06. März 2026
Einst als milderes Druckmittel gegen Diktaturen und Terror verkauft, dienen Sanktionen zunehmend der Unterdrückung von politischem Dissens. Der Fall des Journalisten Hüseyin Doğru verdeutlicht, wie stark dieses Instrument in der EU Grundrechte einschränkt.

Der Journalist Hüseyin Doğru, hier in Jenin im Westjordanland abgebildet, hat aufgrund von EU-Sanktionen praktisch keinen Zugang mehr zu seinen Finanzen.
Stell dir vor, eines Tages willst du im Supermarkt bezahlen und deine Karte geht nicht. Als du dein Konto in der Banking-App kontrollieren willst, kannst du dich nicht einloggen. Bei der Bank angerufen, wird dir nur mitgeteilt, dass dazu keine Informationen herausgegeben werden. Zu Hause versuchst du herauszufinden, was passiert ist, vielleicht googelst du dich selbst. Und so kommt heraus: Dein Name ist auf einer Sanktionsliste gelandet. Erst Wochen später erhältst du ein offizielles Schreiben, das dich darüber informiert. Der Brief ist auch noch voller Fehler. Was du genau verbrochen haben sollst, ist unklar. Wie du dich dagegen wehren kannst, auch.
Ähnliche Fälle spielen sich in letzter Zeit immer öfter ab. Wirtschafts- und Reisesanktionen der USA oder der EU, die ursprünglich als eine sanftere Alternative zu Militäreinsätzen oder polizeilichen Strafen gegen Diktaturen und Menschenrechtsverbrecher gedacht waren, treffen immer häufiger Einzelpersonen und Organisationen, die politisch unliebsam geworden sind.
In den vergangenen Monaten haben mehrere Fälle international für Aufsehen gesorgt: Nicolas Guillou, französischer Richter am Internationalen Strafgerichtshof, fand sich im August 2025 aus dem Finanzsystem und den meisten Onlinediensten ausgesperrt – die USA hatten ihn auf eine Sanktionsliste gesetzt, auf der auch Al-Qaida-Mitglieder, Drogenschmuggler und Wladimir Putin aufgeführt sind, weil das Gericht einen Haftbefehl gegen den israelischen Premier Benjamin Netanjahu erlassen hat. Fünf weitere Richterinnen und drei Staatsanwälte des IStGH sind ebenfalls auf der Sanktionsliste gelandet.
In Deutschland sorgte derweil die Kontenschließung der Roten Hilfe, der DKP und anderer linker Organisationen für Wirbel. Die amerikanische Regierung hat »die Antifa« zur Terrorgruppe erklärt, sodass Banken, die auch in den USA aktiv sein wollen, angehalten sind, Unterstützung dieser nebulös definierten Gruppe zu unterbinden.
»Der Fall wirft ernste Fragen über den Zustand der Presse- und Meinungsfreiheit in Europa auf.«
Doch auch die EU macht mit Sanktionen Druck. Bereits seit Mai 2025 sind die deutschen Blogger Alina Lipp und Thomas Röper sanktioniert. Jacques Baud, ein ehemaliger Mitarbeiter des Schweizer Nachrichtendienstes, Militäranalyst und regelmäßiger Kommentator bei RT, landete aufgrund unterstellter Unterstützung Putins durch seine russlandfreundlichen Analysen der westlichen Politik im Vorfeld des Ukrainekriegs auf einer Sanktionsliste.
Die als rechts geltenden Lipp und Röper leben in Russland; die Sanktionen tangieren sie im Alltag kaum. Baud jedoch lebt in Brüssel. Alle seine Konten waren gesperrt, bis ihm Anfang Februar eine »humanitäre Ausnahme« gewährt wurde. Die Sanktion umfasst auch Reisebeschränkungen: Baud darf Belgien nicht verlassen, nicht einmal, um in sein Heimatland, die Schweiz, zu reisen, deren Regierung sich für ihn einsetzen will. Ein französischer Staatsbürger wurde mit demselben Sanktionspaket ebenfalls auf die Liste gesetzt.
