04. Dezember 2023
Seit 1993 ist die PKK in Deutschland verboten. Kerem Schamberger und Alexander Glasner-Hummel erklären im Interview, welche Konsequenzen das für die kurdische Diaspora hat – und wie der Staat an ihr mit der Einschränkung von Grundrechten experimentiert.
Der deutsche Staat fasst die kurdische Befreiungsbewegung nicht mit Samthandschuhen an.
Am 26. November 1993 trat das PKK-Betätigungsverbot – durchgesetzt vom damaligen CDU-Innenminister Manfred Kanther – in Kraft. Seither landeten immer wieder Kurdinnen und Kurden vor Gericht, weil sie Symbole der Partei zeigten oder Spenden sammelten. Kurdische Medien wurden genauso verboten wie Vereine, oft hatten Verstöße gegen das Verbot auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen.
In den letzten Jahren wurde Kritik an dem Verbot immer lauter, 2022 beantragte die PKK-Führung schließlich seine Aufhebung. Die Partei habe sich programmatisch stark verändert und begehe in Deutschland keine Straftaten, hieß es – die Aufrechterhaltung des Verbots sei somit nicht mehr zu rechtfertigen.
Sowohl die SPD als auch die Grünen erteilen der Kurdischen Arbeiterpartei dafür eine Absage. Dabei ist eine Aufhebung längst überfällig. Die Gründe dafür werden in dem neuen Buch Geflohen. Verboten. Ausgeschlossen. Wie die kurdische Diaspora in Deutschland mundtot gemacht wird von Alexander Glasner-Hummel, Monika Morres und Kerem Schamberger dargelegt. Sie zeigen, wie das Verbot nicht nur die kurdische Freiheitsbewegung, sondern die gesamte kurdische Diaspora in Deutschland kriminalisiert.
Wie kam es zum PKK-Betätigungsverbot in Deutschland?
AGH: Das PKK-Betätigungsverbot vom 26. November 1993 war nicht der Anfang der systematischen Repression gegen Kurdinnen und Kurden in Deutschland. Die begann schon in den 1980ern. Die deutschen Behörden wurden auf die kurdische Freiheitsbewegung und die PKK erstmals aufmerksam, als sie in der Türkei den bewaffneten Kampf begann. Diese erste Repressionswelle fand ihren Höhepunkt im Düsseldorfer Prozess (1989–94), dem größten Strafprozess in der Geschichte der deutschen Strafjustiz. Damals wurden etliche Haftbefehle gegen Kurdinnen und Kurden ausgestellt, es gab auch einen internationalen Haftbefehl gegen Abdullah Öcalan selbst. Neunzehn Personen wurden letztlich angeklagt.
Die Generalbundesanwaltschaft verbreitete damals immer wieder das Mantra, die PKK sei der Hauptfeind der inneren Sicherheit in Deutschland. Nicht mehr der Linksterrorismus, sondern der sogenannte »Ausländer-Terrorismus« stand plötzlich im Mittelpunkt. Der Düsseldorfer Prozess ist die Vorgeschichte zum PKK-Betätigungsverbot. Im Zuge des Prozesses wurden nahezu alle Anklagepunkte widerlegt und die Bundesregierung sprang der Generalbundesanwaltschaft zur Seite, indem sie das Verbot gegen die PKK erließ.
»Nach dem Ende der DDR wurden Teile der Restbestände der NVA an die Türkei verschenkt. Der türkische Staat beging damit Kriegsverbrechen an der kurdischen Zivilbevölkerung.«
Die Türkei übte enormen Druck auf die NATO-Staaten aus. Sie befand sich damals im Krieg gegen die kurdische Zivilbevölkerung und es kam zur massiven Zerstörung von Dörfern. Das spürte auch die kurdische Diaspora in Deutschland. Im Zuge dessen kam es auch zu eskalierenden Protesten, die als Anlass genommen wurden, um das PKK-Betätigungsverbot durchzusetzen.
