07. März 2025
Die Aufarbeitung von Kolonialverbrechen bleibt oft ein Lippenbekenntnis. In Bezug auf den Völkermord an den Herero und Nama konnte sich die scheidende Ampelkoalition nicht einmal dazu durchringen.
Prominente Vertreter der Herero und Nama aus Namibia, Südafrika und Botswana nehmen teil an einem Protestmarsch in Berlin gegen den Ausschluss der Opfervertretungen aus den namibisch-deutschen Regierungsverhandlungen, 16. Oktober 2016.
Um den Jahreswechsel mehrten sich die Meldungen in – ausschließlich – namibischen Medien, dass eine finale Unterzeichnung des »Versöhnungsabkommens« (»Joint Declaration«) und die Bitte um Entschuldigung für den Genozid im heutigen Namibia durch den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier bevorstünde. So berichtete am 08. Januar 2025 die Namibian Sun: »Kabinett ›billigt‹ gemeinsame Erklärung zum Völkermord. […] Nach Angaben von Beamten, die mit der Angelegenheit vertraut sind, haben sich die Parteien das Ziel gesetzt, den Stift bis März dieses Jahres auf die gepunkteten Linien zu setzen.«
Doch passiert ist seitdem nichts – wie seit Beginn der selbsternannten Fortschrittskoalition. Dabei setzten viele Aktivistinnen und Aktivisten Hoffnungen in ein von den Grünen geführtes Außenministerium und wurden letztendlich enttäuscht. Es vergingen mehr als drei Jahre ohne offizielle Bitte um Entschuldigung, Einbeziehung von Communities und ambitionierte Schritte der Wiedergutmachung und für Versöhnung.
Zwischen 1884 und 1915 war Namibias heutiges Staatsgebiet »Deutsch-Südwestafrika« deutsche Kolonie, euphemistisch »Schutzgebiet« genannt. Die deutschen Kolonialherren setzten auf eine divide et impera Strategie gegenüber der kolonisierten Bevölkerung. Eine 1897 ausgebrochene Rinderpest und die zunehmende gewaltsame Vertreibung von ihrem Land drängte die OvaHerero in die zunehmende Lohnabhängigkeit. In diesem – von Ausbeutung und Rassismus – geprägten Kontext begann der vierjährige Kolonialkrieg am 12. Januar 1904 durch einen Aufstand der OvaHerero.
Die deutschen Truppen schlugen gewaltvoll zurück. Letztes Jahr, am 2. Oktober 2024, jährte sich der Vernichtungsbefehl von Lothar von Trotha gegen die Herero zum 120. Mal. »Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auf sie schießen.« Trotha sah – wie auch in späteren Briefen formuliert – den »Rassenkampf« als kulturhistorische Aufgabe.
»Am Ende töteten die Deutschen mehr als zwei Drittel der Bevölkerung der OvaHerero. Den Völkermord machten nicht nur die Vernichtungsbefehle aus, sondern auch die bewusste Ermordung durch Hunger und Arbeitszwang in den für sie eingerichteten Konzentrationslagern.«
Im offiziellen Bericht des Großen Generalstabes heißt es anerkennend: »Die wasserlose Omaheke sollte vollenden, was die deutschen Waffen begonnen hatte: Die Vernichtung des Hererovolkes«. Wenige Monate nach den OvaHerero erhoben sich auch die Nama. Am 22. April dieses Jahres jährt sich auch der (unbekanntere) Vernichtungsbefehl gegen die Nama, sollten sie sich nicht ergeben: »Denn wo er sich auf deutschem Gebiet blicken lässt, da wird auf ihn geschossen werden, bis alle vernichtet sind«.
