18. März 2025
Die Union hat mit ihrer Kleinen Anfrage linke NGOs in Visier genommen. Warum der Kampf um die Gemeinnützigkeit gerade jetzt aufflammt und eine Reform dringender denn je ist.
Wer CDU-kritische Positionen vertritt, dem soll der Geldhahn abgedreht werden.
Einen Tag nach der Bundestagswahl stellte die CDU/CSU-Fraktion eine Kleine Anfrage an die scheidende Bundesregierung, unterzeichnet von Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und der Fraktion. Aufgelistet sind 551 Fragen, unter anderem: Führt Correctiv gezielt Kampagnen gegen bestimmte Parteien oder Politiker? Entfremdet die Amadeu-Antonio-Stiftung staatliche Fördergelder für parteipolitische Zwecke? Gibt es direkte Verbindungen zwischen Foodwatch e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren? Ins Visier der Anfrage der Unionsfraktion sind insgesamt siebzehn Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs geraten, die sich journalistisch, antifaschistisch oder umwelt- und wirtschaftspolitisch engagieren.
Seitdem ist die Empörung groß – und reißt nicht ab. Tag für Tag erscheinen neue Stellungnahmen. Erst äußerten sich die betroffenen Organisationen, dann zogen andere nach. Denn während sich die Kleine Anfrage offiziell an eine Bundesregierung richtet, die bereits abgewählt und nur noch geschäftsführend im Amt ist, ist klar, wen die Union damit eigentlich adressiert: die Zivilgesellschaft. Wer sich CDU-kritisch engagiert oder äußert, dem soll der Geldhahn abgedreht werden. Und denjenigen, die sowieso keine oder kaum staatliche Mittel haben, möchte man die steuerrechtlich attraktive Gemeinnützigkeit entziehen – und nebenbei noch das ein oder andere Grundrecht aushöhlen. Über all dem steht ein anderes Ziel: Die kritische Zivilgesellschaft zu kontrollieren, zu disziplinieren und zu delegitimieren.
Mit ihrer Anfrage reagierten CDU/CSU auf die zahlreichen Proteste Ende Januar und Anfang Februar, die auf die gemeinsame Abstimmung von CDU/CSU und AfD über einen Antrag im Bundestag folgten. Ein Tabubruch, den auch Angela Merkel öffentlich kritisierte. Kurz darauf sagte Merz bei einer Pressekonferenz: »Das, was in der Sache richtig ist, wird nicht falsch dadurch, dass die Falschen zustimmen.« Diejenigen, die zum Protest aufriefen, sind anderer Meinung: Erstens ist eine Verschärfung des Asylrechts, die noch dazu gegen EU-Recht verstößt, auch in der Sache falsch. Zweitens ist es falsch, mit Faschistinnen und Faschisten gemeinsam Politik zu machen. Aus beidem speist sich der Protest. Und diesen zu organisieren, ist nicht nur das Recht der beteiligten Organisationen, sondern als gegen Antisemitismus und Rassismus engagierte, antifaschistische Akteure auch ihre politische Pflicht.
Doch die Union verkürzte die Demonstrationen kurzerhand zu »Protesten gegen die CDU« und behauptete, dass sie einer parteipolitischen Einmischung in den Wahlkampf gleichkämen. Und so verwundert es nicht, dass die Union die Kleine Anfrage schon einen Tag nach der Bundestagswahl stellte. Tatsächlich bieten die Proteste CDU/CSU den besten Aufhänger, um sich einem Thema anzunehmen, das ihnen schon länger ein Dorn im Auge ist: der Gemeinnützigkeitsstatus und die staatliche Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die ihnen unliebsame politische Positionen vertreten.