Zum Zeitpunkt des PKK-Verbots war Deutschland erst wenige Jahre wiedervereinigt. Welche Rolle spielte dieser politische Kontext?
KS: Wenn es um den größeren politischen Kontext geht, muss man die rassistische Grundstimmung in Deutschland Anfang der 1990er miteinbeziehen. Es kam zu den Anschlägen von Mölln, Solingen oder Rostock-Lichtenhagen und es gab eine große rassistische Mobilisierung gegen die Realität der Migration. Dem gegenüber stand eine progressive, linke kurdische Freiheitsbewegung, die sich auch auf den Straßen Deutschland das Recht zur Demonstration genommen hat und sich nicht hat einschüchtern lassen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Niedergang des real existierenden Sozialismus. Die kurdische Freiheitsbewegung versteht sich als sozialistisch, weshalb auch der Antikommunismus in der BRD eine tragende Rolle spielt. Nach dem Ende der DDR wurden Teile der Restbestände der DDR-Streitkräfte NVA an die Türkei verschenkt – das war für Deutschland auch billiger, als sie verschrotten zu müssen. Der türkische Staat beging damit Kriegsverbrechen an der kurdischen Zivilbevölkerung. Das PKK-Verbot hat dabei geholfen, den Diskurs darüber zu verändern. Man konnte dann sagen, der türkische Staat bekämpfe nicht Zivilistinnen und Zivilisten, sondern eine »terroristische Vereinigung«.
Welche Konsequenzen hatte dieses Verbot für Kurdinnen und Kurden in Deutschland?
AGH: Das PKK-Betätigungsverbot war nicht einfach das Verbot einer einzigen Organisation. Damals wurde die Argumentation geprägt, dass die PKK über ihre sogenannten »Neben- und Teilorganisationen« aktiv sei. Deshalb war und ist das PKK-Betätigungsverbot auch ein Verbot zahlreicher kurdischer Vereine und Verbände, die quasi über Nacht damit konfrontiert waren, dass ihre Vereinsräumlichkeiten versiegelt wurden und sie ihre Arbeit nicht weiter fortsetzen konnten. Dagegen wurde sich juristisch gewehrt, bei lokalen Vereinen auch erfolgreich.
Es gibt aber noch eine weitere Ebene. Dazu zählt der Mord an Halim Dener 1994 in Hannover. Halim Dener war ein unbegleiteter minderjähriger kurdischer Flüchtling, der in Hannover ein halbes Jahr nach dem Betätigungsverbot Plakate der PKK-Massenorganisation ERNK klebte und dabei hinterrücks von der Polizei erschossen wurde. Das zeigt, dass sich eine rassistische Stimmung gegenüber Kurdinnen und Kurden breit gemacht hatte. Die Gleichung, die sich damals festsetzte, lautete: Kurde gleich PKK gleich Terrorist. Der Mord an Dener ist der dramatischste Fall, aber es gibt viele weitere wie etwa das Verbot von Symbolen der Befreiungsbewegung oder von kurdischen Medien und Verlagen. Diese Zeit war für viele Kurdinnen und Kurden in Deutschland traumatisch.
»Die Gleichung lautet: Kurde gleich PKK gleich Terrorist.«
KS: Der Effekt des Verbots war eine rassistische Diffamierung jeglicher kurdischen Äußerung. Es wurde nicht nur eine Organisation verboten, sondern eine ganze Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht gestellt, die zu Hunderttausenden in Deutschland Zuflucht suchte. Die Repression aus der Türkei wurde direkt nach Deutschland übernommen. Sobald eine Veranstaltung unter dem Verdacht stand, die PKK zu unterstützen, wurde sie kriminalisiert. Das betraf Hochzeiten genauso wie Fußballfeste. Weil dadurch sämtliche kurdische Äußerungen, Sprache und Kultur potenziell betroffen sein können, ist das Verbot im Kern rassistisch. Es richtete sich nicht gegen eine Organisation, sondern gegen eine ganze Gruppe.
