16. November 2021
Ein neues Gutachten belegt die Zweifel an der Darstellung der deutschen Justiz. Der Fall könnte jetzt neu aufgerollt werden. JACOBIN hat mit der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh gesprochen.
Mahnwache für Oury Jalloh, 07. Januar 2013, Dessau.
Am 7. Januar 2005 verbrennt der 36-jährige Oury Jalloh in einer Arrestzelle des Dessauer Polizeireviers. Das Ergebnis der polizeiinternen Untersuchung des Vorfalls steht schnell fest: Jalloh habe sich selbst angezündet. Doch Familie und Freunde des Verstorbenen haben Zweifel an der offiziellen Darstellung und gründen mit weiteren Aktivistinnen und Aktivisten die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. Das Ziel ist die vollständige Aufklärung der Ereignisse vom 7. Januar.
In den folgenden Jahren decken die von der Initiative engagierten Anwältinnen und Gutachter immer weitere Ungereimtheiten auf, die die Selbstmord-Hypothese zunehmend unglaubwürdig erscheinen lassen. Die Gerichte halten daran fest, dass Oury Jalloh seinen Tod selbst verschuldet habe. Eine Anklage wegen Mordes ist bis heute nicht erhoben worden.
Dieses Jahr wurde ein neues Brandgutachten erstellt, das eindeutig belegt, dass das Feuer in der Zelle nicht von Oury Jalloh selbst gelegt worden sein kann. Der Fall könnte nun erneut verhandelt werden.
JACOBIN hat mit der Sprecherin der Initiative, Nadine Saeed, über den Mord an Oury Jalloh und über den Kampf gegen die systematische Vertuschung von tödlicher Polizeigewalt gesprochen.
Wer war Oury Jalloh?
Oury Jalloh wurde 1968 in Sierra Leone geboren, floh aber mit seiner Familie nach Guinea. Von dort aus kam er nach Deutschland, wo er leben und arbeiten wollte. Als Asylbewerber musste er jedoch in einer Massenunterkunft in Dessau leben, durfte die Umgebung der Stadt nicht verlassen und erhielt auch keine Arbeitserlaubnis. Trotz dieser Perspektivlosigkeit beschreiben Ourys Freundinnen und Freunde ihn als einen sehr lebensfrohen Menschen, der viele Bekannte hatte. Oury hatte auch eine Freundin, mit der er ein gemeinsames Kind hatte.
Was ist am 7. Januar 2005 in der Zelle 5 im Polizeirevier Dessau passiert?
Am Abend vor dem 7. Januar war Oury mit Freunden in einer Bar. Als er morgens gegen 7.30 Uhr nach Hause gehen wollte, fragte er unterwegs zwei Frauen, ob er von ihrem Handy ein Telefonat führen könnte, da sein eigenes Guthaben leer war. Die Frauen lehnten das ab, fühlten sich von Oury belästigt und riefen schließlich die Polizei. Als diese ankam, war die Situation bereits aufgelöst.
Nach Angaben der Polizisten verweigerte sich Oury daraufhin ihrer Aufforderung, seine Ausweispapiere vorzuzeigen. Das nahm die Polizei zum Anlass, ihn gewaltsam und in Handschellen ins Polizeirevier zu bringen. Das war kurz nach 8 Uhr. Ein herbeigerufener Arzt stellte bei Oury eine starke Alkoholisierung fest, stimmte aber dennoch zu, ihn in einer Zelle in Rückenlage fixieren zu lassen. Um 12.05 Uhr brach ein Brand in Ourys Zelle aus, der eine halbe Stunde später von der Feuerwehr gelöscht wurde. Zu diesem Zeitpunkt war Oury bereits tot.
Heute wissen wir, dass er neben den Verbrennungen auch einen Nasenbein- und Schädelbruch und mehrere gebrochene Rippen hatte. Wir schließen daraus, dass er vor seiner Fixierung körperlich misshandelt wurde und bewusstlos oder bereits tot war, als man ihn angezündet hat. Vermutlich wollte man so die vorangegangene Misshandlung vertuschen.