»Die Liste ist lang, doch ein wichtiger Aspekt fehlt: die Förderung der politischen Willensbildung.«
In ihrer Kleinen Anfrage kritisieren CDU/CSU nicht nur, dass gemeinnützige Organisationen durch einzelne Proteste Einfluss nehmen, nein – sie beziehen sich auf »manche Stimmen«, die »in den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine Schattenstruktur sehen, die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreibt«. Wer diese Stimmen sind, lässt ein in der Anfrage verlinkter Kommentar aus der Welt erahnen. Überschrift: »Die gefährliche Macht der angeblichen NGOs«. Darunter heißt es: »Die NGOs sind in Deutschland längst ein Staat im Staate – und greifen, von der Bundesregierung mit Steuergeldern finanziert, in die demokratische Willensbildung ein. Wer eine andere Politik in Deutschland will, muss die manipulative Macht dieser verfassungswidrigen Institutionen brechen.« Was bedeutet es, wenn Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und die künftig größte Fraktion im Bundestag sich offiziell auf diesen Kommentar beziehen? Auf einen Kommentar, der vor rechter Rhetorik trotzt und noch dazu eine Lüge beinhaltet: NGOs sind keine verfassungswidrigen Institutionen.
Die Union verfolgt ihre Agenda noch unter dem Deckmantel von »Recht« und »Demokratie« – und arbeitet dafür vor allem mit Behauptungen rund um (parteipolitische) »Neutralität« und »Gemeinnützigkeit«. So missfällt der Union, dass einige der an den Protesten beteiligten Organisationen teilweise auch durch die Bundesregierung gefördert werden, etwa das Bundesprogramm »Demokratie leben!« Das Programm wurde 2015 unter der Regierung Merkels konzipiert; inzwischen läuft die dritte Förderperiode. Jetzt möchte die CDU wissen: Haben Fördermittelempfänger die Gelder missbräuchlich für parteipolitische Zwecke eingesetzt? Die Geförderten müssten bitte politisch »neutral« sein.
In einem Offenen Brief auf dem Verfassungsblog widersprechen mehr als 2.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dieser Auffassung: »Ihre Anfrage suggeriert, dass staatlich geförderte Organisationen einer Neutralitätspflicht unterliegen, die sich aus der Neutralitätspflicht des Staates ableitet. Dies ist verfassungsrechtlich nicht haltbar.« Stattdessen, und so hat es das Bundesverfassungsgericht auch mehrfach formuliert, gehört die Gewährleistung der »freien und offenen Meinungs- und Willensbildung« zu den Aufgaben des Staates. »Die Vorstellung, dass eine Organisation durch öffentliche Förderung zu einem ›verlängerten Arm des Staates‹ werde und sich deshalb jeglicher politischer Äußerung enthalten müsse, widerspricht dem Verfassungsprinzip der Unterscheidung zwischen Staat und Gesellschaft«, so die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu parteinahen Stiftungen aus dem Jahr 1986. Müsste man sonst der Konrad-Adenauer-Stiftung den Hahn abdrehen – und der Parteienfinanzierung überhaupt? Ganz abgesehen davon ist die Kritik der CDU nur vermeintlich »grundsätzlich«: Mit der Finanzierung des Deutschen Bauernverbands, der 2023 mindestens 1,7 Millionen Euro aus öffentlicher Hand erhielt und 2024 große Bauernproteste gegen die Ampel-Regierung organisierte, hatte die Union kein Problem.
Sicherlich gibt es auch den ein oder anderen gemeinnützigen Verein, der sich öffentlich für konservative und wirtschaftsliberale Positionen einsetzt. Möchten CDU/CSU diesen Vereinen auch die »Gemeinnützigkeit« aberkennen? Es wäre nur konsequent. Denn offiziell kritisiert die Union, dass die gemeinnützigen Vereine und GmbHs eine unzulässige parteipolitische Einflussnahme vornehmen. Doch ab wann ist ein Engagement »parteipolitisch«? Dass gesellschaftspolitisch engagierte Vereine Positionen vertreten, die bestimmten Parteien näher sind als anderen, liegt in der Natur der Sache; die regelmäßig vor den Bundestagswahlen veröffentlichten »Wahlprüfsteine« zahlreicher NGOs sind ein klassisches Indiz dafür.