Ein Fall, der jedoch besondere Aufmerksamkeit verdient, ist die Situation des deutschen Journalisten Hüseyin Doğru. Seit die EU ihn im Mai 2025 auf eine Sanktionsliste gesetzt hat, hat er weder Zugang zu seinen Konten noch darf er reisen. Doğru lebt in Berlin und ist darum weit mehr von den Sanktionen betroffen als andere. »Du darfst mir nicht mal einen Kaffee bezahlen«, sagt Doğru beim Gespräch in Berlin. »Ich dürfte mich rein theoretisch nicht am Kühlschrank bedienen, wenn meine Frau einkaufen war.« Ein Existenzminimum von 506 Euro wurde ihm zwar bewilligt, aber auch dieser Betrag wurde von seiner Bank kurzzeitig gesperrt. »Ich kann meine Neugeborenen nicht ernähren«, sagt Doğru. »Du bist finanziell, existenziell auf null gestellt.«
Doğru war Chefredakteur des Portals Red, das auf antikoloniale Perspektiven spezialisiert ist. Red hat aufgrund der Sanktionen mittlerweile den Betrieb eingestellt. Einzigartig ist Doğrus Fall wegen der offiziellen Begründung der Sanktion: Doğrus Eintrag ist der einzige im Sanktionsregime namens RUSDA, das angebliche Unterstützung Russlands ahndet, in dem auf den Nahostkonflikt verwiesen wird.
Doğru, seine Firma AFA Medya und die Website Red unterstützten russische Versuche, »die Stabilität und Sicherheit in der Union zu gefährden«, indem er »gewalttätige Demonstrationen« unterstütze und »koordinierte Informationsmanipulation« betreibe. Dazu wirft die EU Doğru vor, »enge finanzielle und organisatorische Verbindungen zu russischen staatlichen Propagandaeinrichtungen« zu unterhalten. Es gebe »enge strukturelle Beziehungen, darunter Verflechtungen zwischen einzelnen Mitarbeitern und Rotationen innerhalb russischer staatlicher Medienorganisationen.«
»Was ist Desinformation genau – bereits eine andere Interpretation von Fakten, eine andere Analyse der Weltlage?«
Bei der angeblich gewalttätigen Demonstration handelt es sich um die Besetzung der Humboldt-Universität durch Palästina-Aktivisten im Jahr 2024. Da Doğru journalistisch auf seiner Website über die Aktion berichtet habe, habe er den »Randalierern« eine Plattform zur Verbreitung der Ideologie und Symbole von Terrorgruppen wie der Hamas geschaffen. Handelt es sich bei der Berichterstattung über Proteste gegen die deutsche Regierung oder ihre Verbündeten um die Ausübung eines fundamentalen Grundrechts in einer Demokratie oder um politische Zersetzung im Auftrag einer feindlichen Macht? Für die EU scheint Letzteres zu gelten.
Vorausgegangen war der Sanktionierung eine Reihe von Artikeln in der Taz und im Tagesspiegel, die Doğru eine politische Nähe zur und Finanzierung durch die russische Regierung nachweisen wollten. Ins Fadenkreuz der Journalisten ist Red offenbar durch die ausgiebige Berichterstattung zum Gaza-Krieg und über die Repression von propalästinensischen Demonstrationen geraten. Noch heute schicken einige dieser Journalisten Presseanfragen etwa an Veranstalter von Podien, auf denen Doğru spricht, um herauszufinden, ob die Sanktionsregeln eingehalten werden.
Einer der Autoren der Texte, Nicholas Potter, wurde selbst Ziel einer Kampagne. Unter anderem tauchten in Berlin Sticker mit seinem Gesicht und beleidigenden Sprüchen auf. Doğru wurde daraufhin vorgeworfen, hinter dieser Kampagne zu stehen, nachdem er in einem Tweet darauf hingewiesen hatte, dass Potter bei der als rechts geltenden israelischen Zeitung Jerusalem Post gearbeitet habe. Die Staatsanwaltschaft hat sogar Ermittlungen gegen Doğru eingeleitet, sie aber wieder eingestellt, da sie zum Schluss kam, es gebe keine Beweise dafür, dass Doğru eine Kampagne gegen Potter initiiert hätte. Doğru sagt, er habe mit seinem Tweet lediglich darauf hinweisen wollen, dass Potters Artikel zu Red möglicherweise ideologisch motiviert gewesen seien.
Doğru wehrt sich gegen die Vorwürfe. »Red hat nie finanzielle Unterstützung von Russland oder russischen Sendern bekommen«, betont er. Red habe sich von seinen Ersparnissen, aber vor allem aus Spenden finanziert. Über mehrere Ecken bestanden jedoch indirekte Verbindungen zu russischen Medien. Vor der Gründung von Red hat Doğru für die Seite Redfish gearbeitet, die Videoinhalte und Dokumentationen für die Videoagentur Ruptly produziert hat, die wiederum eine Tochter des russischen Nachrichtensenders RT war. Die EU stuft RT als Propagandainstrument ein und hat den Sender blockiert. Nur: Ist es verboten, früher einmal für eine Tochterfirma einer Tochterfirma eines damals legalen Senders gearbeitet zu haben?
