15. Mai 2026
Zwei Posts zu Palästina, Presseanfragen von rechts – und Berlin leitet ein Ausbürgerungsverfahren ein. Der Fall Abdallah A. zeigt, wie das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht zur Sanktionierung politischer Meinungen eingesetzt werden kann.

Deutsche Behörden können eine neu verliehene Staatsbürgerschaft zehn Jahre lang wieder entziehen.
Abdallah A. wurde 1990 im Libanon geboren. Seit seinem zweiten Lebensmonat lebt er mit seiner palästinensischen Familie in Berlin. Deutschland ist der Ort, wo A. aufwächst, zur Schule geht, arbeitet – und auf Einbürgerung wartet. Im September 2025 erhielt er schließlich den deutschen Pass. Aber nur wenige Wochen später entzog ihm das Land Berlin die Staatsbürgerschaft wieder.
Auslöser waren Presseanfragen bei Berliner Behörden – darunter das Landesamt für Einwanderung (LEA) sowie der Verfassungsschutz. Die Anfragen stammen von Nius, der Berliner Zeitung sowie von der Influencerin und Weltwoche-Autorin Anabel Schunke. Im Kern geht es um Social-Media-Post zu Nahost. Das geht aus Unterlagen hervor, die Gegenstand eines Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin sind und Jacobin exklusiv vorliegen.
Im Zentrum des Falls steht die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 2024. Zwar erleichterte sie die Einbürgerung in Deutschland in mancher Hinsicht. Gleichzeitig erweiterte sie das Verfahren um ein Bekenntnis zu Deutschlands besonderer historischer Verantwortung – mit einer Formulierung, die kritische Stimmen für bewusst weit und deutungsoffen halten. Insbesondere seit dem 7. Oktober 2023 und den Debatten um vermeintlich »importierten Antisemitismus« eröffne dies erheblichen Spielraum bei der Bewertung politischer Äußerungen – gerade im Kontext Israel und Palästina.
Wie schnell solche Deutungen Folgen entfalten können, zeigt der zeitliche Ablauf im Fall A.: In einer Presseanfrage an das LEA vom 26. September bezeichnete Anabel Schunke A. als »mutmaßlichen Antisemiten und Terrorunterstützer«. Sie verweist darauf, dass A. am Vortag ein Bild seines frisch erhaltenen deutschen Passes auf Instagram gepostet hatte. »Wie kann es sein, dass solche Menschen in Deutschland eingebürgert werden?«, fragt Schunke in ihrer Anfrage. Und: »Planen Sie Schritte, um die Einbürgerung dieses Mannes zu überprüfen und ggf. rückgängig zu machen?«
Die Leiterin der Einbürgerungsabteilung des LEA, Wiebke Gramm, leitet Schunkes und weitere Presseanfragen wenige Tage später an die Vertreterin des Verfassungsschutzes im Berliner Senat, Claudia Vanoni, weiter – mit Bitte um »zeitnahe Einschätzung«.
Die Presseanfragen drehen sich um eine Instagram-Story, die Schunke ihrer Presseanfrage als Screenshot mit angehängt und die auch Nius laut eigner Angaben in ihrer Presseanfrage inkludiert hatte. A. hatte sie offenbar ebenfalls auf seinem Instagram-Account gepostet. Sie zeigt zwei Männer mit palästinensischer Flagge und Rucksäcken von hinten – sitzend, vermummt, dem Meer zugewandt. Die Männer tragen grüne Stirnbänder. Die Kleidung und das Meer lassen darauf deuten, dass es sich um Mitglieder des bewaffneten Arms der Hamas in Gaza handelt.
»Der Fall Abdallah A. wirkt wie ein Lackmustest, inwieweit deutsche Behörden bereit sind, das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht auszulegen.«
Eindeutig ist diese Deutung zwar nicht: Weder Waffen noch Schriftzüge sind auf dem Bild zu erkennen. Möglich ist es aber schon. Die kleinen Balken am oberen Bildrand deuten darauf hin, dass die Instagram-Story eine von circa 20 Stories war, die A. an dem Tag ge- beziehungsweise repostet hatte. Auf Instagram versah er das Bild mit dem Satz: »Heros [sic] of Palestine« – und einem grünen Herz-Emoji.