Am Ende töteten die Deutschen 65.000 OvaHerero – mehr als zwei Drittel der Bevölkerung – und 10.000 Nama. Den Völkermord machten nicht nur die Vernichtungsbefehle aus, sondern auch die bewusste Ermordung Tausender OvaHerero und Nama durch Vernachlässigung, Hunger, sexuelle Ausbeutung und Arbeitszwang für Hafenausbau und Eisenbahnbau in den für sie eingerichteten Konzentrationslagern wie Shark Island. Die Folgen des Völkermordes waren weitergehende Entrechtung und Enteignung sowie Kontrolle über Afrikanerinnen und Afrikaner, die als Grundlage der Apartheid gelten kann. Das Verbot von sogenannten »Mischehen« ist hier das beste Beispiel für rassifiziertes Überlegenheitsdenken.
Wissenschaftlich ist der Völkermord längst belegt. Nicht nur frühe marxistische und heutige postkoloniale Forschende bewiesen ihn, auch im bürgerlichen Mainstream ist die Anerkennung überwiegend angekommen. Einzig rechte Hobby-Historikerinnen und Wissenschaftler, wie der von der AfD ständig herangezogene notorische Kolonialapologet Bruce Gilley, stellen den Völkermord in Abrede und präsentieren teilweise eine abwegige Täter-Opfer-Umkehr. So unterstellen sie den OvaHerero eine Völkermordabsicht an den deutschen Kolonialisten.
Wissenschaftliche Anerkennung bedeutet aber keine politische Aufarbeitung – vor allem nicht, wenn eine Abwehrhaltung internalisiert ist. Die Bundesregierung wollte über Dekaden nichts von den Genoziden wissen und ignorierte Beschlüsse des namibischen Parlamentes, das bereits 1996 in einem Antrag Reparationsforderungen der OvaHerero gegen Deutschland unterstützte. Ihre Haltung war deutlich: Kein Schuldeingeständnis, keine Anerkennung, keine Entschuldigung und keine Reparationen. Stattdessen wurde die »historische und moralische Verantwortung« und das »besonders dunkle Kapitel« mantraartig wiederholt.
Als sich die damalige Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) 2004, anlässlich des 100. Jahrestages der »Schlacht am Waterberg«, für die Verbrechen entschuldigte, wurde ihre Aussage schnell als persönliche Meinungsäußerung abgetan. Erst elf Jahre später gab es Fortschritte. Interessanterweise war es der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der in einem Gastbeitrag in der Zeit mit Bezug auf Armenien schrieb: »Wer in der Bundesrepublik vom Armenier-Genozid spricht, darf vom deutschen Völkermord an den Herero und Nama nicht schweigen.«
»Die Bundesregierung wollte über Dekaden nichts von den Genoziden wissen und ignorierte Beschlüsse des namibischen Parlamentes, das bereits 1996 Reparationsforderungen der OvaHerero gegen Deutschland unterstützte.«
Bevor diese Aussage ähnlich wie bei Wieczorek-Zeul noch als Privatmeinung hätte bewertet werden können, folgte einen Tag später auf der Bundespressekonferenz eine offizielle Bekräftigung. Auf mehrfache Nachfrage bestätigte Martin Schäfer, Sprecher des Auswärtigen Amtes, dass für Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) die im gemeinsamen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vertretene Auffassung, dass das damalige Vorgehen der Deutschen in Deutsch-Südwestafrika als »Kriegsverbrechen und Völkermord« zu bewerten ist, nach wie vor Gültigkeit habe. Seither gilt diese Einschätzung als Meinung der Bundesregierung. Überspitzt kann gesagt werden, dass Steinmeier als damaliger Außenminister schlicht nicht hinter seine früheren Aussagen zurückfallen wollte.
Vergessen wird dabei gerne, dass der Anerkennung durch Lammert und Steinmeier ein diplomatischer Eklat vorausging. Am 6. Juli 2015 wurden vor dem Tor des Bundespräsidialamtes die Parlamentsabgeordnete Ida Hoffmann, die Aktivistin Esther Muinjangue und der OvaHerero-Paramount Chief Vekuii Rukoro bei der Übergabe einer Petition brüsk abgewiesen. Nur durch zivilgesellschaftlichen Druck erfolgte wenige Tage später die Anerkennung des Völkermordes auf der Bundespressekonferenz.