RT und Ruptly erlebten nach der russischen Invasion der Ukraine einen personellen Exodus, Redfish stellte den Betrieb ein. Doğru gründete daraufhin Red. Tatsächlich waren einige Mitarbeiter von Red auch bereits bei Redfish dabei. Doğru betont jedoch, auch bei Redfish ohne jeglichen inhaltlichen Einfluss von Ruptly oder gar RT gearbeitet zu haben. Mit Ruptly zusammenzuarbeiten sei eine Möglichkeit gewesen, sonst schwer finanzierbaren linken Journalismus zu machen. Dazu habe Redfish auch Videos produziert, die sich kritisch mit russischer Politik beschäftigt haben, etwa zum Kaschmir-Konflikt oder zu Anti-Kriegs-Protesten nach der Invasion Russlands in die Ukraine.
Die Berichterstattung zur Besetzung der HU sei normales journalistisches Handwerk gewesen, so Doğru. »Unsere Quellen haben uns vorab über eine Aktion informiert«, also habe er über seinen exklusiven Zugang berichtet, wie es jeder Journalist tun würde. »Anscheinend hat es auch den Staat gestört, dass wir so kritisch über die Repression hier in Deutschland gegenüber pro-palästinensischen Aktivisten berichten.« Auch mit der Kampagne gegen Potter habe er nichts zu tun, sagt Doğru, er befürworte solche Methoden auch nicht.
»Die EU statuiert ein Exempel. Es ist eine Warnung: Wenn ihr Journalisten anders berichtet, als gewollt, können wir euer Leben zerstören.«
Der Fall Hüseyin Doğrus wirft ernste Fragen über den Zustand der Presse- und Meinungsfreiheit in Europa auf. Wer entscheidet, was zulässiger Journalismus ist und was zu unterbindende Propaganda? Was ist Desinformation genau – bereits eine andere Interpretation von Fakten, eine andere Analyse der Weltlage? Können Meinungen als Desinformation sanktioniert werden?
Die EU statuiert an Doğru ein Exempel. Es ist eine Warnung: Wenn ihr Journalisten anders berichtet, als gewollt, können wir euer Leben zerstören. Der Chilling-Effekt wirkt bereits: Doğru hat wenig (öffentliche) Solidarität von linken Politikern, Journalisten oder Medien erfahren. Manche linken Publikationen weigerten sich komplett, über den Fall zu berichten; zu sehr haftet Doğru durch die Vorwürfe der Ruch der Putin-Freundlichkeit an. Die Versuche, Doğru zu helfen, wurden verhindert. Die Zeitung Junge Welt wollte Doğru einstellen, wurde jedoch von der Bundesbank, die für die Durchsetzung von Finanzsanktionen zuständig ist, darüber informiert, dass selbst das verbotene wirtschaftliche Beihilfe darstellen würde. Bis heute hat Doğru trotz mehrfacher Nachfragen durch seinen Anwalt keine konkrete Antwort darauf bekommen, ob er arbeiten darf oder nicht.
»Wenn Journalist*innen durch Sanktionen oder Debanking faktisch ihrer beruflichen und materiellen Existenz beraubt werden, ist das ein Angriff auf Presse- und Meinungsfreiheit«, sagt Ezra Abendrot, ein Sprecher der Roten Hilfe. »Hüseyin Doğrus Aufnahme auf eine EU-Sanktionsliste zeigt, wie weitreichend und willkürlich diese Instrumente eingesetzt werden können.« Die Rote Hilfe ist selbst Opfer solcher Sanktionen geworden. Im Herbst sperrte die Sparkasse Göttingen die Konten der Organisation. Die Ausweitung von Sanktionslisten und Maßnahmen wie Debanking müssten »im Kontext eines sich zuspitzenden Autoritarismus und einer Entgrenzung der Verfolgung politischen Dissenses gesehen werden«, so Abendrot. Wie in vielen Bereichen der Repression war die kurdische Bewegung ein frühes Opfer solcher Maßnahmen. 2015 etwa kündigte die Sparkasse Saarbrücken ein Spendenkonto für Rojava.