»Merz bricht Schritt für Schritt mit Normen der liberalen Demokratie – und folgt dabei einer Herangehensweise, die schon von der AfD bekannt ist: Tabubruch, Aufschrei, Normalisierung.«
Entsprechend finden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrem Offenen Brief auch für diesen Vorstoß der CDU/CSU klare Worte: Eine parteipolitische Betätigung ist laut Rechtsprechungen vom Bundesfinanzhof kein gemeinnütziger Zweck, aber gemeinnützige Organisationen dürfen sich politisch betätigen, »wenn die politische Betätigung dem satzungsgemäßen Zweck der Organisationen dient. Dies schließt auch die öffentliche Kritik an Parteien ein, deren Programmatik oder Handeln nach Auffassung der Organisationen partiell oder grundsätzlich den Werten, Normen und Zielen entgegenlaufen, die von den Organisationen in ihrem jeweiligen Handlungsfeld vertreten werden«. Konkret bedeutet dies, dass ein Umweltverband nicht nur Bäume pflanzen darf, sondern auch Klimaschutzmaßnahmen fordern – und gegen die Regierung protestieren, wenn sie diese nicht umsetzt.
Dennoch ist eine Reform des Paragrafen 52 der Abgabenordnung (AO), der die Gemeinnützigkeit von Körperschaften regelt, längst überfällig. Dort heißt es: »Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.« Anschließend werden mehrere Dutzend Zwecke aufgelistet, deren Förderung als gemeinnützig gilt: die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Kultur, von Erziehung, Volks- und Berufsbildung, von Umwelt- und Klimaschutz, sowie Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene; der Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Die Liste ist lang, doch ein wichtiger Aspekt fehlt: die Förderung der politischen Willensbildung.
Wie problematisch dies ist, ist spätestens bekannt, seitdem der Bundesfinanzhof Attac 2019 den Gemeinnützigkeitsstatus aberkannt hat. In dem Urteil heißt es: »Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck.« Viele sich für politische Positionen einsetzende Vereine beziehen sich deshalb auf den gemeinnützigen Zweck der »Bildung« – und erstellen ja tatsächlich auch unzählige Bildungsmaterialien. Doch dazu urteilte der Bundesfinanzhof: »Politische Bildung vollzieht sich in geistiger Offenheit. Sie ist nicht förderbar, wenn sie eingesetzt wird, um die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen.«
Die Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung sieht das anders – und setzt sich seit langem dafür ein, dass politische Willensbildung vom Gemeinnützigkeitsrecht geschützt wird. Ein neues Gemeinnützigkeitsrecht müsse »die Funktionen von Zivilgesellschaft anerkennen: Dienstleistung, Themenanwaltschaft, Wächter, Selbsthilfe, Mittler, Solidaritätsstiftung und politische Erörterung«. Auch der Bundesverband Deutscher Stiftungen, der mit mehr als 4.300 Mitgliedern größte Stiftungsverband Europas, schreibt in seiner kritischen Stellungnahme zur Kleinen Anfrage: »Die Rechtsstaatsberichte der EU-Kommission betonen die Bedeutung einer politischen Zivilgesellschaft für die europäische Rechtsstaatsarchitektur und kritisieren folgerichtig seit langem die diesbezüglichen Vorbehalte in Deutschland.«
Besagte »Vorbehalte« sowie auch die bestehende, Unsicherheit schürende Rechtssprechung nutzen nicht nur CDU/CSU aus, um bestimmten Akteuren zu drohen. Auch die AfD verweist gerne auf das Attac-Urteil, um ihnen unliebsame politische Vereine anzuzeigen, damit sie den Gemeinnützigkeitsstatus verlieren. Die Ampel-Regierung wollte die AO deshalb eigentlich überarbeiten, doch – auch aufgrund des Herauszögerns der FDP – gelang dies nicht rechtzeitig vor Bruch der Koalition. Denn diejenigen, die eine kritische Zivilgesellschaft fürchten, möchten das Gemeinnützigkeitsrecht eher nicht zugunsten der »politischen Willensbildung« reformieren. Ihre Vorstellung von »Gemeinnützigkeit« geht in eine andere Richtung. So fragen CDU/CSU in der Kleinen Anfrage, beinahe hoffnungsfroh: »Gibt es Beispiele für gemeinnützige Organisationen, die sich bewusst aus politischen Debatten heraushalten, und wenn ja, welche?« Und legen dann nach: »Welche Unterschiede bestehen zwischen der CORRECTIV gGmbH und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln?« In dieser Logik dürften zivilgesellschaftliche Organisationen die von Supermarktkonzernen verschwendeten Nahrungsmittel an Tafeln weitergeben, aber weder die fehlenden Gesetze zu Nahrungsmittelverschwendung kritisieren noch die Sozialpolitik. Das kommt einem Charity-Verständnis von gesellschaftlichen Engagement gleich, wie es die entsprechende Gesetzgebung in China kennzeichnet.