2015 begannen die bilateralen Verhandlungen zwischen den Unterhändlern Ruprecht Polenz und Zed Ngavirue. Sie wurden begleitet von Forderungen nach Transparenz und Beteiligung der Nachfahren der betroffenen Communities. Aber der Ausschluss der Betroffenen wurde zum Paradigma – mit teils perfiden Argumenten. Die Bundesregierung argumentierte, dass eine Einmischung in die innernamibischen Angelegenheiten koloniale Züge aufweisen würde. Unterhändler Zed Ngavirue sagte 2016 in einem Interview, nachdem Streitigkeiten zwischen Community-Vertretern und der namibischen Regierung auftraten, dass »die Deutschen direkte Verhandlungen abgelehnt und für unmöglich gehalten haben«.
Das ist aus vielen Gründen problematisch, denn erstens leistet die Bundesregierung Spannungen innerhalb der namibischen Gesellschaft Vorschub. Sie erkennt die komplexen subnationalen Realitäten des namibischen Staates nicht an, in dem Gruppen aus dem Widerstand ihrer Vorfahren eigene Forderungen unabhängig des Nationalstaates ableiten. Zweitens verstößt die Bundesregierung mit dem Ausschluss gegen die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker von 2007, was im April 2023 sieben UN-Rapporteurs mit deutlichen Worten kritisierten. Drittens verweisen die Vertreter der namibischen Gruppen immer auf die Einbeziehung der Jewish Claims Conference neben dem Staat Israel in den Reparationsverhandlungen nach der Shoa. Und viertens werden OvaHerero-Mitglieder in der Diaspora außerhalb der nationalstaatlichen Grenzen nicht repräsentiert und würden von einem Abkommen derzeit nicht profitieren. Alle vorgebrachten Gründe wurden von der deutschen Regierung ignoriert.
»Die Bundesregierung scheut das Wort ›Reparationen‹ wie der Teufel das Weihwasser.«
Obwohl Vertretende aus den Communities nicht in den Prozess integriert wurden, gehen die langsamen Fortschritte nur auf ihren Druck zurück. Sie agierten gemeinsam mit Verbündeten aus der Schwarzen, afro-deutschen und weißen Zivilgesellschaft. Wenn die Bundesregierung den Eindruck erweckt, voranzugehen, trügt das. Sie reagiert lediglich auf den jahrzehntelangen Druck. Der notwendige Verweis auf diese Bewegung und die Betonung des zivilgesellschaftlichen Drucks ist schlicht dem Umstand der rhetorischen Aneignung durch die Bundesregierung geschuldet.
2021 einigten sich beide Regierungen auf die »Gemeinsame Erklärung« mit dem Titel »United in Remembrance of our Colonial Past, United in our Will to reconcile, United in our vision of the Future«. Euphemistisch wird diese auch als »Versöhnungsabkommen« bezeichnet. In dieser Erklärung erkennt die Bundesregierung an, dass man die Gräueltaten, die während der Kolonialkriege begangen wurden, aus heutiger Sicht als Völkermord bezeichnen würde und spricht eine Entschuldigung aus. Insgesamt legt sie 1,1 Milliarden Euro als Wiederaufbauhilfe fest – und das über einen Zeitraum von dreißig Jahren. Das Abkommen kann nur als maximal halbherzige Form der Anerkennung des Völkermordes bewertet werden.
Entgegen allen Hoffnungen ist die »Gemeinsame Erklärung« weder Schlussstrich noch Neustart. Vor allem, weil nicht klar ist, wer sie unterzeichnen soll. Zwar wurde die »Gemeinsame Erklärung« von den Sondervertretern Namibias und Deutschlands paraphiert. Doch nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich bei der Erklärung nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag, der einer Ratifizierung bedürfe, sondern um eine »politische Absichtserklärung«. So jedenfalls der damalige Bundesaußenminister Heiko Maas. Die namibische Regierung gab hingegen bekannt, dass die Erklärung im Bundestag und der National Assembly diskutiert werden müsse.