Wer diesen immer weiter wuchernden Sanktionsapparat verstehen will, landet schnell bei Eva Nanopoulos. Die Jura-Professorin an der Queen Mary University in London beschäftigt sich seit Jahren mit Sanktionen. Sorge mache ihr vor allem, dass Sanktionen mittlerweile kaum mehr Kritik auslösten.
Als nach den Terroranschlägen vom 11. September das System im Zuge des »War on Terror« auch vonseiten der EU stark ausgeweitet wurde, habe es noch viel Kritik an diesen exekutiven Maßnahmen ohne parlamentarische Grundlage und ohne strafrechtliches Verfahren gegeben. Heute, so Nanopoulos, seien Sanktionen »weitaus drakonischer«, die Kritik jedoch sei fast verstummt. »Heute scheinen wir die Behauptung, dass bestimmte Formen des Terrorismus außergewöhnliche Maßnahmen erfordern, einfach geschluckt zu haben.«
Sanktionen hätten lange als sanftere Alternative zu militärischem Eingreifen etwa gegen Diktaturen gegolten. Die Erzählung von den »smart sanctions«, die gezielt bestimmte Individuen träfen und die allgemeine Bevölkerung verschonten, hält Nanopoulos jedoch für einen Mythos. Solche Instrumente seien nicht humanitäre Innovationen der 1990er, sondern bereits zuvor von den USA im Kontext des Kalten Krieges und des »War on Drugs« entwickelt worden.
»Es ist nicht einfach, sich gegen eine Sanktion zu wehren.«
Sanktionen seien politische Werkzeuge, keine neutralen Vollstreckungsinstrumente von Menschenrechten. Sanktionen gegen den Irak in den Neunzigern, die eigentlich nur die Führungsriege treffen sollten, führten vor allem aufgrund der Blockade von Medikamenten manchen Schätzungen zufolge zum Tod von etwa 500.000 Kindern. Nanopoulos mahnt allerdings auch eine fundamentale Auseinandersetzung mit Sanktionen an: »Wir sollten Sanktionen nicht nur anhand des Effektes, den sie haben, als gut oder schlecht bewerten. Wir sollten grundsätzlich darüber diskutieren, was für eine Art der Machtausübung wir hier erleben.«
Denn das System der Sanktionen wuchert immer weiter. Allein die EU unterhält 33 Sanktionsregime, die fast 6.000 Individuen, Organisationen und Regierungen betreffen. Darunter sind Maßnahmen wie Waffenembargos, Reisebeschränkungen oder wirtschaftliche und finanzielle Blockaden gegen Akteure aus spezifischen Ländern wie Belarus oder dem Iran, aber auch länderübergreifende Regime, darunter gegen die Verbreitung von chemischen Waffen oder Terrororganisationen gerichtete Sanktionspakete. Das Sanktionsregime im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine umfasst mit Abstand am meisten Fälle.
Die Zahl der pro Jahr neu sanktionierten Organisationen hat seit den frühen Zweitausendern explosionsartig zugenommen, von nur etwa 100 Fällen zu mehreren hundert Neueinträgen pro Jahr – sogar über tausend im Jahr 2022, nachdem Russland die Ukraine überfiel. Nun treffen Sanktionen, die als außenpolitisches Instrument gedacht waren, immer öfter die eigenen Bürger. »Das ist der klassische imperiale Bumerang«, sagt Nanopoulos. »Was wir eingeführt haben, um gegen die andern vorzugehen, kehrt jetzt zu uns zurück.«
Doğru berichtet von einem kafkaesken System. »Es gibt kein Gericht, kein Verfahren, keine Verteidigung, keine Anklage, keine Beweisführung. Wie du da rauskommst, musst du selber herausfinden.« Theoretisch habe man 30 Tage nach dem Erlass des Sanktionspakets Zeit, beim Ministerrat der EU Widerspruch einzulegen. Aber: Doğru hat erst Wochen nach dem Inkrafttreten der Sanktion einen Brief bekommen, der ihn über die Sanktionen informierte – und auch noch an die Adresse eines Coworking-Spaces in Istanbul, das von AFA Medya als Büro genutzt wird, statt an seine Berliner Wohnadresse.
