14. Dezember 2021
Die Ampel bezeichnet sich selbst als Fortschrittskoalition. Doch für die Mehrheit der Beschäftigten sieht die neue Regierung kaum Verbesserungen vor.
Gerade für die Beschäftigten im Niedriglohnsektor geht es nicht nach oben.
Die rot-gelb-grüne Koalition ist im Amt und mit dem von SPD, FDP und Grünen abgesegneten Koalitionsvertrag liegt der Fahrplan für die Politik der nächsten vier Jahre auf dem Tisch. Sein programmatischer Titel: »Mehr Fortschritt wagen«. Aber für wen eigentlich?
»Mit dem Koalitionsvertrag stellt sich die künftige Regierung der großen Herausforderung unserer Zeit: der sozial-ökologischen Transformation«, urteilt der IG Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann. Damit hebt er auf die Dekarbonisierung der Wirtschaft, die Digitalisierung der Arbeitswelt, die Veränderungen von globalen Wertschöpfungsketten sowie die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft ab.
Hinter der Frage, wie weit die Umgestaltung von Wirtschaft, Gesellschaft und Staat in den nicht nur mit Blick auf den Klimawandel entscheidenden Jahren bis 2030 gelingen wird, setzt der Ver.di-Vorsitzende Frank Werneke allerdings ein Fragezeichen, sieht er im Regierungsprogramm doch »Licht und Schatten«. Letzteres macht er vor allem daran fest, dass es nicht gelungen ist, »mehr Steuergerechtigkeit« in Angriff zu nehmen – weder durch die Wiedererhebung der seit 1997 suspendierten Vermögenssteuer noch bei der Erbschaftssteuer.
Sein Bedenken: Wenn die Einnahmeseite des Staates durch Verzicht auf Steuermehreinnahmen und gleichzeitig durch die Reaktivierung der Schuldenbremse in 2023 gleichsam eingefroren wird, bleibt der Spielraum für Zukunftsinvestitionen zu gering, um die erforderlichen Transformationsprojekte stemmen zu können. Damit sei ein »wirklich sicherer Pfad für Investitionen« unter dem Druck der FDP eher zugeschüttet worden. Ökonomen wie Joseph E. Stiglitz und Adam Tooze stützen diese Bedenken.
Hinzu kommt: Unternehmen erhalten künftig extrem lukrative Abschreibungsmöglichkeiten. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) dürfte das die öffentlichen Etats in Folge der entsprechenden Steuerausfälle um rund 40 Milliarden Euro belasten. Folglich müsse geklärt werden, »wie deutlich mehr Zukunftsinvestitionen ohne Steuererhöhungen und unter Einhaltung der Schuldenbremse gelingen sollen«, meint DIW-Präsident Marcel Fratzscher. Eine Umverteilung anderer Art kündigt sich hier indirekt an. Aufhorchen lässt die Ankündigung der FDP, »bisherige öffentliche Ausgaben gründlich auf ihre aktuelle Berechtigung« überprüfen zu wollen. Dabei dürfte die blau-gelbe Klientelpartei vor allem die Sozialausgaben im Auge haben.
Weshalb der wirtschaftsliberale Koalitionspartner eine derart prägende Rolle in der Ampel-Koalition spielen kann, ist nicht selbsterklärend. Klar: Ohne die FDP war eine Regierungsneubildung nicht möglich – rot-rot-grün bot keine Mehrheitsperspektive. Aber weshalb man dem Partner, der sich mit weniger als einem Prozentpunkt Zugewinn bei der Wahl bescheiden geben musste, eine nahezu triumphalistische Performance in den Koalitionsverhandlungen hat durchgehen lassen, ist unverständlich. Nach dem Abbruch der Koalitionsverhandlungen 2017 war die FDP aus Selbsterhaltungsgründen darauf angewiesen, dieses Mal dabei zu sein. Sie hat dafür, dass sie das Finanz- und Verkehrsministerium sowie die Ministerien für Justiz, Bildung und Forschung in Beschlag nimmt, nicht sehr viele Kröten schlucken müssen.
