31. März 2025
Die Zahl der Betriebsräte ist auf einem Tiefststand. Diese Krise zeigt, wie Mitbestimmungsrechte von wirtschaftlichen Interessen zurückgedrängt werden. Damit die Demokratie nicht vor den Werktoren endet, brauchen wir jetzt mehr betriebliche Gegenmacht.
Beschäftigte von Thyssen-Krupp bei einer Kundgebung in Bochum.
Das berühmte Zitat des ersten DGB-Vorsitzenden Hans Böckler prägt die Gewerkschaften bis heute: »Die Demokratie darf nicht vor den Werkstoren haltmachen. Bürger, nicht Untertanen wollen wir sein.« Die Realität sieht oft anders aus. Eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt, dass der Anteil der Unternehmen mit Betriebsräten seit den 1990er Jahren signifikant gesunken ist. Während 1996 noch 46 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat tätig waren, sank dieser Anteil bis 2019 auf nur noch 39 Prozent. Noch deutlicher ist der Rückgang auf Unternehmensebene: Nur noch 7 Prozent aller Betriebe verfügen über einen Betriebsrat – ein klares Zeichen für die zunehmende Erosion der betrieblichen Mitbestimmung, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen.
Der Rückgang der Mitbestimmung ist nicht nur eine Entwicklung, die die unmittelbare Partizipation von Beschäftigten in Betrieben betrifft. Sie stellt eine Gefahr für die Demokratie insgesamt dar. Während die vorherrschende Meinung innerhalb der bürgerlichen Mitte und der Rechtswissenschaft Demokratie weitgehend auf die parlamentarische Sphäre beschränkt, hat die gewerkschaftlich orientierte Linke stets darauf gedrängt, die Demokratie auf den Bereich der Wirtschaft auszuweiten. Bereits in der Weimarer Republik argumentierte unter anderem Hermann Heller für eine Demokratisierung der Ökonomie, in der Bundesrepublik führte etwa Wolfgang Abendroth diese Tradition fort.
Eine Demokratie, die sich auf politische Institutionen beschränkt und die wirtschaftliche Sphäre ausklammert, bleibt unvollständig. Selbst wer Demokratie nicht als Überwindung von Herrschaft durch Selbstbestimmung, sondern lediglich als Legitimationsmechanismus von Herrschaft versteht, muss anerkennen, dass in der Wirtschaft gänzlich andere Prinzipien gelten. Die Eigentumsordnung und nicht demokratische Legitimationsakte sind die Grundlage der Machtausübung in der ökonomischen Sphäre. Wer Produktionsmittel besitzt, verfügt nicht nur über Kapital, sondern auch über Macht über Menschen: Arbeitgeber bestimmen nicht nur darüber, wer beschäftigt wird, sondern auch über Arbeitszeiten, Arbeitsort, Kleidungsvorschriften und Verhaltensregeln. Dieses Herrschaftsverhältnis endet jedoch nicht an den Werkstoren – ökonomische Macht übersetzt sich in politischen Einfluss.
»Trotz der formalen Trennung von Staat und Ökonomie ist politischer Erfolg untrennbar mit wirtschaftlicher Prosperität verbunden. Die Sicherung und Steigerung der Kapitalverwertung wird so zu einer strukturellen Notwendigkeit staatlichen Handelns.«
Besonders sichtbar wird diese Machtverschiebung in der Abhängigkeit der Politik von der Wirtschaft. Trotz der formalen Trennung von Staat und Ökonomie ist politischer Erfolg untrennbar mit wirtschaftlicher Prosperität verbunden. Die Sicherung und Steigerung der Kapitalverwertung wird so zu einer strukturellen Notwendigkeit staatlichen Handelns. Die demokratisch legitimierte politische Macht wird durch die ökonomische Macht in der Wirtschaft unterminiert. Dies zeigt sich immer wieder in steuerpolitischen Debatten. Forderungen nach einer höheren Besteuerung großer Vermögen oder Unternehmen werden häufig mit dem Verweis auf mögliche Kapitalflucht abgewehrt. Es reicht oft, dass die Unternehmen damit drohen, ihren Standort zu verlagern, Arbeitsplätze abzubauen oder Investitionen künftig im Ausland zu tätigen. Hier wird die strukturelle Erpressbarkeit der Politik deutlich. Ökonomische Macht wird zum Sachzwang, der demokratische Entscheidungsprozesse untergräbt.
Kapital formt Politik: Investitionsentscheidungen großer Konzerne lenken gesellschaftliche Ressourcen, bestimmen technologische Entwicklungen und prägen langfristig soziale sowie politische Strukturen. Lobbyismus, Parteienfinanzierung und mediale Einflussnahme verstärken diese Dominanz. Die Konzentration wirtschaftlicher Macht gefährdet daher strukturell demokratische Entscheidungsprozesse.