Dazu waren im Schreiben auch grundlegende Fakten falsch: So wird Doğru als türkischer Staatsbürger gelistet, obwohl er seit seiner Einbürgerung nur noch deutscher Staatsbürger ist. Doğrus Anwalt konnte immerhin erwirken, dass die Konten seiner Frau, die selbst nicht auf der Liste steht, entsperrt werden. Auch Einblick in die Akten wurde ihm gewährt, sodass Doğru nun immerhin weiß, was ihm genau vorgeworfen wird, was er aber nicht veröffentlichen dürfe.
Ohnehin ist es nicht einfach, sich gegen eine Sanktion zu wehren. Sanktionslisten entstehen in einem intransparenten Verfahren: Nationale Regierungen schlagen dem Ministerrat der EU Namen vor, dieser beschließt dann ein Sanktionspaket. Eine vorherige nationale Anklage ist nicht erforderlich. Denn es geht auch nicht um Straftaten, sondern um politischen Dissens. Die Unterlagen, auf denen die Entscheidungen fußen und die Protokolle der Ministerratstreffen, auf denen die Entscheidungen gefällt werden, sind als vertraulich eingestuft, oft aufgrund angeblicher Sicherheitsinteressen. Dadurch sind sie für die Öffentlichkeit oder Betroffene und deren Anwälte nicht einsehbar.
»Eigentlich ziemlich clever, mit solchen Listen rechtsstaatliche Prinzipien zu umgehen, die sonst im eigenen Land gelten würden«, sagt Nanopoulos. Denn rechtens dürfte dieses System kaum sein. Ein vom Bündnis Sahra Wagenknecht im EU-Parlament beauftragtes Gutachten von Ninon Colneric, einer ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, kam im Herbst zu dem Schluss, dass die Sanktionen wie im Fall Doğru sowohl EU- wie auch internationalem Recht widersprechen, insbesondere weil der Vorwurf der Desinformation so ungenau sei. Besonders unverhältnismäßig und rechtswidrig sei die Verweigerung des Rechts auf Anhörung vor Verhängung von Sanktionen.
»Während der Westen weltweit immer entschlossener gegen den angeblichen Autoritarismus anderer Staaten auftritt, notfalls mit Sanktionen oder sogar Krieg, wächst im Innern ein Instrumentarium, das rechtsstaatliche Garantien zunehmend aushebelt.«
Wie man gegen amerikanische Sanktionen vorgehen soll, ist noch weniger klar. Eigentlich hat die EU 1996 ein sogenanntes »Blocking Statute« erlassen, das die extraterritoriale Wirkung von US-Recht auf europäischem Boden verhindern soll. Aktualisierungen 2018 und 2021 verbieten europäischen Organisationen und Firmen explizit, Gesetze zum Schaden europäischer Bürger umzusetzen. »Aber heute scheint es in der europäischen Politik kaum den Willen zu geben, die eigenen Gesetze zum Schutz der eigenen Bürger auch umzusetzen«, merkt Eva Nanopoulos an. Die Rote Hilfe konnte auf dieser Ebene einen Erfolg vorweisen: Das Landgericht Göttingen hat in einem Urteil festgestellt, dass deutsches und europäisches Recht gelten und nicht die politischen Entscheidungen einer autoritären ausländischen Regierung, genauer: »eines x-beliebigen Drittstaats.« So kann das Konto weitergeführt werden.
Während der Westen weltweit immer entschlossener gegen den angeblichen Autoritarismus anderer Staaten auftritt, notfalls mit Sanktionen oder sogar Krieg, wächst im Innern ein Instrumentarium, das rechtsstaatliche Garantien zunehmend aushebelt. Ausgerechnet im Namen der angeblichen Verteidigung der Freiheit bringen die liberale Demokratien selbst jene autoritären Praktiken hervor, die sie andernorts zu bekämpfen vorgeben.
Mit rechtlichen Mitteln allein wird man diesem System jedoch nicht Herr werden, merkt Ezra Abendrot von der Roten Hilfe an. Denn autoritäre Maßnahmen seien ein politisches Problem und müssten politisch bekämpft werden. Doch um den Widerstand gegen das System der Sanktionen steht es nicht gut. Erst Anfang Februar implementierte der Bundestag eine EU-Direktive, die die Umsetzung von Sanktionen auf nationaler Ebene harmonisieren soll. Mit der Gesetzesnovelle werden Verstöße gegen Sanktionen offiziell zu Straftaten. Damit kommt das neue Gesetz einer massiven Verschärfung gleich. Dagegen stimmte nur die AfD, Grüne und Linke enthielten sich.
Caspar Shaller ist freier Journalist.