22. Dezember 2021
Die Streichung von Paragraf 219a war überfällig. Doch für eine angemessene Gesundheitsversorgung müssen Abtreibungen endlich legalisiert werden.
Protest gegen 150 Jahre Paragraph 218, 12. November 2021, Berlin.
Seit seiner Entstehung ist das Abtreibungsrecht umkämpft. Kürzlich konnte die feministische Bewegung in Deutschland einen Etappensieg verzeichnen: Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch soll gestrichen werden. Dieser normiert bislang das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen und führte etwa im Fall von Kristina Hänel dazu, dass Ärztinnen und Ärzte, die über Möglichkeiten der Abtreibung informieren, rechtskräftig verurteilt werden können. Das Werbeverbot erschwert so ungewollt Schwangeren den Zugang zu Informationen über den Schwangerschaftsabbruch und Stellen, die diesen vornehmen.
Die Streichung des Paragrafen 219a ist überfällig. Wir sollten uns damit jedoch nicht zufriedengeben und auf eine vollständige Reform des Abtreibungsrechts in Deutschland drängen. Denn der Paragraf 218 – das Herzstück patriarchaler Gesetzgebung, das Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt –, soll nach den Plänen der Koalitionsparteien bestehen bleiben. Die Pläne der Ampel verdeutlichen einmal mehr: Das Recht auf Selbstbestimmung und damit auf Abtreibung wird uns nicht einfach geschenkt. Wir müssen es erkämpfen.
2020 wurden in Deutschland rund 100.000 Schwangerschaften abgebrochen, doch die dazu erfolgenden Eingriffe sind in Deutschland verboten und somit strafbar. Das Abtreibungsverbot wurde in Deutschland vor 150 Jahren in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs aufgenommen. Seine systematische Zuordnung zu den Tötungsdelikten wurde bis heute beibehalten. Wer eine Schwangerschaft abbricht, kann mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Nur unter bestimmten Voraussetzungen bleiben die Eingriffe straflos. Schwangere müssen etwa ein verpflichtendes Gespräch in einer Beratungsstelle in Anspruch nehmen und danach mindestens drei Tage Bedenkzeit einhalten, um bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche die Abtreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt durchführen lassen zu können.
Über das Abtreibungsverbot wird in Deutschland meist diskutiert, als ginge es dabei lediglich um eine kosmetische, wenn auch kontrovers debattierte und umkämpfte Korrektur des Strafrechts. Das liegt auch daran, dass dieser Paragraf zu praktisch keiner Verurteilung mehr führt. Die realen Konsequenzen, die Paragraf 218 hat, werden dabei kaum thematisiert. Die Regelung des Paragrafen 218 hat verheerende Folgen, die weit über ihren rechtlichen Gehalt hinausweisen. Dass Schwangerschaftsabbrüche illegalisiert und kriminalisiert werden, hat dramatische Auswirkungen auf die Versorgungslage und die ärztliche Ausbildung.
Eigentlich sind die Länder laut Paragraf 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes dazu verpflichtet, ein ausreichendes Angebot von Einrichtungen zu gewährleisten, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Doch immer weniger Ärztinnen und Ärzte führen solche Eingriffe durch. Laut Statistischem Bundesamt meldeten 2003 etwa 2.050 Praxen und Kliniken, dass sie Abtreibungen vornehmen. Ende 2020 hat sich diese Zahl fast halbiert.
»Ginge es beim Abtreibungsrecht tatsächlich darum, Leben – geborenes und ungeborenes – zu schützen, müsste der Staat Frauen und Schwangere stärker unterstützen.«
Wer ungewollt schwanger wird und eine Abtreibung vornehmen lassen will, muss daher manchmal sehr weite Wege zurücklegen. Am dramatischsten stellt sich die Situation in Bayern dar: In vielen großen Städten gibt es mittlerweile gar keine Anlaufstellen mehr. Ein Drittel der Abtreibungen in Bayern wird von einem einzigen Arzt durchgeführt, der mittlerweile 75 Jahre alt ist. Zudem schrecken Ärztinnen und Ärzte davor zurück, ihre Praxen auf Informationslisten einzutragen, weil sie und ihre Patientinnen damit Gefahr laufen, zur Zielscheibe von radikalen Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern zu werden.