Ein zweiter Social-Media-Post, mit dem die Behörden A.s Ausbürgerung begründen, zeigt den 2004 verstorbenen Hamas-Mitgründer Sheikh Ahmad Yasin. Auf der Plattform Threads versah A. das Bild im April 2025 mit einem Herz- und einem Palästina-Flaggen-Emoji. In der Berliner Zeitung ist von einem Video Yasins die Rede, das A. gepostet haben soll.
Die Berliner Behörden werten diese Beiträge als klaren Ausdruck von Hamas-Sympathie beziehungsweise -Anhängerschaft. Dabei stützen sie sich auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes. Die Behörde übermittelte Gramm vom LEA auf genannte Anfrage eine entsprechende Bewertung. A.s Instagram-Account sei der Behörde demnach zwar unbekannt gewesen. Seine Beiträge sprächen aber für Hamas-Sympathien.
Als Quelle verweist der Verfassungsschutz dabei unter anderem auf einen X-Account namens @RakMakkabi, der anti-palästinensische und teils offen rassistische Inhalte verbreitet. Ein Post dieses Accounts, der A.s Einbürgerung offenbar als erstes öffentlich mit der besagten Instagram-Story in Verbindung brachte, erhielt auf X über 4.000 Likes. Er wurde wenige Stunden vor Schunkes Presseanfrage an die Berliner Behörden auf X veröffentlicht und zuvor selbst von ihr weiterverbreitet.
Das LEA leitete ein Verfahren nach Paragraf 35 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes ein: zur Rücknahme einer erfolgten Einbürgerung wegen »arglistiger Täuschung«. Die Behörde argumentiert, A. habe sich im Einbürgerungsprozess wahrheitswidrig zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) bekannt. Konkret geht es um das Bekenntnis zur »besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens«. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 ist dieses Bekenntnis – unter Paragraf 10 – ausdrücklich Voraussetzung für eine Einbürgerung.
Diese Argumentationslinie zieht sich auch durch die späteren Bescheide: »Wie sich erst nach der Einbürgerung Ihres Mandanten herausgestellt hat, ist dieser Anhänger der […] HAMAS«, heißt es in einem Widerspruchsbescheid des Senats an A.s anwaltliche Vertretung Alexander Górski vom März 2026, in dem A.s Widerspruch gegen seine Ausbürgerung vom Dezember letzten Jahres widersprochen wird.
Die Erklärung: A.s Erklärung zur historischen Verantwortung und dem Schutz jüdischen Lebens sei »inhaltlich unrichtig«. Begründet wird die Ausbürgerung seitens des LEA Berlin unter anderem damit, dass die Hamas Israels Existenzrecht verneine.
Auf eine ausführliche Presseanfrage von Jacobin an das Berliner Landesamt für Einwanderung und die Berliner Senatsverwaltung antwortete ein LEA-Sprecher, zu einzelnen Verwaltungsverfahren, die konkrete Personen betreffen, könne man sich grundsätzlich nicht äußern.
Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein, hält den Fall Abdallah A. für juristisch wie politisch relevant. Dass das Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens auch eine Reaktion auf die Palästina-Proteste seit 2023 gewesen sei, hält Oberhäuser – der in A.s Fall nicht involviert ist – für unstrittig.
Entscheidend sei hier letztlich weniger die Meinungsäußerung selbst als die vermutete Einstellung dahinter. Die Darlegungslast drehe sich gewissermaßen um: Behörden müssten im Nachhinein ableiten, ob eine Haltung vorliege, die dem Schutz jüdischen Lebens widerspreche. »Da muss jetzt die Behörde darlegen, dass eine Meinung genauso zu verstehen war«, sagt Oberhäuser.
Die Sorge, dass Staatsangehörigkeitsrecht dabei zur Sanktionierung politischer Äußerungen eingesetzt wird, hält er für nachvollziehbar. »Das ist das, was ich schon lange befürchte und was rechtlich möglich ist: Der Gesetzgeber hat den Behörden eine zehnjährige Rücknahmefrist eingeräumt, innerhalb der sie Einbürgerungen, die vermeintlich rechtswidrig sind, zurücknehmen können«, erklärt er.