Was wurde nach dem Tod Oury Jallohs von offizieller Seite aus getan, um den Vorfall aufzuklären?
Die Ermittlungen zu dem Todesfall übernahm die Kriminalpolizei von Stendal. Von einer Tatortuntersuchung konnte aber in der Folge nicht die Rede sein. Das war eher eine Tatortreinigung, eine Beseitigung von Spuren.
Es wurde zum Beispiel kein Brandsachverständiger herangezogen, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Zündquelle für den Brand ausfindig gemacht worden war. Erst später tauchte ein Feuerzeug auf, das Oury Jalloh angeblich bei sich gehabt haben soll. Eine Suche nach eventuellen Brandbeschleunigern fand ebenfalls nicht statt.
Die Befragung der Beamten, die zum Tatzeitpunkt im Polizeirevier gewesen sind, erfolgte auf sehr kollegiale Art und Weise. Sie alle wurden als Zeugen und nicht als mögliche Täter vernommen. Von Anfang an haben sich alle Beteiligten auf die Hypothese festgelegt, dass Oury sich in der Zelle selbst angezündet haben muss.
Oury Jallohs Tod ist in der Öffentlichkeit nicht in Vergessenheit geraten. Wessen Verdienst ist das?
Als klar wurde, dass die Ermittlerinnen und Ermittler den Fall schnell abschließen wollten, ohne gegen irgendjemanden Anklage zu erheben, formierte sich unter Ourys Freundinnen und Freunden der erste Protest. Zusammen mit Aktivistinnen und Aktivisten der Flüchtlingsinitiativen TheVoice, Karawane und Plataforma gründeten sie die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. Seine Familie wurde in Guinea ausfindig gemacht und ihnen wurden Anwältinnen und Anwälte zur Seite gestellt, die den Fall genauer untersuchten. Erst durch deren Akteneinsicht wurde bekannt gemacht, dass Oury fixiert gewesen ist, während er verbrannte.
Die öffentliche Wahrnehmung des Falls änderte sich daraufhin und die Staatsanwaltschaft sah sich schließlich gezwungen, Anklage gegen zwei Polizeibeamte zu erheben – allerdings wegen fahrlässiger Tötung und nicht wegen Mordes.
Die beiden angeklagten Polizisten waren zum Tatzeitpunkt im Dessauer Polizeirevier anwesend und trugen die Verantwortung für Oury Jallohs Sicherheit. Wie ging der Prozess gegen sie aus?
Beide wurden vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Anwältinnen und Anwälte der Familie Jalloh legten Revision gegen den Freispruch von einem der beiden, dem Dienstgruppenleiter, ein. Am 7. Januar 2010 – genau fünf Jahre nach dem Tod Ourys – wurde der Fall vor dem Bundesgerichtshof neu verhandelt und das Urteil schließlich aufgehoben. Es folgte ein zweijähriger Revisionsprozess in Magdeburg, an dessen Ende der Angeklagte der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt wurde. Die Gerichtskosten wurden von der Gewerkschaft der Polizei übernommen.
Zwar wurde auch in diesem zweiten Prozess seitens der Staatsanwaltschaft nicht von der Selbstmord-Hypothese abgewichen, einige aufschlussreiche Erkenntnisse konnten aber durch den energischen Einsatz der Nebenklage gewonnen werden. So stellte sich etwa heraus, dass auf dem Feuerzeug, mit dem Oury sich selbst angezündet haben soll, nur tatortfremde Spuren gefunden wurden. Das Feuerzeug kann also mit großer Gewissheit nicht die Zündquelle des Brandes gewesen sein. Außerdem stellte das Gericht fest, dass Ourys Ingewahrsamnahme und Fixierung nicht rechtmäßig gewesen ist.