Hinzu kommt, dass Schwangerschaftsabbrüche im Medizinstudium kaum behandelt werden und selbst in der gynäkologischen Ausbildung keinen Pflichtbestandteil bilden. Mittlerweile organisieren sich Studierende in Workshops selbst, um an Papayas den Eingriff zu erlernen. Welche Effekte das nach sich zieht, beschrieb die Autorin Sarah Diehl in einem Beitrag zur Illegalisierung von Abtreibungen bereits im Jahr 2018: »Durch die mangelnde Kenntnis über Abtreibung in der Ausbildung und die Gefahr der Kriminalisierung halten sich stereotype Vorbehalte gegenüber dem Thema … weshalb jüngere ÄrztInnen keine Abbrüche mehr anbieten und ältere sich nicht über die neuesten Methoden weiterbilden.«
Die Einordnung von Abtreibungen als strafrechtliches Unrecht verhindert außerdem die Kostenübernahme durch Krankenkassen. Verfügen die betroffenen Personen nur über ein geringes Einkommen, können die Kosten in Höhe von 300 bis 600 Euro zwar theoretisch übernommen werden, allerdings geschieht auch das längst nicht immer: Erst kürzlich berichtete die Ärztin Kristina Hänel auf Twitter von dem Fall einer 16-jährigen Schülerin, der die Kostenübernahme für den Abbruch verweigert wurde, weil sie etwas Geld von ihrer Oma für den Erwerb eines Führerscheins angespart hatte.
Der Zugang zu Abtreibungen ist somit auch eine soziale Frage. Nicht ohne Grund wurde für den Paragrafen 218 der Begriff des »Klassenparagrafen« geprägt, da gerade arme Schwangere aufgrund der rechtlichen Lage auf Selbsthilfe oder gefährliche Hinterzimmer-Abtreibungen angewiesen waren.
Das Unrecht, gegen das staatliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, ist hier nicht die Abtreibung, sondern die eklatante Versorgungslage für ungewollt Schwangere. Doch daran ändert die Ampelkoalition als selbsternannte Fortschrittskoalition – zumindest vorerst – nichts.
Die geplante Streichung des Paragrafen 219a galt in den vergangenen Wochen häufig als Indiz dafür, dass sich die selbsternannte Fortschrittskoalition dem gesellschaftspolitischen Aufbruch tatsächlich verschrieben hat. Auch deshalb hat das Vorhaben Symbolcharakter. Die Streichung soll schon in den ersten 100 Tagen der neuen Bundesregierung vorgenommen werden, und FDP-Justizminister Marco Buschmann gab bekannt, die Streichung bereits in Auftrag gegeben zu haben.
Nicht geplant ist jedoch eine Streichung von Paragraf 218, der seit 150 Jahren das Abtreibungsverbot normiert. SPD und Grüne hatten sich im Wahlkampf zugunsten einer Abschaffung des Paragrafen 218 positioniert, haben diese Position in den Verhandlungen mit der FDP allerdings nicht durchgesetzt. Eine mögliche Reformierung des Paragrafen 218 soll lediglich geprüft und eine Expertenkommission eingesetzt werden. Reproduktive Rechte ungewollt Schwangerer werden damit weiter als beliebig verhandelbar abgetan.
»Der Zugang zu Abtreibungen ist eine soziale Frage. Nicht ohne Grund wurde für den Paragrafen 218 der Begriff des ›Klassenparagrafen‹ geprägt.«
Mit jedem Tag, an dem Paragraf 218 weiter in Kraft ist, verschärft sich die Versorgungslage. Im schlimmsten Fall kann das Leben kosten. Indem sie das Abtreibungsverbot in Deutschland aufrechterhalten, nehmen die Ampelparteien diese Situation billigend in Kauf. Was sie als Durchbruch der Selbstbestimmung verkaufen, ist vor allem Schönfärberei der dramatischen Versorgungslage in Deutschland, mit der sie die Debatte um Abtreibungen auf Nebenschauplätze verlagern. Denn auch mit den jüngsten Streichungsplänen der Ampelkoalition bleibt das Patriarchat ins Gesetz eingeschrieben.
Dass das einfach so hingenommen wird, zeigt, wie konservativ die Haltung zum Abtreibungsrecht in Deutschland ist. Die Vorstellung, man müsse Schwangere vor sich selbst oder zumindest die Gesellschaft vor irrationalen, abtreibungswütigen Schwangeren beschützen, ist längst nicht nur unter fundamentalchristlichen und rechten Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern verbreitet. Auch deshalb hält sich die Gesetzgebung zu Schwangerschaftsabbrüchen schon so lange.
Diese Grundhaltung machen sich radikale Abtreibungsgegnerinnen und -gegner zunutze und befeuern sie weiter. Unter dem Motto »Pro Life« – für das Leben – machen selbsternannte Lebensschützerinnen und -schützer mobil. Dabei schrecken sie auch vor teils hanebüchenen Schauergeschichten wie der des Post-Abtreibungs-Syndroms nicht zurück. Dahinter verbirgt sich die Behauptung, Abtreibungen verursachten psychische Schäden bei Frauen.