Wie aufgeladen der Fall behandelt wird, zeigte sich an der medialen und politischen Reaktion. Nius, Bild, diverse Berliner Lokalmedien, aber auch dpa und mit ihr Leitmedien wie Spiegel, Zeit und Süddeutsche griffen A.s Ausbürgerung Ende letzten Jahres medial breit auf. Selbst Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner meldete sich zu Wort: »Das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bei der Einbürgerung ist bei uns keine Formalität«, schrieb Wegner im November 2025 auf X. »Wer glaubt, hier täuschen zu können, kann sich vom konsequenten Handeln der Berliner Behörden überzeugen.« Unter dem Beitrag verlinkte Wegner einen Bild-Artikel: »Einbürgerung rückgängig gemacht: Berlin nimmt Hamas-Fan den deutschen Pass wieder ab«.
»Sollte die Ausbürgerung Bestand haben, würde A. staatenlos werden. Unklar wäre, ob und wie lange er weiter in Deutschland leben kann.«
Auch Innenminister Dobrindt äußerte sich: »Ich unterstütze das ausdrücklich«, sagte der CSU-Politiker laut dpa am Rande einer Tagung des Bundeskriminalamts in Wiesbaden. In vergleichbaren Fällen von Doppelstaatlern solle, »wenn wir sie identifizieren«, ebenso verfahren werden.
A. selbst weist die Vorwürfe zurück. »Meine Solidarität gilt einzig und allein dem palästinensischen Volk, meinem Volk«, erklärt er im Rahmen des Eilantrags seines Anwalts Górski, der Jacobin vorliegt. In keiner Art und Weise habe er der Hamas Unterstützung oder Sympathie ausdrücken wollen, heißt es dort. Gewalt als Mittel lehne er ab.
Jacobin hat mit A. ausführlich über den Fall gesprochen. A., von der Situation sichtlich angefasst, beschreibt die Rücknahme seiner Einbürgerung als plötzlichen Absturz. »Ich habe hier in Berlin das Sprechen gelernt«, erzählt er. »Meine Freunde sind hier, mein Leben ist hier, alles.« Umso absurder erscheine ihm die Aberkennung der Zugehörigkeit zu Deutschland. Viele Menschen in seinem Umfeld hätten sich nach der Berichterstattung abgewendet. »Es ist jetzt eine große Angst da im Freundeskreis und in der Familie.«
Den Vorwurf der Behörden, er habe sie getäuscht, weist A. im Gespräch entschieden zurück. »Ich habe mich zu der historischen Verantwortung bekannt«, sagt er, »Deutschland trägt eine Verantwortung«. Israelkritik müsse davon klar getrennt werden. Seine Kritik richte sich ausdrücklich nicht gegen Jüdinnen und Juden. Die als Belege angeführten Social-Media-Posts hält Abdallah A. für aus dem Zusammenhang gerissen. »Ich habe Hamas nie erwähnt«, sagt er. Ihm sei es in erster Linie um die palästinensische Flagge gegangen.
Der Fall Abdallah A. wirkt wie ein Lackmustest, inwieweit deutsche Behörden bereit sind, das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht auszulegen. Auch deshalb wird das Eilverfahren, in dem A. sich jetzt gegen die Aberkennung seiner Staatsangehörigkeit wehrt, von Amnesty International Deutschland und vom European Legal Support Center (ELSC) unterstützt.
»Das ist unseres Wissens nach der erste Fall, in dem ohne jegliches Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die betreffenden Social-Media-Posts sofort die Einbürgerung zurückgenommen wurde«, sagt Paula Zimmermann, Fachreferentin für Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Amnesty Deutschland, im Gespräch gegenüber Jacobin.
Konkret entstehe der Eindruck einer »Zweiklassen-Meinungsfreiheit«: Die Grundrechte von Menschen, die nicht in Deutschland geboren, sondern hier eingebürgert wurden, stünden unter einem Zusatzvorbehalt. Zimmermann sieht darin eine Instrumentalisierung des Aufenthaltsrechts und vermutet, dass an A. ein Exempel statuiert werden soll. Im Gespräch verortet auch sie den Fall im Kontext des Narrativs des importierten Antisemitismus.
