20. Januar 2026
Bisher durften Arbeitslose in Österreich geringfügig dazuverdienen. Jetzt fällt diese Möglichkeit weg. Was mit Einsparpotenzial und Arbeitsanreizen begründet wird, ist in Wirklichkeit nur eine weitere Schikane für ohnehin armutsgefährdete Menschen.

Mit der Streichung des Zuverdienstes sollen Arbeitslose bestraft werden.
Mit dem 1. Jänner 2026 hat Österreich die Möglichkeit gestrichen, neben dem Arbeitslosengeld dazuzuverdienen. Bis Ende 2025 konnten Arbeitslose ein Einkommen von bis zu 551,10 Euro pro Monat (Geringfügigkeitsgrenze 2025) beziehen. Sobald nun jemand zusätzliches Einkommen bezieht, wird das Arbeitslosengeld gänzlich gestrichen. Ausnahmen gelten nur für wenige und für begrenzte Zeit, zum Beispiel dürfen Langzeitarbeitslose für ein halbes Jahr einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Die österreichische Bundesregierung erwartet sich dadurch eine durchschnittlich kürzere Dauer der Arbeitslosigkeit und somit eine Einsparung in den Kosten, da so weniger Arbeitslosengeld ausbezahlt werden müsste. Allerdings nutzen lediglich 10 Prozent aller Arbeitslosen den Zuverdienst, das sind etwas mehr als 30.000 Personen im Jahr. Der Beitrag zur Sanierung des Budgets ist daher wahrscheinlich überschaubar. Die Anzahl der Zuverdienenden ist besonders unter Frauen, Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, Menschen mit Behinderungen und Eltern, speziell Alleinerziehenden, hoch. Die Abschaffung des Zuverdienstes trifft somit sehr vulnerable Personen, die bereits vor ihrer Arbeitslosigkeit ein niedriges Einkommen hatten und dadurch wenig Arbeitslosengeld beziehen. Sie nutzten den Zuverdienst bisher, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
»Die Abschaffung des Zuverdienstes kreiert finanziellen Druck. Ohnehin armutsgefährdete Personen werden dazu gedrängt, niedriger entlohnte Jobs, die nicht ihrem Ausbildungsniveau oder ihrer bisherigen Erwerbkarriere entsprechen, anzunehmen.«
Ganze Branchen sind durch die Abschaffung des Zuverdiensts gefährdet, vom Sozial- und Pflegebereich bis hin zu Kunst und Kultur. Die IG Bildende Kunst hat kürzlich darauf aufmerksam gemacht, wie die Streichung des Zuverdiensts die Arbeit in einem ohnehin prekären Umfeld komplett verunmöglichen wird: Wenn eine befristete Anstellung endete, eine Künstlerin 800 Euro Arbeitslosengeld bezog und dann einen geringfügigen Lehrauftrag annahm, hatte sie bis Ende 2025 fast 1.400 Euro pro Monat zur Verfügung.
Dieses Einkommen liegt mehr als 250 Euro unter der Armutsgrenze für einen Einpersonenhaushalt in Österreich. Seit Anfang Jänner fallen entweder die 603 Euro Zuverdienst, die Geringfügigkeitsgrenze ab 2026, oder das Arbeitslosengeld weg. Von 800 beziehungsweise 603 Euro kann man aber weder seine Miete bezahlen noch seinen Lebensunterhalt bestreiten. Die Abschaffung des Zuverdienstes kreiert also finanziellen Druck. Ohnehin armutsgefährdete Personen werden dazu gedrängt, niedriger entlohnte Jobs, die nicht ihrem Ausbildungsniveau oder ihrer bisherigen Erwerbskarriere entsprechen, anzunehmen.
Die tatsächlichen Auswirkungen von Zuverdienst und dessen Kürzung sind zudem laut empirischer Wirtschaftsforschung unklar. Mainstream-Ökonominnen und -Ökonomen diskutieren zwei mögliche Effekte: Einerseits den »Stepping-stone«-Effekt, laut dem der Zuverdienst Arbeitslosen hilft, schneller wieder im Erwerbsleben Fuß zu fassen. Im Rahmen geringfügiger Beschäftigung treffen Arbeitslose, so die Theorie, auf potenzielle Arbeitgebende. Außerdem bietet geringfügige Beschäftigung Struktur. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler belegen positive Auswirkungen des Zuverdiensts, von kürzerer Arbeitslosigkeit bis hin zu besseren Folgeanstellungen, in Deutschland, Finnland, Frankreich und den Niederlanden.
Am anderen Ende des Spektrums rangiert der sogenannte »Lock-in«-Effekt, der besagt, dass Zuverdienst die Arbeitslosigkeit verlängere, weil Personen weniger Zeit hätten, nach Arbeit zu suchen. Außerdem reduziere das zusätzliche Einkommen die Anreize, schneller neue Beschäftigung zu finden. Die österreichische Bundesregierung rechtfertigt die angekündigte Kürzung mit Forschungsergebnissen zum »Lock-in«-Effekt aus Österreich und Frankreich. Die Grundannahme, auf der diese Forschung basiert, ist fester Bestandteil der Mainstream-Ökonomik.
