11. Juli 2026
Nach Angriffen auf rechte Medienvertreter in Erfurt gibt es Versuche, ihnen die Pressefreiheit abzusprechen. Doch Journalisten aufgrund ihrer Gesinnung den Schutzstatus zu entziehen, ist ein verhängnisvoller Trend, bei dem Linke nicht mitmachen sollten.

Polizisten versuchen, einen Journalisten von Apollo News zu schützen, während Proteste gegen den Bundesparteitag der AfD in Erfurt, 4. Juli 2026.
Es gehört zu den bemerkenswerteren Entwicklungen der letzten Jahre, dass ausgerechnet Leute, die sich als liberal oder gar links verstehen, Grundrechte wie ein Gütesiegel behandeln, das man sich erst mal verdienen muss. Nach dem Motto: Wer auf der richtigen Seite steht, genießt sie; wer nicht, nicht. Das jüngste Beispiel: die Behauptung des Zentrums für Politische Schönheit, rechte Medien wie Apollo News oder Junge Freiheit fielen »mit Sicherheit nicht unter die Pressefreiheit«.
Der Kontext: Am Rande der Massenmobilisierung gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt letzten Samstag sollen mehrere Vertreter rechter Medien von Gegendemonstranten angegriffen worden sein. Der Parteitag fand auf den Tag hundert Jahre nach dem Wiedergründungsparteitag der NSDAP statt, der 1926 (ebenfalls in Thüringen) abgehalten wurde. Für die Blockade gab es – gerade mit Blick auf die historische Symbolik – sehr gute Argumente.
Von dem Angriff betroffen waren nach übereinstimmenden Medienberichten Journalisten der genannten Medien. Das geht aus deren eigenen Stellungnahmen hervor, aber auch aus Berichten von Medien der bürgerlichen Mitte, die nicht gerade unter Verdacht stehen, mit ihnen zu liebäugeln – etwa der Zeit. Den Berichten nach wurden die Medienvertreter verfolgt und Gegenstände in ihre Richtung geworfen; mindestens ein Journalist soll getreten worden sein.
»Pressefreiheit ist keine Auszeichnung für journalistische Seriosität oder Prinzipien – schon gar nicht für die ›richtige‹ Haltung.«
Das Zentrum für Politische Schönheit präzisierte auf X: »Russische Desinformationskampagnen fallen generell nicht unter die von der Verfassung geschützte Pressefreiheit.« Und eine Sprecherin des Widersetzen-Bündnisses wurde zitiert: »Faschist:innen mit einem Presseausweis sind immer noch Faschist:innen.«
Solche Aussagen mögen einen wahren Kern treffen, offenbaren aber auch ein grundlegendes Missverständnis: Pressefreiheit ist keine Auszeichnung für journalistische Seriosität oder Prinzipien – schon gar nicht für die »richtige« Haltung. Ihr Zweck besteht darin, Medienvertretende vor staatlichen Eingriffen zu schützen. Auch dann, wenn die Inhalte, die sie produzieren, manipulativ, tendenziös, handwerklich schlecht gemacht oder schlicht dumm sind.
Der Gesetzestext ist nicht sonderlich konkret. Die Pressefreiheit findet ihre Schranken in »Vorschriften der allgemeinen Gesetze«. Presserechtlich relevant werden in der juristischen Auseinandersetzung in der Regel Volksverhetzung, Verleumdung, üble Nachrede oder die Aufforderung zu Straftaten. Inwieweit bewusst verbreitete Falschbehauptungen – sprich Desinformation – rechtliche Konsequenzen hat, ist Gegenstand von Einzelfallbewertungen.
Heißt: Ja, als solche ausgemachte Desinformation kann im Zweifel nicht mehr von der Pressefreiheit gedeckt sein. Daraus folgt aber nicht, dass gleich ein ganzes Medium pauschal außerhalb des Schutzbereichs der Pressefreiheit steht. Vieles, was auf Apollo News oder Junge Freiheit veröffentlicht wird, ist polemisch überdreht, rassistisch, transfeindlich, politisch abgründig. Die Behauptung, es handle sich per se um »Desinformation«, ist aber kaum haltbar.
Wer diesen Medien pauschal die Pressefreiheit abspricht, übernimmt ironischerweise dieselbe Logik, mit der autoritäre Staaten weltweit gegen unliebsame Journalistinnen und Journalisten vorgehen – auch in Deutschland. Das vielleicht prominenteste deutsche Beispiel der vergangenen Monate ist wohl der Fall des Journalisten Hüseyin Doğru, der von der EU sanktioniert wurde – mit gravierenden Folgen für seine persönliche und wirtschaftliche Existenz.
Das Muster ist durchaus vergleichbar: Zunächst wird einem Medienvertreter die journalistische Integrität abgesprochen, anschließend werden Eingriffe in seine Grundrechte gerechtfertigt. Die EU-Sanktionen führten dazu, dass Doğrus Konten gesperrt wurden. Ein normales Berufs- und Alltagsleben ist nach seinen eigenen Angaben kaum noch möglich. Die EU und die Bundesregierung begründen die Maßnahmen mit dem Vorwurf, Doğru habe im Interesse Russlands gehandelt und entsprechende Gelder angenommen. Doğru bestreitet das.