Im November 2013 stellten Vertreterinnen und Vertreter der Initiative in Andenken an Oury Jalloh doch noch eine Anzeige wegen Mordes gegen unbekannte Polizeibeamte. Auf welchen neuen Erkenntnissen fußte diese Anschuldigung?
Weil die Gerichte es immer verweigert hatten, das Feuer in Ourys Zelle nachzustellen, haben wir 2013 selbst entsprechende Brandversuche in Auftrag gegeben. Diese Versuche haben eindeutig gezeigt, dass sich das Feuer ohne Brandbeschleuniger nicht so hätte entwickeln können, wie es der Fall gewesen war. Die für den Vorgang verantwortliche Staatsanwaltschaft in Dessau brauchte dann noch drei weitere Jahre, um eigene Brandversuche durchzuführen, die zu demselben Ergebnis kamen.
2017 wurde dann das erste Mal ein Verfahren wegen Mordes durch den damaligen Leitenden Oberstaatsanwalt von Dessau eingeleitet. Der Fall wurde ihm dann direkt entzogen und die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft in Halle übernommen. Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte zuvor eine Zuständigkeit abgewiesen, weil sie keine ausreichenden Hinweise für einen rassistischen Hintergrund der Tat erkennen konnte und der Fall damit nicht von besonderem öffentlichem Interesse sei. Damit wurde leider die Chance verpasst, die Zuständigkeit für den Fall auch einmal einer Staatsanwaltschaft außerhalb Sachsen-Anhalts zu übergeben.
Wie verlief dieses Verfahren?
Nach drei Monaten Ermittlungsarbeit kamen die Verantwortlichen in Halle zu dem Ergebnis, dass es beim Tod Ourys keinerlei Hinweise auf eine Beteiligung Dritter gebe. Das Verfahren wurde eingestellt. Nachdem die von uns beauftragten Anwältinnen und Anwälte Einspruch eingelegt hatten, wurde dann die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalts eingeschaltet, die ebenfalls zu dem Schluss kam, dass Oury sich selbst angezündet haben müsse.
Unsere erneute Beschwerde liegt jetzt seit mittlerweile zwei Jahren beim Bundesverfassungsgericht. Wir gehen aber davon aus, dass auch in dieser Instanz bestätigt werden wird, dass die deutschen Behörden bei den Ermittlungen zum Tod Oury Jallohs keinerlei Fehler gemacht haben. Sollte das der Fall sein, ziehen wir vor den Europäischen Gerichtshof für Menschrechte.
Der britische Brandexperte Iain Peck hat in Eurem Auftrag nun ein weiteres Gutachten zum Ablauf des Brandes in Zelle 5 angefertigt. Welche neuen Fakten kamen dadurch ans Licht?
Das Neue ist, dass die Zelle, in der Oury verbrannte, das erste Mal originalgetreu rekonstruiert wurde. So konnte ein Brandverlauf erreicht werden, der mit dem damaligen praktisch identisch ist. Diese Versuche widerlegen endgültig die offizielle Version der Gerichte und beweisen, dass Oury sich definitiv nicht selbst angezündet hat. Einem an Händen und Füßen gefesselten Menschen auf einer feuerfesten Matratze wäre das schlicht nicht möglich gewesen.
Wir haben außerdem mit dem professionellen Filmemacher Mario Pfeifer zusammengearbeitet, der den Brandversuch aus verschiedenen Winkeln aufgezeichnet hat. Seine Aufnahmen visualisieren den ganzen Vorgang auf sehr drastische Weise.
Kann dieses neue Gutachten die juristische Aufarbeitung des Falls noch beeinflussen?
Immer wenn neue Beweise vorliegen, kann auch ein neues Verfahren angestrebt werden. Wir werden auch weiterhin versuchen, der deutschen Justiz das Zugeständnis abzuringen, dass es sich beim Tod Ourys um Mord gehandelt hat. Da wir aber kein Vertrauen in die Staatsanwaltschaften und Gerichte haben, machen wir die Wahrheitsfindung schon lange nicht mehr von deren Vorgehen abhängig. Die Aufklärung von Ourys Tod haben wir in die eigene Hand genommen.