»Die gänzliche Streichung des Zuverdienstes trifft aber in einem Rundumschlag fast alle Arbeitslosen, während die wissenschaftliche Begründung und das tatsächliche Einsparungspotenzial umstritten sind.«
Der rationale Homo oeconomicus maximiert den eigenen Nutzen, der in vielen grundlegenden Modellen als Funktion von Konsum oder Freizeit dargestellt wird. Daraus folgt die Annahme, dass Individuen auf die Anreizstruktur des Sozialstaates reagieren: Der Zuverdienst könne es ermöglichen, Arbeitslosigkeit zu verlängern, um mehr Einkommen und Freizeit zu erzielen. Wenn die österreichische Regierung jedoch ausschließlich mit diesen Anreizmechanismen argumentiert, ignoriert sie etablierte Forschung aus der Soziologie und anderen Sozialwissenschaften, die zeigt, dass Scham, Einsamkeit und Stigmatisierung das Verhalten arbeitsloser Personen maßgeblich beeinflussen, und gefährdet so bereits armutsbedrohte Personen zusätzlich.
Wer sich mit der Lebensrealität arbeitsloser Menschen beschäftigt, wird rasch zu dem Schluss kommen, dass keiner der beiden Effekte allein erklärt, warum spezifische Gruppen vermehrt auf den Zuverdienst zurückgreifen. Da vor allem Menschen, die wenig Arbeitslosengeld beziehen, den Zuverdienst nutzen, stellt dieser eine Art »Last-resort«-Maßnahme dar. Einige Personen greifen erst nach längerer erfolgloser Jobsuche auf den Zuverdienst zurück. In diesem Fall ist es oft die lange Arbeitslosigkeit, die für die negativen Konsequenzen verantwortlich ist, und nicht, wie bei der Lock-in-These angenommen, die geringfügige Beschäftigung.
»Bei der Streichung des Zuverdiensts handelt es sich in Wirklichkeit um eine Bestrafungsmaßnahme für Arbeitslose.«
Je nachdem, wann eine Person beginnt, nebenbei geringfügig zu arbeiten, zeigen sich unterschiedliche Effekte: Wenn Menschen innerhalb der ersten vier bis fünf Monate der Arbeitslosigkeit eine geringfügige Beschäftigung beginnen, ist das mit stabileren Folgejobs und einem besseren Einkommen verbunden. Im Gegensatz dazu ist der Eintritt in eine geringfügige Beschäftigung im fünften Monat oder später mit einem Einkommensrückgang verbunden.
Zwar verlängert geringfügige Beschäftigung für manche Menschen die Arbeitslosigkeit, jedoch zeigt sich, dass die messbaren negativen Auswirkungen geringer sind als bisher angenommen und sich für verschiedene Gruppen deutlich unterscheiden. Die gänzliche Streichung des Zuverdienstes trifft aber in einem Rundumschlag fast alle Arbeitslosen, während die wissenschaftliche Begründung und das tatsächliche Einsparungspotenzial umstritten sind. Was bleibt, ist eine Schikane auf dem Rücken der Ärmsten, die sich nahtlos in jahrelange Austeritätspolitik einreiht.
Die Regierung argumentiert indes weiterhin mit den zusätzlichen Kosten durch längere Arbeitslosigkeit. Bei einer solchen Berechnung bleibt die Kaufkraft außen vor. Menschen, die den Zuverdienst nutzen, sparen das zusätzliche Einkommen selten, sondern geben es direkt für Lebensmittel, Miete und andere Dinge des täglichen Lebens aus. Streicht man den Zuverdienst, sinkt die Kaufkraft der Betroffenen, ebenso wie das Steueraufkommen. Während die Bundesregierung stets die Einsparungspotenziale auf der Ausgabenseite hervorstreicht, wird die Einnahmenseite geflissentlich ignoriert. Daher handelt es sich bei der Streichung des Zuverdiensts in Wirklichkeit um eine Bestrafungsmaßnahme für Arbeitslose.
»Der Sozialstaat verliert seine Funktion als kollektive Absicherung und wird zum Politikinstrument im Interesse niedriger Löhne und erhöhter Verfügbarkeit von Arbeitskraft.«
In ihrer Prioritätensetzung folgt die Bundesregierung einem ungeschriebenen Gesetz neoliberaler Krisenpolitik: Sparmaßnahmen gehen zu Lasten des Sozialstaats, wie etwa die Kürzungen bei Familienleistungen, Bildungskarenz und Gesundheitsleistungen eindrücklich illustrieren. Dort, wo Vermögen, Gewinne und politische Macht konzentriert sind, bleibt der Konsolidierungsdruck gering. Diese Austeritätsbestrebungen sind kein politisch neutraler Sparkurs, sondern verteilen Wohlstand von der arbeitenden Bevölkerung hin zu Unternehmen und reichen Eliten.
Die Abschaffung des Zuverdiensts folgt dem gleichen Muster. Sie diszipliniert Erwerbslose durch verschärften ökonomischen Zwang, senkt indirekt Reservationslöhne und erhöht den Druck, jede Arbeit, unabhängig von ihrer Qualität oder Entlohnung, anzunehmen. Der Sozialstaat verliert damit seine Funktion als kollektive Absicherung und wird zum Politikinstrument im Interesse niedriger Löhne und erhöhter Verfügbarkeit von Arbeitskraft. Unsicherheit wird systematisch produziert und individualisiert und Armut als persönliches Versagen umgedeutet, während Vermögen und Unternehmensgewinne politisch unangetastet bleiben. Mit einer scheinbar kleinen Änderung der Struktur des Arbeitslosengeldes richtet die Regierung im Leben der Betroffenen großen Schaden an.
Lisa Hanzl ist Ökonomin, arbeitet an der Schnittstelle von Arbeitsmarktpolitik, Ungleichheit und feministischer Ökonomik und konzentriert sich dabei stark auf die Effekte öffentlicher Politikmaßnahmen. Sie beschäftigt sich besonders mit öffentlichen Institutionen, wie Schulen und Bibliotheken, und deren Rolle in den Bereichen Arbeit und Bildung.