz ohne Regierungsbeteiligung der AfD umsetzen.«
Besonders mit den Sekundärmigrationszentren und der Asylverfahrenshaft außerhalb des Grenzverfahrens geht die Bundesregierung weit über das hinaus, was das europäische Recht verbindlich vorgibt. Sie schafft mit der GEAS-Umsetzung ein System, das den Anschein erweckt, man könne hier weiterhin Schutz bekommen. In Wirklichkeit handelt es sich dabei aber um eine Fassade, die zwar nach außen rechtstaatlich wirken soll, aber ausschließlich auf Entrechtung abzielt. Tatsächlich wird es in Zukunft immer schwieriger, einen Schutzstatus und ein sicheres Bleiberecht zu bekommen.
Das liegt auch an der neuen Drittstaatenregelung, die es erlaubt, Asylanträge als unzulässig abzulehnen und die Betreffenden auf einen Drittstaat außerhalb der EU zu verweisen. Diese Idee wurde in den letzten Jahren unter dem Stichwort »Ruanda Modell« diskutiert. Mit der GEAS-Reform bekommen EU-Staaten die Möglichkeit, Geflüchtete vollkommen willkürlich in Drittstaaten abzuschieben. Als Voraussetzung genügt es, dass der Mitgliedstaat oder die EU mit dem jeweiligen Drittstaat ein Abkommen geschlossen haben. Eine individuelle Verbindung zwischen den betroffenen Geflüchteten und den Drittstaaten muss nicht nachgewiesen werden.
Eine Person, die aus Afghanistan geflüchtet ist, könnte sich so plötzlich in Uganda wiederfinden. Wenn man ehrlich ist, muss man sagen, dass eine solche Politik sich nicht von staatlich organisiertem Menschenhandel unterscheidet: Schutzsuchende werden von einem Haftlager ins Nächste gebracht. Das kann zur Folge haben, dass sie über Jahre in entrechtenden Zonen festgehalten und »verwahrt« werden.
An dieser »Verwahrung« lässt sich im Übrigen viel Geld verdienen. Ein Beispiel ist der britische Konzern Serco, der weltweit mit der Unterbringung und Kasernierung von Geflüchteten Profite macht. Human Rights Watch und Amnesty International warfen Serco schon vor Jahren unmenschliche Zustände in im Auftrag von Australien betriebenen Geflüchtetenlagern vor. Darüber hinaus betätigt Serco sich als Dienstleister für das Militär, für Grenzschutzbehörden und als Betreiber von Gefängnissen. Das Unternehmen macht gute Geschäfte mit Krieg, Flucht und Abschottung. Es gibt somit auch starke finanzielle Interessen daran, die Entrechtung von Geflüchteten fortzuführen. Der Abschottungswahn der Bundesregierung und die Profitinteressen großer Konzerne passen gut zusammen.
Die GEAS-Umsetzung wird die Lage von Asylsuchenden in Deutschland dramatisch verschlechtern. Das ist Ausdruck einer Rechtsverschiebung in der Fluchtpolitik, die die bürgerlichen Parteien ganz ohne Regierungsbeteiligung der AfD umsetzen. Eine mögliche künftige AfD-Regierung bekommt durch die neuen Regelungen aber Möglichkeiten an die Hand, eine noch grausamere Fluchtpolitik zu entwickeln. Es ist jetzt besonders wichtig, lokale Bündnisse zu bilden, die Strategien entwickeln, wie Asylsuchende auch künftig solidarisch unterstützt werden können. Die Notwendigkeit ergibt sich auch aus dem Wissen, dass Geflüchtete häufig als Testballon genutzt werden. Was heute an ihnen ausprobiert wird, kann morgen schon ganz andere Gruppen treffen.
Clara Bünger ist stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Innenpolitik und Fluchtpolitik der Linken im Bundestag.