Die Abtreibungsgegnerinnen erhalten immer wieder auch Rückenwind von christlich-konservativen Politikern. So gab Jens Spahn 2019 im Zuge der Reform des Paragrafen 219a eine Studie in Auftrag, die auch die seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen untersuchen sollte. Er wurde dafür berechtigterweise heftig kritisiert. Denn was daherkommen mag wie ein plausibler Untersuchungsgegenstand, ist vor allem eine schaurige Märchengeschichte. Das behauptete Syndrom ist längst erforscht. Weltweit hat es keine einzige ernstzunehmende wissenschaftliche Institution als Krankheitsbild anerkannt. Im Gegenteil: Eine Langzeitstudie der American Psychological Association (APA) kam zu dem Ergebnis, dass Abtreibungen »keinen negativen Einfluss auf die psychische und physische Gesundheit von Frauen« haben. Sehr wohl negative Folgen hätten jedoch ungewollte Schwangerschaften und Geburten sowie der fehlende Zugang zu Abtreibungen.
Die gesellschaftliche Ablehnung der Legalisierung von Abtreibungen wird durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts und vorherrschende Positionen im rechtspolitischen und rechtlichen Diskurs vorbereitet und gefestigt, die patriarchale Vorstellungen in Stein meißeln – ohne dafür besonders gute Argumente zu haben.
Rechtsphilosophische und rechtspolitische Auseinandersetzungen um das Abtreibungsrecht drehen sich vor allem um die Frage, »ob den Rechten des (ungeborenen) Kindes oder den Rechten der Frau der Vorzug einzuräumen sei«. Die Antwort fällt in Deutschland bislang überwiegend zugunsten des Schutzes des Embryos aus. Prägend sind dabei vor allem zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 1975 und 1993. Darin konzipierte das Gericht eine »Rechtspflicht« von Schwangeren »zum Austragen eines Kindes«. Dem Embryo müsse als »ungeborenes Leben« demnach staatlicher Schutz auch gegenüber der Mutter zukommen. Diesem sei nur durch eine strafrechtliche Würdigung des Unrechts der Abtreibung Rechnung zu tragen. Das Selbstbestimmungsrecht der ungewollt Schwangeren dagegen wird kaum berücksichtigt.
Problematisch ist dabei zum einen die Fiktion, dass es sich beim Embryo bereits um »ungeborenes Leben« handele. Alle, die sich für eine stärkere Berücksichtigung der Rechte von ungewollt Schwangeren aussprechen, werden damit implizit als lebensfeindlich diffamiert. Zum anderen wird dem Embryo ein Leistungsrecht am Körper der Schwangeren zugestanden – ein Phänomen, das die deutsche Rechtsordnung ansonsten nicht kennt. Diese rechtliche Argumentation ist einseitig, denn die persönliche Bedeutung einer Schwangerschaft für die Schwangere und ihr reproduktives Selbstbestimmungsrecht werden dabei, so die Juristinnen Laura Klein und Friederike Wapler, »in eklatanter Weise marginalisiert«. Die Argumentation für eine Austragungspflicht von Schwangeren läuft außerdem dem völker- und menschenrechtlichen Schutz reproduktiver Rechte zuwider.
»Immer wieder sterben Schwangere, weil Ärztinnen und Ärzte den Eingriff verweigern – in Italien sind das 70 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte.«
Der Anspruch des Staates, »ungeborenes Leben« zu schützen, ist nicht nur in seiner rechtlichen Begründung höchst zweifelhaft. Er lässt sich auch schlicht nicht durchsetzen. Ungewollte Schwangerschaften stellen eine Notlage für die Betroffenen dar und sie werden beendet – selbst wenn dafür drakonische Strafen vorgesehen sind. In Ländern, in denen Abtreibungen illegal sind, liegen die Abtreibungsraten sogar höher als in Ländern mit liberalen Abtreibungsgesetzen. Abtreibungen lassen sich verbieten, aber nicht verhindern.
Stattdessen kosten unsicher durchgeführte Abtreibungen und restriktive Abtreibungsgesetze Frauen das Leben – »vor allem in den Ländern, die ›das ungeborene Leben‹ mit besonders restriktiven Gesetzen zu ›schützen‹ versuchen«, wie Alicia Baier, Gründerin der Medical Students for Choice Berlin darlegt. Dem Guttmacher Institute zufolge lassen sich weltweit 8 bis 11 Prozent der Müttersterblichkeit auf nicht richtig durchgeführte Abtreibungen zurückführen. Bevor in Argentinien das Recht auf Abtreibung durchgesetzt wurde, starben jährlich rund 100 Frauen bei dem Versuch, selbst abzutreiben. Das traf vor allem arme Frauen, die sich keinen Zugang zu einer entsprechenden Versorgung erkaufen konnten. Und immer wieder sterben Schwangere, weil Ärztinnen und Ärzte den Eingriff verweigern – in Italien sind das 70 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte. Auch in Deutschland kann ärztliches Personal aufgrund persönlicher Überzeugungen ablehnen, Abtreibungen durchzuführen.