»Die Tötung von Journalistinnen und Journalisten ist ein Kriegsverbrechen – auch, wenn sie für Hamas-nahe Medien arbeiten.«
Man muss Doğrus journalistische Arbeit nicht gut finden, um darin einen unheimlichen Präzedenzfall für die Pressefreiheit zu erkennen. Das zeigt sich auch an der Art, wie der Fall öffentlich diskutiert wird. So wurde ihm etwa vorgehalten, Interviews mit Vertretern der Hamas geführt zu haben – als sei bereits das journalistische Gespräch mit einer Kriegspartei ein Beleg für deren politische Unterstützung. Dass die oft weitgehend unkritische Übernahme israelischer Regierungs- und Militärquellen in deutschen Medien kaum vergleichbare Debatten auslöst, zeigt, wie selektiv diese Maßstäbe angewendet werden.
Ein noch drastischeres Beispiel für diese Logik ist der Umgang deutscher Medien mit getöteten oder – allen Umständen zum Trotz – noch lebenden Journalistinnen und Journalisten in Gaza während des Genozids. Israel hat in den vergangenen zwei Jahren kaum versucht zu verbergen, dass es Medienschaffende gezielt angreift. Im Gegenteil: Viele werden bereits vor ihrem Tod öffentlich als »Terroristen« oder Hamas-nahe Akteure diffamiert. Ihnen wird damit faktisch der zivile Schutzstatus abgesprochen und ihre Tötung legitimiert. Dabei gilt: Die Tötung von Journalistinnen und Journalisten ist ein Kriegsverbrechen – auch, wenn sie für Hamas-nahe Medien arbeiten. Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. In Deutschland offenbar nicht.
Als die israelische Armee fünf Journalistinnen und Journalisten von Al Jazeera – darunter Anas al-Sharif – in einem Pressezelt tötete, trugen einflussreiche deutsche Medien aktiv zur Legitimation des Angriffs bei. Wenige Stunden nach der Tötung titelte die Bild: »Als Journalist getarnter Terrorist in Gaza getötet.«
Bereits wenige Tage zuvor hatte dieselbe Zeitung den palästinensischen Fotografen Anas Sayed Fteiha fälschlicherweise beschuldigt, Bilder hungernder Palästinenser im Auftrag der Hamas inszeniert zu haben. Seine Berufsbezeichnung als »Journalist« setzte die Bild dabei in Anführungszeichen.
»Wer Pressefreiheit zum Privileg gleichgesinnter Stimmen erklärt, verfehlt ihren Sinn.«
Die Bild-Story sowie ein Beitrag der Süddeutschen Zeitung unter der Überschrift »Wie echt sind die Bilder aus Gaza?«, der mit einem Foto von Fteiha bei der Arbeit illustriert war, wurden umgehend vom israelischen Außenministerium auf X verbreitet und als Beleg für angebliche Hamas-Propaganda angeführt. Große israelische Medien wie Ynet und The Jerusalem Post griffen die Vorwürfe auf. Selbst Präsident Isaac Herzog übernahm öffentlich das Narrativ einer Inszenierung und berief sich auf deutsche Presseberichte, die Fteiha seinen Status als Journalist absprachen.
Kurz gesagt: Man muss nicht weit blicken, um zu erkennen, wie gefährlich es ist, Medien pauschal die Pressefreiheit abzusprechen. Solche Rhetorik ist nicht nur inhaltlich fahrlässig – sie kann auch schnell die Richtung wechseln.
Hinzu kommt eine grundlegende begriffliche Unschärfe: Die Berufsbezeichnung »Journalist« ist in Deutschland nicht geschützt. Über die Qualität, die Grenzen oder den Ethos journalistischer Arbeit urteilen Journalistenverbände, der Presserat, Gerichte – und nicht zuletzt auch die öffentliche Meinung. Grundsätzlich kann sich jede Person Journalistin nennen. Der Schutz der Pressefreiheit hängt daher weder von der Größe eines Mediums noch von dessen politischer Ausrichtung ab.
Nach allem, was bislang bekannt ist, gibt es auch keine ernstzunehmenden Anhaltspunkte dafür, dass die Vertreter von Apollo News oder der Jungen Freiheit ihre journalistische Tätigkeit lediglich vorgeschoben hätten, um AfD-Gegendemonstranten einzuschüchtern. Solche Fälle gibt es. Von Demos in Berlin wird etwa seit Jahren berichtet, dass sich Angehörige rechter Watchdog-Gruppen Presseausweise verschaffen, um Demonstrierende regelrecht systematisch abzufotografieren, ohne anschließend journalistisch darüber zu berichten. Hinweise darauf, dass sich in Erfurt Vergleichbares ereignet hätte, gibt es nicht. Sowohl die Junge Freiheit als auch Apollo News haben das Thema wenig überraschend ausgiebig journalistisch ausgeschlachtet.
Klar ist: Wer Pressefreiheit zum Privileg gleichgesinnter Stimmen erklärt, verfehlt ihren Sinn. Der Fall Hüseyin Doğru zeigt, wie diese Logik auch in Deutschland bereits heute greift. Jeder Präzedenzfall, mit dem staatliche Eingriffe gegen vermeintliche »Desinformation« legitimiert werden, kann morgen von einer AfD-Regierung gegen progressive Medien eingesetzt werden. Wer Pressefreiheit nur selektiv verteidigt – für die eigene Seite – verteidigt nicht Pressefreiheit, sondern Loyalität.
Hanno Hauenstein ist freier Journalist. Seine Beiträge sind unter anderem beim Guardian, the Intercept, Zeit Online, Haaretz und der taz erschienen. Er war mehrere Jahre Redakteur und Ressortleiter im Kulturressort der Berliner Zeitung.