Sozialpolitisch wurden etliche Begehrlichkeiten von Unternehmerverbänden und neoliberalen Grashütern abgefedert. Das sei mehr als man einem »solchen Zweckbündnis, in dem zu Teilen komplett gegensätzliche Gesellschaftsentwürfe aufeinander prallen«, zugetraut habe, sagt etwa Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Dabei wurden Deals geschmiedet.
Einer davon lautet: Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro gegen Ausweitung von Minijobs und Lockerung des Arbeitszeitgesetzes. Die neue Lohnuntergrenze bedeutet eine ordentliche Einkommensverbesserung für rund 10 Millionen Beschäftigte. Allerdings dürften Jugendliche unter 18 Jahren und Langzeitarbeitslose, wenn sie einen Job antreten, von dem Anspruch auf Mindestlohn nicht länger ausgeschlossen bleiben, was wohl auch künftig der Fall sein soll mit dem irrigen Argument, ihnen damit leichter zu einem regulären Job zu verhelfen. Über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den nachfolgenden Jahren entscheidet die Mindestlohnkommission entsprechend der künftigen Lohnentwicklung – da sind in Nachwirkung der Pandemieentwicklung eher kleinere Beträge zu erwarten.
Zu beachten ist in diesem Kontext: Zur Stärkung des Tarifsystems unterstützt die Koalition den Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne. Die Kommission geht davon aus, dass die meisten Mindestlöhne für ein anständiges Leben heute zu niedrig sind. Zwar soll den Mitgliedstaaten kein exaktes Kriterium vorgegeben werden, nach dem die Höhe des Mindestlohns zu bestimmen ist. Jedoch kommt die Orientierungsmarke von 60 Prozent des mittleren Lohns im jeweiligen Land im Dokument vor, womit ein »starker normativer Rahmen« vorgegeben ist, an dem sich die Mitgliedstaaten in Zukunft messen lassen müssten. Ob der Kommissionsentwurf tatsächlich umgesetzt wird, ist jedoch offen.
Mit der Anhebung der Verdienstgrenzen bei Minijobs auf 520 Euro im Monat (bei Midijobs auf 1.600 Euro) werden sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse für Arbeitgeber noch attraktiver. Als in der Corona-Pandemie Hunderttausende beispielsweise im Gastgewerbe ihren Minijob verloren, erhielten sie keinerlei Absicherung durch Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld. Vor allem Frauen sind davon betroffen.
Hinzu kommt: Minijobs führen nur selten zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die meisten der 7,3 Millionen Minijobberinnen und Minijobber verbleiben im Niedriglohnsektor und arbeiten oft weiterhin unterhalb ihres Qualifikationsniveaus. Minijobs bieten keine finanzielle Unabhängigkeit, Arbeits(zeit)standards werden allzu oft nicht eingehalten und es fehlt eine soziale Absicherung. Zudem verdrängen sie sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen in Kleinbetrieben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). In Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten seien davon 500.000 Beschäftigungsverhältnisse betroffen. Aus diesem Grund fordert der DGB schon seit langer Zeit, Minijobs in die Sozialversicherung einzubeziehen.
Die Lockerung des Arbeitszeitgesetzes ist ein altes Begehren der Unternehmerverbände. Zwar soll am Grundsatz des 8-Stunden-Tages im Arbeitszeitgesetz festgehalten werden, doch sieht der Koalitionsvertrag ebenso Folgendes vor: »Außerdem wollen wir eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit schaffen«.