Die Angriffe auf zivilgesellschaftliche Organisationen und deren Finanzierung sind keine Eigenheit der CDU/CSU, sondern gehören zum festen Repertoire autoritärer Regierungen – oder, höflicher formuliert, konservativer Regierungen mit autoritären Tendenzen. Vor kurzem vielleicht noch als drastisch empfundene Vergleiche finden sich nun nicht nur in linken Zeitungen wieder. So schreibt der Bundesverband Deutscher Stiftung: »Die aktuellen Entwicklungen in den USA oder die Lage in Ungarn führen drastisch vor Augen, wie die Entpolitisierung der Zivilgesellschaft mit einer Entkernung des demokratischen Rechtsstaates einhergeht.« Die Robert-Bosch-Stiftung, die auch die Stellungnahme des besagten Bundesverbands explizit unterstützt, ergänzt in einem eigenen Offenen Brief: »Seit längerem beobachten wir mit Sorge, dass weltweit der Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen eingeschränkt wird (›shrinking space for civil society‹). Deutschland hat noch eine sehr vielfältig engagierte Zivilgesellschaft mit rund 600.000 gemeinnützigen Organisationen [...] Als verlässliche Partner von Zivilgesellschaft und Politik laden wir Sie ein, mit uns in den Dialog über die notwendigen Modernisierungen des Gemeinnützigkeitsrechts und die zentrale Rolle der Zivilgesellschaft in einer funktionierenden Demokratie zu treten.«
Doch Merz hält trotz massiver Kritik an seiner Position fest – und legt rhetorisch nach. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sagte er: »Sollten sich gemeinnützige, sogenannte Nichtregierungsorganisationen von der Regierung finanziell fördern lassen, dann ist das ja zunächst einmal ein Widerspruch in sich.« Außerdem fügte er hinzu: »Und wenn die Demos einseitig gegen missliebige politische Parteien gerichtet sind, dann sind die Veranstalter auch keine neutralen Nichtregierungsorganisationen mehr.« Diese Aussagen zeigen, was in den kommenden Jahren zu erwarten ist: Autorität und Repression. Wenn dies der Umgang mit NGOs ist, was bedeutet das für Gewerkschaften und das Streikrecht? Merz bricht Schritt für Schritt mit Normen der liberalen Demokratie – und folgt dabei einer Herangehensweise, die schon von der AfD bekannt ist: Tabubruch, Aufschrei, Normalisierung. Die »Brandmauer«, die aus Merz’ Perspektive ja gar nicht eingerissen wurde, wird immer weiter bröckeln – ein Flirt mit der AfD hilft, den Juniorpartner in der Koalition zu disziplinieren. Gleichzeitig muss die AfD, worauf sie nun selbst immer wieder hinweist, gar nicht selbst regieren, damit ihre Politikvorstellungen durchgesetzt werden: Das übernehmen nun andere, allen voran CDU/CSU.
Merle Groneweg schreibt über den globalen Kapitalismus. Zu ihren Schwerpunkten gehören Rohstoff- und Handelspolitik ebenso wie Konflikte in den China-USA-Beziehungen. Sie arbeitet für kritische Medien und NGOs, darunter PowerShift e.V.