Ihr schreibt in Eurem Buch, dass es Kooperationen zwischen den deutschen und türkischen Behörden gibt, wenn es um die Verfolgung von Kurdinnen und Kurden geht. Wie sieht diese Zusammenarbeit in der Praxis aus?
AGH: Das ist vielseitig. Es gab schon in den 1980ern gemeinsame Kongresse von deutscher und türkischer Polizei, wo über den Umgang mit der PKK diskutiert wurde. Es gab auch miteinander abgestimmte Razzien, die gleichzeitig in der Türkei und bei kurdischen Vereinen in Deutschland stattfanden. Wenn Regierungskonsultationen zwischen der türkischen und deutschen Politik stattfinden, bringt die türkische Regierung Listen von Oppositionellen, von kurdischen Aktivistinnen und Aktivisten mit, die sie gern ausgeliefert bekäme. Die Zusammenarbeit ist so eng, dass es um konkrete Namen geht. Solche Abschiebungen und Auslieferungen gibt es immer wieder.
KS: In Deutschland gibt es kurdische Vereine in mehr als hundert Städten. Um einen Verein zu gründen, muss man sich im deutschen Vereinsregister eintragen und die Namen des Vorstands, des Sprechers und ähnlicher Rollen an das Register melden. Kürzlich wurde bekannt, dass Namen von Kurdinnen und Kurden, die solche Funktionen übernommen haben, an türkische Sicherheitsbehörden weitergegeben wurden – und zwar seit Jahrzehnten. Dazu bestand bündnispolitisch für Deutschland überhaupt kein Zwang. Aber trotzdem geht man so weit, kurdische Menschen, die sich hier in Vereinen organisieren, einer potenziellen Inhaftierung bei einer Reise in die Türkei auszusetzen.
Warum gibt es diese intensive Zusammenarbeit? Was hat Deutschland davon?
AGH: Deutschland hat ein großes Interesse an einer guten Beziehung zur Türkei und die Türkei hat ein großes Interesse daran, dass sich Kurdinnen und Kurden nicht frei politisch betätigen können. Der transnationalen kurdischen Freiheitsbewegung sollen auch außerhalb der Türkei, außerhalb Kurdistans, Steine in den Weg gelegt werden. Deutschlands Interesse an der Türkei lässt sich unter anderem auf die besondere Position der Türkei innerhalb der NATO zurückführen. Die Türkei bildet die Ostflanke des Bündnisses und ist der Brückenkopf in den Nahen und Mittleren Osten und nach Zentralasien. Weil man diesen wichtigen Partner nicht vor den Kopf stoßen möchte, geht man immer wieder auf seine Forderung ein, die Repression gegen Kurdinnen und Kurden in Deutschland zu verschärften.
Auch migrationspolitische Abkommen wie der EU-Türkei-Flüchtlingsdeal spielen eine Rolle, wie auch die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern. Über 8.000 deutsche Unternehmen sind in der Türkei tätig. Letztes Jahr erreichte das Außenhandelsvolumen mit der Türkei einen historischen Höchststand. Diese Verbindung reicht zurück bis ins Kaiser- und Osmanische Reich, wo es bereits Beziehungen zwischen Militär und Geheimdiensten gab. Außerdem hat Deutschland natürlich auch innenpolitisch kein Interesse daran, dass sich eine systemtransformative Bewegung im Land ausbreitet.
»70 Prozent der irakischen Giftgasanlagen sind von deutschen Unternehmen gebaut worden. Eines von ihnen, die Preussag AG, hat sein Geschäftsmodell komplett neu ausgerichtet und ist als Touristikkonzern Tui bekannt.«
KS: Deutschland hat immer die Rolle des großen Bruders der Türkei in der europäischen Staatengemeinschaft übernommen. Kritik am Vorgehen der Türkei wurde von Deutschland abgewehrt. Das war zum Beispiel während des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges auf Teile von Nord- und Ostsyrien im Oktober 2019 sichtbar. Dass keine (Rüstungs-)Sanktionen beschlossen wurden, ist Angela Merkel zu verdanken. Sie wehrte Forderungen danach innerhalb Europas ab. Darum ist es auch kein Wunder, dass die Repression gegenüber Kurdinnen und Kurden und ihren politischen Organisationen in Deutschland viel stärker ist als in anderen europäischen Ländern.