Dazu muss man wissen, dass verschiedene politische Akteure unterschiedliche Ansätze verfolgen. Gewerkschaften, Grüne, Teile der SPD und die Linkspartei wollen Zeitsouveränität stärken, sodass die Beschäftigten ihre Arbeitszeit selbstbestimmter gestalten können. Arbeitgeberverbände zielen dagegen darauf ab, das Arbeitszeitgesetz zu lockern, um längere tägliche Arbeitszeiten durchsetzen zu können. In den Koalitionsverhandlungen ist es nun der FDP gelungen, eine Bresche für ihre Klientel zu schlagen: Mit Zustimmung von gewerkschaftlicher und betrieblicher Interessenvertretung sollen Abweichungen möglich sein. Das heißt: Künftig entscheidet in letzter Instanz das Kräfteverhältnis vor Ort, was möglich ist.
Statt Abweichungen von den täglichen Erholungszeiten zu fördern, müsste die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) schon vor gut zwei Jahren eingeforderte betriebliche Arbeitszeiterfassung gesetzlich umgesetzt werden, um mehr Beschäftigte zu schützen. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag allerdings nur sehr vage: »Im Dialog mit den Sozialpartnern prüfen wir, welchen Anpassungsbedarf wir angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht sehen.«
Positiv an den Koalitionsbeschlüssen zur Rente ist, dass die FDP sich mit ihren radikalen Angriffen nicht durchsetzen konnte: Die Ampel will keine Renten kürzen, sondern das Mindestrentenniveau bei 48 Prozent des Durchschnittslohns belassen und das Renteneintrittsalter nicht erhöhen. Die von Gewerkschaften und Sozialverbänden geforderte armutsfeste Erhöhung des Rentenniveaus wurde damit jedoch vom Tisch geräumt. Auf die Frage, wie die steigende Altersarmut bekämpft werden soll, finden sich in der Vereinbarung keine Antworten.
Um das Rentenniveau und den Rentenbeitragssatz langfristig abzusichern, will die neue Regierung in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen. Dazu soll die Rentenversicherung in einem ersten Schritt 2022 aus Haushaltsmitteln einen Kapitalstock von 10 Milliarden Euro erhalten. Zudem soll es ihr ermöglicht werden, ihre Reserve am Kapitalmarkt anzulegen.
Auch wenn der kapitalgedeckte Teil der gesetzlichen Rente für die Beitragszahler dauerhaft eigentumsgeschützt werden soll – die Volatilität der Finanzmärkte ist damit nicht aus der Welt. Sie droht in das Gebäude der Sozialversicherung einzuziehen und das Umlageverfahren zurückzudrängen. »Mehr Kapitaldeckung in der Alterssicherung ist die falsche Richtung«, urteilte IG Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban. Die verteilungs-, sozial- und gesellschaftspolitischen Folgen von Kursschwankungen und Renditeausfällen werden verschwiegen oder kleingeredet.
Anstelle von Hartz IV soll künftig ein »Bürgergeld« gezahlt werden. Es solle zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und unkompliziert zugänglich sein, heißt es im Koalitionsvertrag. Die Korrekturen sehen die Erweiterung des Schonvermögens, erhöhte Zuverdienste und eine großzügigere Regelung bei der Angemessenheit der Wohnung vor. Eine substanzielle und bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Grundsicherung ist allerdings nicht vorgesehen.
Auch das Hartz IV-Sanktionsregime soll erhalten bleiben, aber bis spätestens Ende 2022 gesetzlich neu geordnet werden. Die Regierungspartner wollen ferner den »Vermittlungsvorrang« abschaffen. Das bedeutet, dass für Menschen in der Grundsicherung die Vermittlung in Arbeit keinen Vorrang vor einer beruflichen Aus- und Weiterbildung hat. Hartz IV-Bezieher sollen bei beruflicher Qualifizierung künftig pro Monat ein zusätzliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro erhalten. Wer nach einer entsprechenden Weiterbildung nicht direkt eine Stelle findet, soll für mindestens drei Monate einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten.
