12. März 2026
Seit Jahren setzt Duisburg auf aktive Verdrängung von rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen. Mit neuen Maßnahmen zur »Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug« findet diese Logik nun den Weg in die Bundespolitik.

Ein Blick auf Marxloh, einer der ärmsten Teile von Duisburg.
Ende Januar beschließt der Bundesrat auf Antrag von Nordrhein-Westfalen zwölf Maßnahmen zur »Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug«. Die Forderungen richten sich primär gegen »Schrottimmobilien« und deren Bewohnerschaft – ein Euphemismus für überwiegend von bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen bewohnte Wohnhäuser. Wer in solchen Häusern wohnt, soll künftig keine Sozialleistungen mehr erhalten – ohne Gerichtsbeschluss, allein auf Anordnung des Jobcenters.
Gefordert wird darüber hinaus die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur organisierten Kriminalität im Bereich des »Sozialleistungsbetrugs«, die Erstellung eines bundesweiten Lagebildes mit Prüfung einer »Strafbarkeitslücke« und der verstärkte Datenaustausch zwischen Polizei, Feuerwehr und Jobcentern. Beim Bezug staatlicher Leistungen sieht der Beschluss den offenen Verstoß gegen das EU-Gleichbehandlungsgebot vor: Der Zugang zum Bürgergeld und der Grundsicherung soll erst nach zwölf Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gewährt werden und die Höhe des Kindergeldes soll sich bei EU-Zugewanderten nach dem Aufenthaltsort des Kindes richten.
»Unter dem Deckmantel der ›Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug‹ entsteht ein System organisierter Armenfeindlichkeit – und selbst die Opposition trägt es mit.«
Dieser Beschluss steht nicht alleine. Die Sozialstaatskommission empfiehlt in ihrem kurz zuvor veröffentlichten Bericht bei EU-Zugewanderten die Sozialleistungen an eine vollzeitnahe Beschäftigung zu knüpfen – auch das wäre ein Verstoß gegen das EU-Gleichbehandlungsgebot. Ende November forderten wiederum die Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer auf ihrer jährlichen Konferenz, »wirtschaftlich inaktive« EU-Bürger sollten in Deutschland »weiterhin« den Krankenversicherungsregeln ihres Herkunftslandes unterliegen. Auch das wäre ein fundamentaler Bruch mit dem Europäischen Recht.
Dass die Initiative für solche Vorstöße aus Nordrhein-Westfalen, konkret aus Ruhrgebietsstädten wie Duisburg, kommt, ist kein Zufall. Der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link (SPD) verfolgt seit Jahren eine Agenda der Verdrängung. Was als lokales Problem einzelner strukturschwacher Kommunen begann, wird nun zur Blaupause bundesweiter Migrationspolitik. Unter dem Deckmantel der »Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug« entsteht ein System organisierter Armenfeindlichkeit – und selbst die Opposition trägt es mit. So betont der Vizefraktionschef Andreas Audretsch von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag: »Diesen betrügerischen Banden muss das Handwerk gelegt werden. Denn ihre Machenschaften schaden auch besonders den vielen Menschen, die jeden Tag alles geben.«
Um die Ursachen und Hintergründe zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die empirischen Grundlagen. Eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Sommer 2025 zeigt: Die Bundesregierung wusste für das Jahr 2024 von 421 gemeldeten Fällen »bandenmäßigen Betrugs« im Kontext von Sozialleistungen zu berichten. Von diesen 421 Fällen führten exakt drei zu Verurteilungen – mit Geldstrafen. Über die Staatsangehörigkeiten ist nichts bekannt.
Für NRW hatte das zuständige Innenministerium mitgeteilt, dass 2024 zwei Drittel der Betrugsfälle deutschen Tatverdächtigen zugeschrieben wurden, Zugewanderte aus Bulgarien und Rumänien stellten nur 5,6 Prozent der Tatverdächtigen. Um das in Kontext zu setzen: Die Gesamtzahl bulgarischer und rumänischer Staatsangehöriger in Deutschland umfasst 1.329.972 Personen, davon sind 768.110 sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt. Die Beschäftigungsquote beträgt 69 Prozent. Dass trotz dieser hohen Quote 14,1 Prozent zusätzliche Sozialleistungen wie Bürgergeld beziehen, verweist auf das strukturelle Problem der Aufstockung bei Niedriglohnbeschäftigung. Dieser Zusammenhang wird allerdings ignoriert und stattdessen die Drohkulisse »Sozialmissbrauch« aufgebaut.