Zwar will sich die Bundesregierung für den Völkermord entschuldigen, aber nur, wenn die Antwort darauf ebenso im Versöhnungsabkommen steht: »Die Regierung und die Bevölkerung Namibias nehmen Deutschlands Entschuldigung an.« So einfach ist es. Eine entschädigungsrelevante Entschuldigung ist nicht vorgesehen, auch deshalb wird auch nicht vom Passus des »Völkermordes aus heutiger Sichtweise« abgewichen.
Die Bundesregierung scheut das Wort »Reparationen« wie der Teufel das Weihwasser. Für die Communities sind aber individuelle und kollektive Reparationsforderungen für Kolonialverbrechen von zentraler Bedeutung. Denn Entwicklungshilfe wie die vorgeschlagene »Wiederaufbauhilfe« hat nichts mit der Wiederherstellung von Gerechtigkeit und mit dem Aufwiegen eines Völkermordes zu tun. Sima Luipert von der Nama Traditional Leaders Association (NTLA) hat einmal gesagt: »Die Kolonisierung hat den ›Entwicklungsbedarf‹ kreiert.«
»Entwicklungshilfe hat nichts mit der Wiederherstellung von Gerechtigkeit und mit dem Aufwiegen eines Völkermordes zu tun.«
Und bei Entwicklungszusammenarbeit gibt es die Bereitschaft, im Rahmen konkreter Projekte zu kooperieren und diese zu finanzieren, im Rahmen von Geberinnen und Nehmern. Dieses Verfahren widerspricht der Vorstellung von Reparationen. Bei den Betroffenen muss die Verfügungsgewalt und die Entscheidung über die Verteilung liegen. Entwicklungszusammenarbeit wird zu oft genutzt, um die koloniale Vergangenheit herunterzuspielen. Und was sich groß anhört, schmilzt über den anvisierten Zeitraum von dreißig Jahre deutlich zusammen und umfasst dieselbe Größenordnung wie die Entwicklungshilfezahlungen an Namibia seit 1989.
Im Januar 2023 wurde eine Klage des namibischen Oppositionspolitikers Bernadus Swartbooi, der Ovaherero Traditional Authority, der Nama Traditional Leaders Association und anderer vor dem High Court Namibias eingereicht. Die Klagenden – vertreten durch den namibischen Rechtsanwalt Patrick Kauta – argumentieren unter anderem, dass die namibische Regierung im Rahmen der Verhandlungen nicht befugt gewesen sei, der Ziffer 20 der Gemeinsamen Erklärung ohne Genehmigung des Parlaments zuzustimmen. Die sagt aus, dass mit dem Abkommen alle finanziellen Aspekte abschließend geregelt sein sollen.
Außerdem, so die Klägerinnen und Kläger, sei die Debatte im Parlament über die »Gemeinsame Erklärung« vorzeitig abgebrochen wurden und die Nichtbeteiligung der Ovaherero Traditional Authority und der Nama Traditional Leaders Association bei den Verhandlungen verstoße gegen völkerrechtliche Verpflichtungen. Die Klage zielt darauf ab, die »Gemeinsame Erklärung« als bloße politische Erklärung für verfassungswidrig zu erklären und der namibischen Regierung eine Fortführung der Verhandlung zu untersagen.