Wirtschaftsdemokratie zielt darauf ab, das Spannungsverhältnis zwischen ökonomischer und politischer Macht aufzulösen. Die einseitige Verfügungsgewalt der Eigentümer über den gesellschaftlich produzierten Mehrwert soll durch kollektive demokratische Selbstverwaltung ersetzt und damit die Dominanz wirtschaftlicher Interessen über die politische Sphäre aufgehoben werden. Doch betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung allein reichen dafür nicht aus. Sie bleiben auf die Mikroebene begrenzt und verändern die grundlegenden Machtverhältnisse nicht. Historisch waren sie nicht das bewusste Ergebnis einer umfassenden Demokratisierung der Wirtschaft, sondern entstanden aus Kompromissen nach gescheiterten Sozialisierungsbestrebungen.
Ein Beispiel dafür ist das Betriebsrätegesetz von 1920 in der Weimarer Republik: Nach der Revolution von 1918/19 forderte die Arbeiterbewegung weitreichende Sozialisierungen, doch stattdessen wurde mit dem Betriebsrätegesetz eine stark eingeschränkte betriebliche Mitbestimmung eingeführt. Auch die Unternehmensmitbestimmung nach 1945 war ein Zugeständnis der Unternehmer, um weitergehende Vergesellschaftungen abzuwenden. In Hessen wurde eine erfolgreiche Volksabstimmung zur Sozialisierung der Grundstoffindustrien durch die Alliierte Besatzungsmacht verhindert.
»Betriebliche Mitbestimmung wurde in vielen Fällen zu einer Kompromiss-Maschine anstatt zu einem Instrument der Gegenmacht.«
Die Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen wurde als institutionalisierte Einflussmöglichkeit immer wieder zum Spielball der Kräfteverhältnisse zwischen Kapital und Arbeit. Von linker Seite gab es früh Kritik an korporatistischen und Co-Management-Strategien, also an Formen der Mitbestimmung, bei denen Betriebsräte nicht als konfliktorientierte Interessenvertretung agieren, sondern sich partnerschaftlich dem Betriebsinteresse unterordnen. In wirtschaftlichen Krisenzeiten oder bei fehlender gesellschaftlicher Gegenmacht waren Arbeitnehmervertreter oft gezwungen, auf solche Strategien auszuweichen.
Dadurch wurde die Mitbestimmung in vielen Fällen zu einer Kompromiss-Maschine anstatt zu einem Instrument der Gegenmacht. Das »Primat der Wettbewerbsfähigkeit« wird anerkannt, Arbeitnehmervertreter und Kapitalinteressen finden sich zu Verhandlungslösungen zusammen. Das hat dazu geführt, dass sich Arbeitskämpfe zunehmend auf die betriebliche Ebene verlagert haben und oft in partikularen, betriebsbezogenen Strategien münden. Gleichzeitig hat dies eine gewisse Passivität unter den Beschäftigten befördert, die sich auf ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter verlassen und sich selbst aus direkten Auseinandersetzungen zurückziehen.
Zur Realität gehört jedoch auch, dass diese Form des Co-Managements in gut organisierten Branchen – etwa der Automobil- und Chemieindustrie – überdurchschnittlich gute Arbeitsbedingungen und hohe Löhne ermöglicht hat. Dies lag zum einen am hohen Organisationsgrad der Beschäftigten und zum anderen an der zentralen Bedeutung dieser Industrien für die deutsche Wirtschaft: Produktionsausfälle verursachten immense Kosten, weshalb Unternehmen oft bereit waren, frühzeitig hohe Zugeständnisse zu machen, um Streiks zu vermeiden. Gleichzeitig waren diese Branchen so produktiv, dass es genug Spielraum für weitreichende Lohnforderungen gab. Mitbestimmung ist daher nicht nur ein Schauplatz von Interessenkonflikten, sondern auch ein umkämpftes Feld, dessen Gestaltung maßgeblich von gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen abhängt.
Der Wandel der Arbeitswelt, der Widerstand vieler Unternehmen und die strukturelle Schwächung gewerkschaftlicher Organisationen haben die Erosion der Mitbestimmung befeuert. Start-ups und Plattformunternehmen propagieren vermeintlich flache Hierarchien und eine »familiäre« Unternehmenskultur, die kollektiven Interessenvertretungen feindlich gegenüberstehen. Gleichzeitig haben sich atypische Beschäftigungsformen wie Befristungen, Minijobs und Leiharbeit massiv ausgeweitet. Viele dieser Beschäftigten sind entweder von der Mitbestimmung ausgeschlossen oder engagieren sich aus Angst um ihren Arbeitsplatz nicht. Für befristete Beschäftigte ist zudem der besondere Kündigungsschutz von Betriebsräten wertlos, da ihr Vertrag ohnehin einfach ausläuft.