»Auf kommunaler Ebene setzt die Duisburger Stadtverwaltung unter SPD-Führung seit über einem Jahrzehnt auf Verdrängung statt Integration.«
Angesichts dieser Zahlen sollte die SPD NRW eigentlich widersprechen. Stattdessen treibt die Sozialdemokratie diese Politik auf allen drei föderalen Ebenen voran: Auf Bundesebene spricht die Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas von »mafiösen Strukturen beim Bürgergeldbetrug«, mit dem Hinweis, aufgrund ihrer Duisburger Herkunft zu wissen, wovon sie spricht. Damit setzte sie den Grundton. Im Bundesrat und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ASMK sind es SPD-geführte Länder, die eine restriktive Beschlusslage verantworten. Und auf kommunaler Ebene setzt die Duisburger Stadtverwaltung unter SPD-Führung seit über einem Jahrzehnt auf Verdrängung statt Integration. Oberbürgermeister Link formulierte das in Verbindung mit den Kommunalwahlen im Herbst 2025 so: »Ich habe keine Lust, verarscht und beschissen zu werden. Das ist aber genau das, was da passiert.« Diese Haltung ist bemerkenswert: Als der Oberbürgermeister sein Amt antrat, lebten 6.173 bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Duisburg. Ende 2025 sind es 25.569 – eine Vervierfachung unter seiner Ägide. Entweder ist seine Politik gescheitert, oder das Narrativ von der »organisierten Kriminalität« war von Anfang an falsch.
Im Oktober 2025 erklärte Link im Spiegel außerdem: Menschen würden »etwa fünf Stunden im Monat« arbeiten, um sich Ansprüche zu erschleichen. Auch das hat mit der Realität wenig zu tun: Ende 2024 waren in Duisburg 6.916 bulgarische und rumänische Staatsangehörige sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nur ein kleiner Anteil arbeitet ausschließlich geringfügig, 84 Prozent der Bulgaren und 94 Prozent der Duisburger Rumänen arbeiten deutlich mehr als geringfügig. Allerdings pendeln rund 35 Prozent der Beschäftigten aus Duisburg in andere Städte oder in die Niederlande. Das deutet darauf hin, dass das Problem eher im begrenzten Arbeitsangebot in Duisburg liegt – nicht in fehlender Arbeitsbereitschaft.
Im September 2025 verkündet die Stadt Duisburg eine »positive« Trendwende: Die Zahl der bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen sei erstmals seit Jahren wieder rückläufig. Dabei hat das nichts mit einer tatsächlichen Abwanderung zu tun: So wurden etwa nach einer Kontrolle im Hochhaus »Weißer Riese« 500 Menschen von Amtswegen abgemeldet. Menschen verschwinden aus dem Melderegister, verlieren den Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung und Kinderbetreuung – bleiben aber häufig in der Stadt. Die verkündete Trendwende ist keine demografische Veränderung, sondern überwiegend eine administrative Bereinigung. Und die hat System.
Seit über zwölf Jahren kontrolliert die Duisburger Stadtverwaltung durch eine »Taskforce Problemimmobilien« Wohnhäuser, die weitestgehend nur von bulgarischen oder rumänischen Zugewanderten bewohnt werden. Zum Herbst 2016 erfolgte ein strategischer Paradigmenwechsel: Die Hausbegehungen erfolgen seither unter der Logik des Brandschutzes. Es ist ein Instrument des Sonderordnungsrechtes – ohne Voranmeldung, Güterabwägung oder präventive Ansätze. Das erklärte Ziel der Taskforce war es laut Protokoll der Lenkungsgruppe Netzwerkpartnerschaft Duisburg Nord vom Herbst 2016, durch die systematischen Räumungen die Zuwanderung zu verringern. Die Bilanz zum Februar 2026: 217 überprüfte Wohngebäude, davon 115 mit Nutzungsuntersagung, 28 in der Sanierung und nur 23 wurden wieder bewohnt. Diese Häuser boten vormals weit über 3.000 Menschen Wohnraum.
Angesichts dieser Zahlen stellen sich zwangsläufig zwei Fragen: Was geschieht mit diesen Immobilien nach der Räumung? Und wer sind die Eigentümer? Dass es darauf keine Antworten gibt, ist bemerkenswert angesichts der stetigen Wiederholung, ein durchorganisiertes kriminelles System würde Menschen nach Deutschland bringen, durch fingierte Arbeitsverträge Leistungsanrechte erzeugen und mit überhöhten Mieten doppelten Gewinn abschöpfen. Solche Konstellationen gab es bereits 2013/14 – und sie existieren weiterhin. Systematische Ausbeutung durch Vermieter und Arbeitsvermittler ist real und dokumentiert. Das Problem ist allerdings, dass die Stadt nicht zwischen verschiedenen Eigentümerstrukturen unterscheidet.