Mit dem Regierungsbeginn der Ampelkoalition wurden Hoffnungen in die Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus geweckt. Im Koalitionsvertrag hieß es »Die Aussöhnung mit Namibia bleibt für uns eine unverzichtbare Aufgabe, die aus unserer historischen und moralischen Verantwortung erwächst. Das Versöhnungsabkommen mit Namibia kann der Auftakt zu einem gemeinsamen Prozess der Aufarbeitung sein.«
Zwar ließ das Wort »kann« viel Raum für Spekulation, doch mit Blick auf frühere parlamentarische Initiativen und Anträgen von SPD und Grünen schienen Fortschritte wie die stärkere Berücksichtigung der vornehmlich betroffenen Communities möglich, wenn auch die Aussagen von Bundesaußenminister Joschka Fischer 2003 vielen als schlechtes Omen galt. In Windhoek stellte er damals klar: »Eine entschädigungsrelevante Entschuldigung [wird] es nicht geben«.
Zwanzig Jahre später schienen Fortschritte denkbar. Sogar die FDP verschloss sich in den letzten Jahren weniger der Aufarbeitung des Kolonialismus als gemeinhin angenommen. Als der Hamburger Senat aus SPD und Grünen der »Forschungsstelle Hamburgs (post-)koloniales Erbe« ab 2025 die Finanzierung strich, hagelte es Kritik nicht nur von der Linken, sondern auch von der FDP. Dabei mag es im Endeffekt egal sein, ob parteipolitisches Kalkül der Grund war.
»Das von den Grünen geführte Außenministerium zeigte von Beginn an wenig ernsthaftes Interesse. Dabei hatte sich die Partei in der Oppositionszeit noch für eine Aufarbeitung ausgesprochen.«
Doch jetzt, am Ende der Regierungsperiode ist klar, dass kaum Fortschritte erreicht wurden. Ja, auf Ebene der Bekenntnisse gab es leichte Verbesserungen, etwa wenn in den jüngst veröffentlichten afrikapolitischen Leitlinien steht, dass »die Aussöhnung mit Namibia nach dem Völkermord an den Nama und Herero zu Beginn des 20. Jahrhunderts […] eine Priorität [ist].« Bei anderen Gelegenheiten jedoch verfing man sich im ritualisierten Gedenken der Niederlegung von Kränzen oder übte sich in Ignoranz – wie etwa das Schweigen der Bundesregierung zum 120. Jahrestag des Aufstandes der OvaHerero letzten Jahres gezeigt hat.
Das von den Grünen geführte Außenministerium zeigte anscheinend von Beginn an wenig ernsthaftes Interesse an dem Thema. Dabei hatte sich die Partei in der Oppositionszeit noch für eine Aufarbeitung ausgesprochen, die »inklusiv, aktiv und unter Beteiligung der von kolonialem Unrecht betroffenen Communities, Gesellschaften und Gruppen« zu gestalten sei. Die Ampelkoalition antwortete zwar auf die namibischen Proteste mit (vertraulichen) Nachverhandlungen, aber explizit keinen Neuverhandlungen.
Weder wurde der faktische Ausschluss der Communities, der immer als eines der Grundprobleme für die fehlende Legitimität des Abkommens gesehen wurde behoben, noch die mangelnde Transparenz über die Verhandlungen aufgehoben. Immer wieder betonte die Bundesregierung, dass man sich zu dem Stand der Gespräche nicht äußere. Noch auf der Bundespressekonferenz am 8. Januar 2025 ließ man verlauten: »Wie gesagt, gibt es einen intensiven Kontakt und intensive Gespräche, die gut vorankommen. Aber ich habe hier zu diesem Zeitpunkt keine Ankündigung zu machen.«
Das Scheitern des notwendigen Neustartes und die Hypothek, die das Scheitern hinterlässt, verdeutlichen Aussagen von Katja Keul, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: So äußerte sie jüngst, »dass wir [die Verhandlungen] schnell zu einem Abschluss bringen wollen«, um bei einer anderen Gelegenheit der zukünftigen Regierung die Weiterführung der kolonialen Aufarbeitung zu übertragen. Angesichts einer konservativ geführten Regierung ist hier Wunsch Vater des Gedankens. Aber sollten die Grünen in die Opposition gehen, werden sie sich sicherlich wieder auf die früheren Anträge besinnen.
Andreas Bohne ist Journalist und Autor aus Berlin.