Gleichzeitig trägt Deutschland auch eine Verantwortung für die Fluchtursachen vieler Kurdinnen und Kurden.
KS: Genau. Deutschland ist oft indirekt oder direkt daran beteiligt, dass Menschen gezwungen werden, ihre Heimat zu verlassen. Das war etwa in den 1980er Jahren sichtbar, als Saddam Hussein Kurdinnen und Kurden im Irak massiv verfolgte und tötete. Die sogenannte Anfal-Operation gipfelte 1988 im Giftgasanschlag auf Halabja, wo mehr als 5.000 Menschen an einem Tag getötet wurden. Das Giftgas, das Saddam Hussein damals gegen die kurdische Bevölkerung anwandte, wurde in Teilen von deutschen Firmen zur Verfügung gestellt.
Das ist nicht zum ersten Mal passiert. Auch bei dem Massaker 1937/38 in Dersim, wo mehrere 10.000 kurdische Aleviten von der türkischen Armee umgebracht wurden, kamen deutsche Rüstungsgüter wie Kampfflugzeuge oder eben auch Giftgas zum Einsatz. »Der Tod ist ein Meister aus Deutschland«, ist also nicht nur ein Demospruch, sondern entspricht der Realität. Deutschland ist nicht nur Unterstützer der Türkei, sondern trägt eine direkte Mitverantwortung für die massenhafte Vertreibung von Kurdinnen und Kurden aus verschiedenen Teilen Kurdistans.
AGH: 70 Prozent der irakischen Giftgasanlagen sind von deutschen Unternehmen gebaut worden. Ein Unternehmen, das damals eine große Rolle spielte, die Preussag AG, hat heute sein Geschäftsmodell komplett neu ausgerichtet und ist als Touristikkonzern Tui bekannt. Während des türkischen Kriegs gegen die kurdische Zivilbevölkerung in den 1990ern wurde massiv deutsche Militärhilfe geleistet, auch im Namen der NATO. Deutschland war das erste Land, das nach dem Militärputsch in der Türkei 1980 wieder intensive diplomatische Beziehungen mit dem Land aufnahm und damit dazu beitrug, dass die Ächtung der türkischen Diktatur fatalerweise aufgehoben wurde.
In den letzten Jahren hat sich – besonders nach dem Kampf der YPG in Syrien – der Blick auf die PKK verändert. Die Bewegung wird heute auch mit dem Kampf gegen den IS assoziiert. Wie kam es zu diesem Wandel?
AGH: Die wesentliche Veränderung der PKK und der kurdischen Freiheitsbewegung begann schon früher. Mit dem Kampf um Kobanê und gegen den IS hat sich das öffentliche Bild der Bewegung nochmal gewandelt. Sie erhält seither viel mehr Zuspruch von Internationalistinnen und Internationalisten und der deutschen Öffentlichkeit. Aber die Grundlage dafür, dass es heute so einen starken Bezug auf die kurdische Befreiungsbewegung gibt, wurde Anfang der 2000er gelegt.
1999 wurde Abdullah Öcalan gefangen genommen. In der Gefangenschaft revidierte er viele der philosophischen und weltanschaulichen Grundlagen der kurdischen Freiheitsbewegung. Dazu zählt etwa das Abrücken von der Idee des eigenen kurdischen Nationalstaates. Die neuen Säulen der Bewegung waren die Frauenbefreiung, der demokratische Konföderalismus – also ein System der Basisdemokratie – und ein radikaler ökologischer Ansatz, der auch beinhaltet, dass die Industrie in öffentliche Hand überführt werden sollte.
KS: Unserer Einschätzung nach war das PKK-Verbot schon 1993 nicht legitim. Heute ist es erst recht nicht legitim. Der deutsche Staat weigert sich bewusst, die Veränderungen und Diskussionen innerhalb der Freiheitsbewegung wahrzunehmen, weil er nur so das Verbot weiter aufrecht halten kann.