»Wenn die Stadt ein Haus aufgrund Brandschutzbestimmungen räumt, verliert der Eigentümer jegliche Einnahmen, kann aber die laufenden Kosten und Kredite nicht mehr bedienen. Die Folge: Zwangsversteigerung.«
Bei vielen der betroffenen Immobilien handelt es sich um Eigentum von Kleinvermietenden – nicht selten selbst Migranten, die in Immobilien investiert haben und nun zwischen mangelnden Sanierungsmitteln, überzogenen brandschutztechnischen Anforderungen, die im Bestand kaum umsetzbar sind – zusätzliche Fluchtwege, Holztreppenhäuser als Brandlast – und kommunalem Räumungsdruck stehen. Wenn die Stadt ein Haus aufgrund Brandschutzbestimmungen räumt, verliert der Eigentümer jegliche Einnahmen, kann aber die laufenden Kosten und Kredite nicht mehr bedienen. Die Folge: Zwangsversteigerung.
Genau hier setzt der Bundesratsbeschluss an – mit der Forderung nach kommunalem Vorkaufsrecht auch bei Zwangsversteigerungen. Die Logik: Erst werden Häuser unter dem Vorwand des Brandschutzes geräumt und damit faktisch entwertet, dann soll die Kommune diese entwerteten Immobilien günstig aufkaufen können. Was als »Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug« verkauft wird, ist faktisch ein Instrument zur kommunalen Immobilienaneignung.
Nur 21 dieser geräumten Gebäude werden in Duisburg wieder zu Wohnzwecken genutzt – aber nicht für die vorherige Bewohnerschaft. Die Stadt saniert die Häuser nicht und unterstützt überforderte Eigentümer nicht, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Stattdessen erzeugen die Verantwortlichen Leerstand. Und sie gehen nicht strafrechtlich gegen die tatsächlich kriminellen Strukturen vor – jene, die Menschen in überbelegten Wohnungen unterbringen, überhöhte Mieten kassieren und Vermittlungsgebühren von bis zu 2.000 Euro verlangen. Es gibt keine kommunalen Programme zur Sanierungsförderung, keine aufsuchende Sozialarbeit, kein Quartiersmanagement, das zwischen Bewohnern, Eigentümern und Behörden vermittelt.
Stattdessen operiert die »Taskforce Problemimmobilien« nach dem Prinzip: Kontrolle, Feststellung von Mängeln, Räumungsanordnung, fertig. Diese Verdrängungspolitik lässt die tatsächlichen Profiteure unbehelligt, während sie überforderte Kleinvermieter in den Ruin treibt und Menschen in noch prekärere Wohnverhältnisse zwingt. Das städtische Wirken gleicht einer administrativen Maschinerie der Prekarisierung.
Die Behauptung eines systematischen Sozialleistungsmissbrauchs durch »mafiöse Strukturen« mag nicht überzeugen. Sozialleistungen sind antragsbasiert und werden nach Prüfung bewilligt. Jobcenter verfügen bereits über umfassende Kontrollmechanismen: Sie können Nachweise verlangen, Hausbesuche durchführen, Konten überprüfen, bei Verdacht Leistungen sofort stoppen und Verdachtsfälle an Ausländerbehörden melden. Wenn systematischer Betrug in großem Maßstab stattfinden würde, wäre das nach Einschätzung des ehemaligen Sozialrichters Geiger ein »massenhaftes Versagen oder eine Untätigkeit der Behörden«.
Aber unterstellen wir – rein hypothetisch – dass tatsächlich organisierte Strukturen Sozialleistungen systematisch »abschöpfen«. Bei 6.200 Leistungsberechtigten in Duisburg würde dies ein jährliches Volumen von über 60 Millionen Euro bedeuten (durchschnittliche Regelleistung plus Kosten der Unterkunft: 900 Euro pro Person und Monat). Wenn tatsächlich Millionenbeträge systematisch erschlichen werden, sind die Strafverfolgungsbehörden schlicht spektakulär inkompetent. Die 421 bundesweiten Fälle rechtfertigen keine Politik, die Hunderttausende betrifft.
»Organisiert wird nicht das Verbrechen, sondern die Verdrängung.«
Schon seit Ende 2016 sind neu zugewanderte EU-Bürger systematisch von existenzsichernden Sozialleistungen ausgeschlossen – sowohl in den ersten drei Monaten nach Ankunft als auch bei der Arbeitssuche. Als Notlösung gibt es sogenannte »Überbrückungsleistungen«: maximal einen Monat lang, in abgesenkter Höhe, faktisch als Aufforderung zur Ausreise konzipiert. Erst nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts entsteht ein vollständiger Leistungsanspruch. Diese Konstruktion schafft bewusst eine Grauzone der Rechtlosigkeit. Die aktuelle Gesetzgebung, die explizit auf Verdrängung und Leistungsvermeidung setzt, hat das Gegenteil bewirkt: Illegalisierung und Prekarisierung statt Ausreise.
Der Bundesratsbeschluss verschärft diese Ausgrenzung weiter. Dabei sah der Koalitionsvertrag 2021 eigentlich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Situation obdachloser EU-Bürger vor. Sie kam nie. Organisiert wird also nicht das Verbrechen, sondern die Verdrängung.
Joachim Krauß ist Fachreferent für Migration und stellvertretender Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe.