29. Juni 2020
Deutschlands koloniale Vergangenheit ist bis heute ein blinder Fleck. Die Bundesregierung hat Reparationszahlungen an die Opfer des deutschen Kolonialismus bislang abgelehnt. Können die derzeitigen Proteste das ändern?
Gefangene der Herero- und Nama während des deutschen Kolonialkriegs, 1904-1908.
Deutschland gilt als Weltmeister des Erinnerns. So wird das »deutsche Modell« und der verantwortungsvolle Umgang mit den Verbrechen der NS-Zeit weithin als vorbildlich angesehen. Umso erstaunlicher ist es, dass ein Land, das sich so gründlich mit einem traumatischen Kapitel seiner Geschichte auseinandergesetzt hat, ein anderes schmerzhaftes Kapitel kaum thematisiert: das Erbe des deutschen Kolonialismus. Wiederholten Versuchen von Opferverbänden, Bürgerinneninitiativen oder parlamentarischen Gruppen, eine Auseinandersetzung mit dieser Vergangenheit zu initiieren, wurde meist mit leeren Versprechungen, Schweigen oder gar offener Ablehnung begegnet.
Mit der jüngsten Welle an antirassistischen Protesten ausgelöst durch den Tod George Floyds in den Vereinigten Staaten wird wieder einmal deutlich, wie tief heutige Formen des Rassismus in der langen Geschichte rassistischer Gewalt verankert sind. Auch Deutschland ist in dieser Hinsicht alles andere als unschuldig. Die bislang ergebnislosen Verhandlungen über Entschädigungszahlungen für Deutschlands Kolonialverbrechen zeigen, wie sehr das Unvermögen, vergangenes Leid anzuerkennen, in der Gegenwart zu immer neuen Verletzungen führt.
Obgleich das Deutsche Kaiserreich vergleichsweise kurzlebig war, begingen seine Handlangenden unbeschreibliche Verbrechen. So verübten Kolonialtruppen in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika – dem heutigen Namibia – den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts gegen die Herero und Nama. Beginnend im Jahr 1884 beschlagnahmten sie große Teile des Landes sowie des Viehbestands der Herero und Nama, und setzten Männer, Frauen und Kinder harter Arbeit und anderen Strafmaßnahmen aus.
Als die Herero im Jahr 1904 Widerstand leisteten, wurde der Aufstand von den deutschen Streitkräften brutal niedergeschlagen. Unmittelbar im Anschluss stellte der preußische General Lothar von Trotha einen Vernichtungsbefehl aus, wonach innerhalb der deutschen Grenze »jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen« werden sollte.
Darüber hinaus belegt ein Telegramm der Reichskanzlei vom Januar 1905 erstmals den Einsatz von Konzentrationslagern, was auf gespenstische Weise die Verbrechen des Nationalsozialismus vorausahnen lässt. Durch Mangelernährung, Zwangsarbeit, sexuelle Gewalt, medizinische Versuche und die Verbreitung von Krankheiten sollten die Konzentrationslager zum Erschöpfungstod führen. Bis zum Jahr 1908 starben in diesem »Völkermord durch schriftliche Anweisung«, wie es der Gründer der Association of Ovaherero Genocide in the USA Veraa Barnabas Katuuo nennt, mindestens 65.000 Herero. Ähnliche Methoden wurden gegen die Nama angewandt, als diese sich ebenfalls gegen die Kolonialherrschaft auflehnten, was zu 10.000 Toten führte.
Vertreterinnen und Vertreter der Herero und Nama fordern seit Jahren eine offizielle Anerkennung und Entschuldigung vonseiten Deutschlands für diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Bislang hat sich die deutsche Regierung jedoch strikt verweigert – und bat stattdessen um »Vergebung«. Deutschland beharrte selbst dann noch auf dieser Position, als der Whitaker Report der Vereinten Nationen im Jahr 1985 das Vorgehen gegen die Herero und Nama offiziell als Genozid deklarierte. Erst 2016 erkannte die deutsche Regierung die Definition der UNO an, jedoch nicht ohne eine wichtige Einschränkung: So erklärte das Auswärtige Amt, es sei rechtlich nicht möglich, ein Verbrechen, das vor dem Holocaust stattgefunden habe, als Völkermord einzuordnen. Bis heute besteht man darauf, dass die Anwendung des Begriffs Genozid im Fall Namibias rein »politisch-moralisch« und nicht juristisch sei.
Dieser politische Eiertanz hat es Deutschland bislang ermöglicht, keine Verantwortung für die Verbrechen der Kolonialzeit zu übernehmen und Reparationszahlungen aus dem Weg zu gehen. Dennoch entschied man sich 2015 dafür, bilaterale Verhandlungen mit der namibischen Regierung aufzunehmen. Fünf Jahre später scheint Deutschland erstmals Entschädigungszahlungen in Erwägung zu ziehen, um auf diese Weise das Thema ein für alle Mal abzuschließen.
Die Herero und Nama selbst jedoch bleiben skeptisch. Zwar waren sie es, die ursprünglich die Aufnahme zwischenstaatlicher Gespräche angeregt hatten, doch sind sie heute von allen Verhandlungen ausgeschlossen. Diese werden nunmehr von der namibischen Regierung unter Führung der SWAPO-Partei, deren Mitglieder mehrheitlich der ethnischen Gruppe der (nicht vom Völkermord betroffenen) Ovambo angehören, kontrolliert.
Mit dieser ausweglosen Situation konfrontiert, entschlossen sich die Herero und Nama dazu, die Sache vor Gericht zu bringen. Im Jahr 2017 trat Veraa Katuuo als der offizielle Vertreter der Herero in den USA gemeinsam mit dem Oberhaupt der Herero, Vekuii Rukoro, sowie dem Nama-Chief David Frederick als Hauptkläger vor den US-amerikanischen Bundesgerichtshof in New York. Dass die Sammelklage überhaupt in den Zuständigkeitsbereich eines US-amerikanischen Gerichts fällt, ist interessanterweise einem spezifischen historischen Ereignis geschuldet, das abermals die Langlebigkeit kolonialer Praktiken und rassistischer Gewalt deutlich macht. So befinden sich die sterblichen Überreste von mindestens zwei Opfern des deutschen Völkermordes gegen die Herero und Nama heute in den USA – um genau zu sein, im American Museum of Natural History (kurz AMNH) in New York City.
Als Veraa Katuuo im Jahr 2017 endlich Zugang zu den Archiven des AMNH erhielt, nahm er Fotos von zwei Schädeln auf, die mit handgeschriebenen Inventarnummern und der Beschriftung »Herero« versehen waren. Neben den schwarzen Schriftzügen kann man auffällige Kratzspuren auf dem fahlen Knochen ausmachen. Die Kolonialbeamten, die die abgetrennten Schädel gesammelt hatten, zwangen Herero-Frauen dazu, diese auszukochen und Fleischreste mit Glasscherben vom Knochen zu lösen.
»Der Kolonialismus trägt sowohl eine materielle als auch moralische Erblast.«
Die Schädel erreichten die Vereinigten Staaten auf Umwegen. Nach der ersten »Aufbereitung« wurden die menschlichen Überreste der Herero und Nama nach Deutschland verschifft, wo sie überwiegend der Sammlung des aus Österreich stammenden Ethnologen Felix von Luschan zugefügt wurden. Von Luschan, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene und berüchtigter Erfinder der von-Luschan-Skala zur Klassifizierung von Hautfarben, besaß eine öffentliche Sammlung mit insgesamt 6.300 Schädeln, von denen bisher nur 800 nach Namibia zurückgeführt wurden. Der Rest befindet sich weiterhin in Berlin. Zusätzlich zu seiner öffentlichen Sammlung besaß von Luschan eine Privatsammlung, die seine Frau nach seinem Tod im Jahr 1924 an das AMNH verkaufte. Der Ankauf vergrößerte die anthropologische Sammlung des Museums um das Doppelte.
Die zwei Schädel mit der Aufschrift »Herero«, die Deutschland vor über einem Jahrhundert unter Verstoß gegen internationales Recht geraubt hatte, sind nun Teil der Beweisführung im Gerichtsverfahren der Herero und Nama. Für Veraa Katuuo ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Gebeine seiner Vorfahrinnen und Vorfahren nach Namibia zurückgeführt werden müssen, wo sie ordentlich bestattet oder in einer Ausstellung zum Völkermord der Öffentlichkeit gezeigt werden können. Die Schädel dagegen weiterhin in Pappkartons in einem verstaubten Museumskeller aufzubewahren, würde die abscheuliche Geschichte kolonialen »Sammelns« nur unnötig verlängern.
Doch die Rückführung der menschlichen Überreste ist nur ein erster Schritt in einem langen Kampf um Gerechtigkeit. Als Nachfahren der Opfer des Völkermordes und als legitime Vertreter aller Herero und Nama – nicht nur in Namibia, sondern auch in Botswana, Südafrika und weltweit – verlangen die Kläger zudem einen Platz am Verhandlungstisch. Würde dies den Herero und Nama gewährt, so wäre das für den Präsidenten der Association of the Ovaherero Genocide in the USA, Dr. Ngondi Kamatuka, ein Zeichen dafür, dass sich Deutschland endlich »auf der richtigen Seite der Geschichte« positioniert.