Es wird im Justizapparat nicht allen gefallen haben, dass Ihr auf eigene Faust Ermittlungsarbeiten aufgenommen habt.
Nein. Die staatliche Repression gegen uns ist massiv. Familie und Freunde von Oury wurden schikaniert, aufgrund haltloser Anschuldigungen angeklagt und teilweise abgeschobenen.
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh wird durch den Staatsschutz überwacht, der mit den so gewonnen Informationen gezielt Aktivistinnen und Aktivisten diskreditiert und wiederholt juristisch belangt. Das Ziel ist, uns mundtot zu machen. Wir lassen uns aber nicht einschüchtern und letztlich wird durch das Vorgehen gegen uns nur umso deutlicher, was der Staat bereit ist zu tun, um unangenehme Wahrheiten zu unterdrücken.
Was kann man tun, um gegen ein System vorzugehen, in dem die Wahrheit über tödliche Polizeigewalt strukturell unterdrückt wird?
Im Fall des 25-jährigen Georgios Zantiotis, der in der Nacht zum 1. November in Polizeigewahrsam in Wuppertal verstorben ist, haben sich sofort Menschen aus der Zivilgesellschaft eingeschaltet, die die Familie des Verstorbenen kontaktiert, Anwältinnen und Anwälte engagiert und eine unabhängige Autopsie in Auftrag gegeben haben. Das ist der öffentliche Druck, den es braucht, um eine umfassende Aufklärung solcher Todesfälle zu erzwingen.
Das Muster für dieses Vorgehen haben auch wir von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh etabliert. Wir haben aufgezeigt, dass man angesichts solcher Ereignisse nicht völlig ohnmächtig ist, sondern sich durchaus wehren kann.
Was müsste sich Deiner Meinung nach ändern, damit es zu Morden, wie dem an Oury Jalloh, gar nicht erst kommt?
Rassismus und Vorurteile gegenüber migrantischen Menschen und diskriminierten Gruppen sind ein entscheidendes Problem. Das gibt es aber nicht nur bei der Polizei. In der gesamten Gesellschaft müsste sich das Bewusstsein darüber verändern. In Deutschland wurde der eigene Rassismus nie wirklich angegangen. Dazu würde auch eine Auseinandersetzung mit der Kolonialzeit oder dem Thema Waffenexporte gehören. Ebenfalls problematisch ist die demographische Zusammensetzung von Staatsanwältinnen und Richtern. Das sind in aller Regel bürgerlich aufgewachsene Personen, die selbst nie Erfahrungen mit so etwas wie Racial Profiling gemacht haben und denen teilweise schlicht nicht klar ist, welcher Gewalt manche Menschen seitens staatlicher Akteure ausgesetzt sind.
Ein weiterer Punkt, an dem angesetzt werden müsste, ist das generelle Schweigen, insbesondere der Mehrheitsgesellschaft, zu solchen Fällen wie dem von Oury. Niemand sollte hinnehmen, dass Menschen durch Polizeigewalt ums Leben kommen.
Seit 16 Jahren weigern sich deutsche Gerichte anzuerkennen, dass Oury Jalloh ermordet wurde. Wie schaffen es Du und Deine Mitstreiterinnen und Mitstreiter, daran nicht zu verzweifeln?
Wir werden oft gefragt, ob wir noch Hoffnung haben, dass der Fall aufgeklärt wird. Ich antworte immer mit einem klaren Ja. Auch wenn wir kein Vertrauen in staatliche Institutionen haben, so haben wir Vertrauen in unsere eigene, selbstorganisierte Aufklärungsarbeit und mittlerweile unterstützen uns Tausende Menschen dabei. Das gibt uns die Kraft, bis zum Ende weiterzukämpfen – das heißt so lange, bis die ganze Wahrheit über den Mord an Oury in der Öffentlichkeit ist.