Durchaus ambitioniert sind die Ziele, allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft bessere Bildungschancen zu bieten. Über die gesamte Bildungskette, von der frühkindlichen Erziehung über den Digitalpakt Schule bis zu einem elternunabhängigem BAföG oder einem Zukunftsvertrag Studium und Lehre sowie der Stärkung und Modernisierung der Berufsschulen werden richtige Ansätze beschrieben. Dazu gehört auch die »Ausbildungsgarantie für alle Jugendliche«, die nach Auffassung der Gewerkschaften durch eine Umlage der Arbeitgeber finanziert werden muss.
Angesichts des massiven Strukturwandels haben Gewerkschaften seit längerem eine Stärkung der arbeitsmarktbezogenen Weiterbildung gefordert. Dafür finden sich im Koalitionsvertrag erste Ansätze wie die Einführung eines »Transformationskurzarbeitergeldes«. Beschäftigte können sich damit während der Kurzarbeit weiterbilden und erhalten finanzielle Unterstützung. Desweiteren soll das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte in Transfergesellschaften verbessert werden.
Um den Wandel der Arbeitswelt fair zu gestalten und die Beschäftigten dabei mitzunehmen, muss allerdings der politische Stillstand bei der Mitbestimmung überwunden werden. Das Ende der missbräuchlichen Umgehung der Mitbestimmungsrechte durch europäisches Gesellschaftsrecht wie der Europäischen Aktiengesellschaft ist überfällig. Die SE ist eine europäische Rechtsform, die von Unternehmen genutzt wird, betriebliche und gewerkschaftliche Vertreterinnen und Vertreter aus dem Aufsichtsrat herauszuhalten. Der Trick: Nähert sich ein Unternehmen dem Schwellenwert von 500 Beschäftigten, ab dem die Arbeitnehmerseite in Deutschland Anspruch auf Sitze im Aufsichtsrat hat, wandelt das Management die Firma in eine SE um. Wächst anschließend die Zahl der Beschäftigten über 500, ist auch dann das Unternehmen als europäische Aktiengesellschaft nicht verpflichtet, seinen Beschäftigten Mitbestimmungsrechte einzuräumen. Fast 200 Unternehmen mit jeweils mehr als 2.000 Angestellten entziehen Beschäftigten auf diese Weise die paritätische Mitbestimmung. Davon betroffen sind hierzulande rund 1,5 Millionen abhängig Beschäftigte.
Die Behinderung von Betriebsratsarbeit, das sogenannte Union Busting, wird als Offizialdelikt eingestuft und kann in Zukunft von der Staatsanwaltschaft proaktiv verfolgt werden. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Unternehmen versuchen, die Wahl von Betriebsräten systematisch zu verhindern, ist dieser Schritt durchaus bedeutsam.
Einige Projekte, wie die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro, stellen unstrittig Fortschritte dar. Der Einführung von Erwerbstätigen- und Bürgerversicherung wurde hingegen eine Absage erteilt. Viele »heiße Eisen« packt die neue Regierung gar nicht erst an. Von einer »Humanisierung des Arbeitslebens« (Gute Arbeit) liest man in den Koalitionsvereinbarungen nichts – dabei wäre gerade dies in Zeiten weitreichender, transformativer Veränderungen in der Arbeitswelt dringend erforderlich. Im Unterschied zur sozialliberalen Koalition der 1970er Jahre will man auch nicht mehr »Demokratie wagen«.
Bei einer ganzen Reihe von Vorhaben kommt es auf die tatsächliche Ausgestaltung an. Gewerkschaften, Sozialverbände und zivilgesellschaftliche Aktivistinnen und Aktivisten müssen den politischen Druck auf die Ampelkoalition aufrechterhalten, damit durch den Stillstand kein schleichender Sozialstaatsabbau stattfindet.
Richard Detje ist Mitglied im Vorstand der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Otto König war Bevollmächtigter und Vorstandsmitglied der IG Metall. Beide Autoren veröffentlichen regelmäßig in der Zeitschrift »Sozialismus«.
Richard Detje ist Mitglied im Vorstand der Rosa Luxemburg Stiftung.
Otto König war Bevollmächtigter und Vorstandsmitglied der IG Metall.