Ist die Situation der Kurdinnen und Kurden in Deutschland einzigartig oder gibt es noch andere Bevölkerungsgruppen, die eine so starke Form der Repression erleben?
KS: In Deutschland ist grundsätzlich jeder sogenannte »Ausländer« suspekt, der auf die Straße geht und für seine Rechte demonstriert. Wir sehen das nicht nur bei Kurdinnen und Kurden, sondern in den letzten Wochen auch ganz massiv bei Palästinenserinnen und Palästinensern. Aktuell werden reihenweise pro-palästinensische Demonstrationen untersagt, Fahnen verboten und Demonstrations-Sprüche wie »From the River to the Sea« kriminalisiert. Das sind alles Dinge, unter denen auch politische aktive Kurdinnen und Kurden in den letzten Jahren zu leiden hatten.
»Es gibt ein Beispiel, wo versucht wurde, einer kurdischen Mutter das Sorgerecht für ihre Kinder zu entziehen, weil sie sie ›im Sinne der PKK-Ideologie‹ erziehen würde.«
Im Fall der Tamilinnen und Tamilen ist es ähnlich. Ihre Befreiungsorganisation der »Tamil Tigers« wird ebenso bis heute kriminalisiert. Das hatte oft nicht nur strafrechtliche, sondern auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen. Der deutsche Staat greift hier zum Mittel der Doppelbestrafung. Leute werden vor Gericht gezerrt, müssen Geldstrafen bezahlen oder ins Gefängnis und werden zusätzlich noch aufenthaltsrechtlich belangt. Das erleben eigentlich alle migrantischen Bevölkerungsgruppen, die aus der Perspektive des deutschen Staats aufmüpfig sind.
AGH: Die kurdische Freiheitsbewegung und die Repression gegen sie ist vor allem auch ein Testfeld, auf dem vieles erprobt wird, das gegen andere migrantische und systemtransformative Bewegungen eingesetzt werden kann. Es gibt ein Beispiel, wo versucht wurde, einer kurdischen Mutter das Sorgerecht für ihre Kinder zu entziehen, weil sie sie »im Sinne der PKK-Ideologie« erziehen würde. Es wurden also immer wieder neue Repressionsinstrumente an der kurdischen Freiheitsbewegung erprobt.
KS: Darum sprechen wir auch vom »deutschen Demokratiedefizit«. Es geht hier um die Einschränkung von Grundrechten, die vielleicht zu Beginn für Kurdinnen, Palästinenserinnen und Tamilen eingeschränkt werden, aber langfristig alle treffen können.
Die PKK hat 2022 beantragt, dass das Verbot in Deutschland aufgehoben wird. Wie wahrscheinlich ist es, dass das Erfolg hat?
AGH: Dieser juristische Kampf ist ein wichtiger Schritt, aber er kann nur im Rahmen eines breiteren politischen Kampfs zum Erfolg führen. Da muss man auch realistisch sein: Es braucht wirklich eine enorm starke Bewegung dafür, die Wurzeln weit in die Mitte der Gesellschaft hinein schlägt. Davon sind wir aktuell noch weit entfernt. Begleitet von einem juristischen Kampf halte ich das trotzdem für den aussichtsreichsten Weg, das Verbot zu Fall zu bringen. Die juristische Auseinandersetzung ist auch deshalb wichtig, um der Öffentlichkeit vorzuführen, wie absurd die Begründung des deutschen Staats für das PKK-Betätigungsverbot eigentlich ist. Darum erfüllt sie auch einen politischen Zweck.
Alexander Glasner-Hummel ist Soziologe und promoviert zu den Wirkungen von Repression auf Öffentlichkeit.
Dr. Kerem Schamberger ist politischer Aktivist und hat kürzlich zum Thema »Kurdische Medien« promoviert. Im Jahr 2018 erschien sein Buch »Die Kurden – ein Volk zwischen Unterdrückung und Rebellion« im Westend Verlag.