Darüber hinaus verlangen die Kläger auch, dass die deutsche Regierung die »unermesslichen Schäden« anerkennt, die die koloniale Gewalt den Herero und Nama zugefügt hat. Eine solche Anerkennung würde über Reparationszahlungen hinausgehen und ein Bemühen um Wiedergutmachung in einem umfassenderen Sinne bedeuten. Dazu könnte etwa eine Umverteilung des Landes in Namibia gehören, um so die durch die koloniale Landnahme verminderte politische Stellung der Herero und Nama wiederherzustellen. Denn vor der Ankunft der Deutschen waren die von den nomadischen Herero genutzten landwirtschaftlichen Flächen überwiegend Gemeineigentum. Den Kolonistinnen und Kolonisten hatte man lediglich ein vertraglich geregeltes Siedlungsrecht in bestimmten ausgewiesenen Gebieten zugesagt. Schon bald jedoch brachen die deutschen Siedlerinnen und Siedler diese Verträge und beschlagnahmten das fruchtbarste Weideland, was über 25 Prozent des Landes ausmachte.
Als Namibia im Jahr 1990 seine Unabhängigkeit gewann, war die Hälfte aller landwirtschaftlich nutzbaren Flächen im Besitz von nur 0,2 Prozent der Bevölkerung – überwiegend weißen Bäuerinnen und Bauern. Für die Herero und Nama ist deshalb eine Landreform, die dieses Ungleichgewicht beseitigen und die wirtschaftliche Versorgung absichern könnte, unabkömmlich. Entgegen der 1995 von der SWAPO-Regierung angestoßene Landreform, die ausnahmslos die Ovambo begünstigte, wollen die Herero und Nama einen großen Teil ihres angestammten Landes wiedergewinnen. Der Erfolg der Sammelklage vor dem New Yorker Gericht, bei der es auch um die Rückgabe geplünderten Vermögens und konfiszierter Liegenschaften geht, ist in diesem Zusammenhang von grundlegender Bedeutung.
Doch hängt ein Beschluss in dem gerichtlichen Verfahren momentan in der Luft. Im März 2019 hatte die Richterin im Amtsgericht, Laura Taylor Swinn, entschieden, dass Deutschland gegenüber den Ansprüchen der Herero und Nama als souveräner Staat Immunität reklamieren kann. Die Kläger aber wollen nicht aufgeben und haben inzwischen ein Berufungsverfahren eingeleitet. Die Corona-Pandemie lässt den weiteren Verlauf der Gerichtsverhandlungen zwar zeitlich nur schwer einschätzen, doch wird erwartet, dass der Prozess noch dieses Jahr weitergeht.
Und Veraa Katuuo hat Grund zur Hoffnung. So weist er darauf hin, dass die Herero und Nama in der Vergangenheit viel Unterstützung von der deutschen Bevölkerung erfahren haben – und zwar sowohl von Einzelpersonen als auch von Organisationen wie etwa der Initiative Berlin Postkolonial e.V. Er hält dies für essenziell, wenn es darum geht, die deutsche Regierung in die richtige Richtung zu bewegen. Hinzu kommt, dass derzeit nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland ein neuer Ton in der Debatte um Rassismus angeschlagen wird. Dies beinhaltet eine Thematisierung des institutionellen Rassismus sowie ein wachsendes Verständnis dafür, dass für die Bekämpfung von Rassismus in der Gegenwart die Auseinandersetzung mit der Geschichte rassistischer Gewalt – einschließlich des Kolonialismus – unabdingbar ist.
Reparationszahlungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses. Am 20. Juni veröffentlichten die Nama Traditional Leaders Association und die Herero Traditional Authority der Republik Namibia gemeinsam eine Pressemitteilung, in der sie ihre Unterstützung für die weltweite Reparationsbewegung zum Ausdruck bringen. Sie rufen zudem zur Beseitigung und dem Verbot aller kolonialen Symbole in Namibia auf und solidarisieren sich rückhaltlos mit den Black Lives Matter-Protesten.
Dies macht deutlich, dass der Kolonialismus sowohl eine materielle als auch moralische Erblast trägt. Die Ausgrenzung der Herero und Nama von den Verhandlungen zwischen Deutschland und Namibia führt dazu, dass zutiefst rassistische Praktiken in der Gegenwart fortbestehen können. Wenn aber Restitution, Umverteilung und Reparationen erfolgreich sein sollen, müssen die Nachfahrinnen und Nachfahren der Opfer kolonialer Gewalt den Weg zur Wiedergutmachung vorgeben dürfen.
Maresi Starzmann ist Forscherin für das Reshaping Prosecution-Programm am Vera Institute of Justice.