Bemerkenswert sei laut Zimmermann, dass es sich bei A. gerade nicht um einen prominenten Aktivisten der palästinasolidarischen Szene handle. Auch deshalb geht sie davon aus, dass der Fall eine abschreckende Wirkung entfalten soll. Dass der chilling effect bereits Wirkung entfaltet, bestätigt Basem Said, in Berlin lebender Pädagoge, der A. persönlich kennt und den Fall nah verfolgt hat: »Für uns Palästinenser steht der Verlust der Staatsangehörigkeit für Einschüchterung«, sagt Said. »Viele haben inzwischen extreme Angst, ihre Meinung zu äußern«.
Sollte die Ausbürgerung Bestand haben, würde A. staatenlos werden. Unklar wäre, ob und wie lange A. weiter in Deutschland leben kann. Für Oberhäuser zeigt der Fall exemplarisch, wie sich das Staatsangehörigkeitsrecht in den vergangenen Jahren verändert habe: Eingebürgerte lebten heute faktisch zehn Jahre lang in der Ungewissheit, ob Behörden ihre Staatsangehörigkeit wieder entziehen könnten – es handle sich de facto um eine »Staatsangehörigkeit auf Probe«.
»Für A. hat der Vorgang schon heute Folgen. Zwar droht ihm bislang noch keine unmittelbare Abschiebung. Sollte die Ausbürgerung jedoch Bestand haben, könnte er in einen prekären Aufenthaltsstatus zurückfallen.«
Auch Zimmermann sieht den Fall als Teil eines breiteren Musters. »Immer häufiger erleben wir, dass versucht wird, die Ausübung von Meinungs- oder Versammlungsfreiheit über das Aufenthaltsrecht zu sanktionieren – obwohl keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt«. Als Beispiel nennt sie die »Berlin 4«: vier Aktivistinnen und Aktivisten, die nach Gaza-Protesten auf Druck des Berliner Senats ausgewiesen werden sollten. Ein Berliner Verwaltungsgericht erklärte dies im Fall einer der vier unlängst für rechtswidrig.
A.s Anwalt Górski weist die Darstellungen der Berliner Behörden entschieden zurück. Die Behörden konstruierten aus isolierten Social-Media-Posts eine politische Haltung, ohne Kontext oder belastbare Belege zu nennen. Der Fall stehe exemplarisch dafür, wie politische und mediale Kampagnen staatliches Handeln beeinflussen. Seit dem 7. Oktober 2023 beobachte er verstärkt, wie rechte Medien, NGOs oder Einzelpersonen gezielt pro-palästinensische Social-Media-Inhalte den Behörden meldeten. Es habe sich ein »gewisser denunziatorischer Geist« etabliert, sagt Górski gegenüber Jacobin.
Er vertrete inzwischen mehrere Fälle, in denen Einbürgerungen wegen Social-Media-Posts rückgängig gemacht werden sollen. »Die Gefahr ist, dass man eine Staatsbürgerschaft auf Probe bekommt«. Eingebürgerte Deutsche stünden in Fragen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit unter einem gänzlich anderen Vorbehalt. Dass diese Ungleichbehandlung mit dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung begründet werde, sei ihm zufolge ein zynischer Widerspruch.
Für A. hat der Vorgang damit schon heute Folgen. Zwar droht ihm bislang noch keine unmittelbare Abschiebung. Sollte die Ausbürgerung jedoch Bestand haben, könnte er in einen prekären Aufenthaltsstatus zurückfallen. Der Entzug der Staatsbürgerschaft, betont Górski, wirke eine existentielle Aberkennung: »Plötzlich wird dir gesagt: Du gehörst hier nicht dazu.«
Hanno Hauenstein ist freier Journalist. Seine Beiträge sind unter anderem beim Guardian, the Intercept, Zeit Online, Haaretz und der taz erschienen. Er war mehrere Jahre Redakteur und Ressortleiter im Kulturressort der Berliner Zeitung.