Ginge es beim Abtreibungsrecht tatsächlich darum, Leben – geborenes und ungeborenes – zu schützen, müsste der Staat Frauen und Schwangere stärker unterstützen. Doch gerade da endet die Verantwortung des Staates: Die Konsequenzen der Schwangerschaft müssen Schwangere selbst tragen. Die vorherrschende juristische Argumentation hat zusammengenommen kaum stichhaltige Argumente vorzuweisen. Sie ist vielmehr Ausdruck einer patriarchalen Haltung: Die Rechtslage und rechtliche Argumentation zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland lebt von dem Gedanken, dass Staat und Gesellschaft ein nahezu beliebiges Zugriffsrecht auf den Körper und die Selbstbestimmung von Frauen haben. Statt Schwangeren das Recht einzuräumen, über ihren eigenen Körper verfügen zu dürfen, sollen sie sich ihrer zugewiesenen Rolle als werdende Mütter fügen. So drastisch das auch klingen mag, es entspricht in letzter Konsequenz der gängigen Argumentationen zu diesem Thema.
Doch all das ist nicht unveränderbar. Der Kampf gegen den Paragrafen 218 ist alles andere als neu. Schon zu Zeiten der Weimarer Republik war das Abtreibungsrecht heftig umkämpft. Die radikale Frauenbewegung und insbesondere auch die KPD machten sich damals für eine Abmilderung und auch für die Aufhebung der Abtreibungsparagrafen stark.
Den Durchbruch für breite gesellschaftliche Debatten um das Abtreibungsverbot und anschließende Reformbemühungen leitete 1971 eine Selbstbezichtigungskampagne der feministischen Bewegung ein. Unter der Schlagzeile »Wir haben abgetrieben!« bekannten sich 374 Frauen dazu, einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen zu haben. Und auch heute kämpfen Feministinnen und Feministen weltweit gegen Verschärfungen des Abtreibungsrechts und für ein Recht auf einen legalen, sicheren und kostenlosen Schwangerschaftsabbruch. Urteile gegen Ärztinnen wie Kristina Hänel haben erneut breite öffentliche Debatten über die Reform des Abtreibungsrechts in Deutschland entfacht. Daran können wir anknüpfen.
Bis eine vollständige Reform des Abtreibungsrecht in Deutschland umgesetzt wird, steht auch 2021 noch ein langer Weg bevor. Die lange Geschichte von Kämpfen gegen Paragraf 218 sollte uns dabei nicht entmutigen, sondern als Aufforderung dienen, weiterzumachen. Denn der Blick in die Historie gibt uns Anhaltspunkte, wie klar wir unsere Forderungen artikulieren müssen und mahnt uns, die Debatte um Frauenrechte nicht auf Nebenschauplätze verlagern zu lassen.
Wie wirkliche Durchbrüche erreicht werden könnten, zeigt ein Blick auf die feministische Bewegung in Argentinien. Im vergangenen Jahr gingen Bilder von Aktivistinnen um die Welt, die sich im Freudentaumel weinend in den Armen lagen. Der Grund: Der feministischen Bewegung in Argentinien war es gelungen, das Recht auf Abtreibung zu erkämpfen. In einer Zeit, in der das Abtreibungsrecht durch reaktionäre Regierungen vielerorts verschärft wird – sei es in Polen, in Texas, wo Schwangere jetzt schon ab der sechsten Schwangerschaftswoche nicht mehr abtreiben dürfen, oder in Alabama, wo Abtreibungen selbst nach Inzest und Vergewaltigungen verboten sind – war das für die weltweite feministische Bewegung ein hoffnungsgebender Moment.
Dieser Erfolg war das Ergebnis jahrelanger Organisierung, Basisarbeit und Massenmobilisierung. Die Aktivistinnen brachen Tabus, stellten klare Forderungen, und politisierten das Recht auf Abtreibungen als soziale Frage. So bauten sie massiven Druck auf, der schließlich in der Legalisierung von Abtreibungen mündete. Daran kann die feministische Bewegung in Deutschland sich ein Beispiel nehmen, um die Mauern patriarchaler Gesetzgebung weiter einzureißen, Stück für Stück.
Franziska Heinisch ist Kolumnistin bei JACOBIN.