Eine weitere Herausforderung ist eine wachsende Gruppe hochqualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die glauben, ihre Interessen individuell durchsetzen zu können. Erst in Krisensituationen oder bei Umstrukturierungen erkennen sie die Notwendigkeit kollektiver Gegenmacht – und dann ist es oft bereits zu spät. Hinzu kommt der langwährende Strukturwandel, im Zuge dessen sich ein Rückgang von Industrien mit starker Mitbestimmung und eine Ausweitung von dienstleistungsorientierten Sektoren mit geringerer Betriebsratsdichte vollzieht. Parallel dazu sinkt die Tarifbindung, was den gewerkschaftlichen Einfluss weiter schwächt.
Ein weiterer zentraler Grund für die Erosion der Mitbestimmung ist der Widerstand vieler Unternehmen. Immer wieder werden Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen, unter Druck gesetzt oder sogar entlassen. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen, wo die Schutzmechanismen schwächer sind, gelingt es Arbeitgebern häufig, Betriebsratsgründungen zu verhindern oder bestehende Gremien auszuhöhlen. Die Angst vor Repression hält viele Beschäftigte davon ab, sich gewerkschaftlich oder im Betriebsrat zu engagieren.
Die Methoden des Union Bustings haben sich im Zuge dessen professionalisiert. Spezialisierte Kanzleien beraten Unternehmen gezielt darin, Betriebsräte zu schwächen oder zu verhindern. Während früher oft offene juristische Auseinandersetzungen geführt wurden, setzen Arbeitgeber heute auf subtilere Strategien: Beschäftigte werden durch Mobbing systematisch zermürbt oder Betriebsratsstrukturen durch Unternehmensumstrukturierungen ausgehöhlt. Eine weitere gängige Methode, um einen bestehenden Betriebsrat ausbluten und liquidieren zu können, besteht darin, neue Gesellschaften zu gründen – ohne oder mit arbeitgebernahen Betriebsräten – und Beschäftigte schrittweise dorthin zu überführen.
»Die viel beschworene Verteidigung der Demokratie bleibt oft folgenlos, weil sie sich auf Appelle beschränkt, anstatt die sozialen Bedingungen zu verändern, die rechte Kräfte stärken.«
Auch auf der Ebene der Unternehmen zeigt sich eine besorgniserregende Entwicklung, wie das Beispiel der paritätischen Mitbestimmung veranschaulicht: Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 schreibt für Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten eigentlich die paritätische Mitbestimmung vor: Aufsichtsräte müssen gleichmäßig mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ein. Wobei der Einfluss der Arbeitnehmerseite begrenzt bleibt: In Pattsituationen verfügt der Aufsichtsratsvorsitzende – in der Regel ein Vertreter der Kapitaleigner – über ein doppeltes Stimmrecht. Der Anteil dieser paritätisch mitbestimmten Unternehmen ist jedoch bis 2022 auf 60,5 Prozent abgesunken.
Besonders deutlich zeigt sich die Krise der Mitbestimmung in der Montanindustrie, die die umfassendste Form der Unternehmensmitbestimmung vorsieht. Die Montanmitbestimmung, die eine vollständige Gleichstellung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern vorsieht, ist heute nahezu bedeutungslos. Lediglich 45 Unternehmen fallen noch unter diese Regelung.
Ein besonderes Problem ist, dass immer mehr Unternehmen gezielt die gesetzliche Pflicht zur paritätischen Mitbestimmung in den Aufsichtsräten umgehen. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung arbeiten inzwischen mindestens 2,4 Millionen Beschäftigte in Unternehmen, die trotz entsprechender Größe keinen paritätisch besetzten Aufsichtsrat haben.
Um aktiv gegen Mitbestimmung vorzugehen, setzten viele Unternehmen auf die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE). Diese erlaubt es, bestehende Mitbestimmungsrechte »einzufrieren« und spätere Anpassungen an wachsende Belegschaften zu verhindern. Selbst wenn ein Unternehmen erheblich wächst, bleibt die Mitbestimmung auf einem niedrigen Niveau.
Ein weiteres Mittel ist die gezielte Zerschlagung von Konzernstrukturen. Unternehmen gründen Tochtergesellschaften, die formal unter den Schwellenwerten für die Mitbestimmungspflicht bleiben. Obwohl wirtschaftlich eng verflochten, gelten diese Einheiten als eigenständige Betriebe, wodurch sie sich der Mitbestimmungspflicht entziehen. Diese Fragmentierungsstrategie dient nicht nur steuerlichen oder haftungsrechtlichen Zwecken, sondern schwächt gezielt die Einflussmöglichkeiten der Arbeitnehmervertretungen.
Noch drastischer ist die offene Verweigerung gesetzlicher Mitbestimmungspflichten. Selbst Unternehmen, die nach geltendem Recht einen mitbestimmten Aufsichtsrat einrichten müssten, setzen dies oft nicht um – ohne Konsequenzen. Der Grund: Es gibt keine wirksamen Sanktionen für Verstöße. In der Praxis bedeutet das: Wer die Mitbestimmung ignoriert, hat nichts zu befürchten.
Die Erosion der Mitbestimmung ist eng mit dem Niedergang des fordistischen Wirtschaftsmodells und der neoliberalen Wende verbunden. Eine Rückkehr zu alten Strukturen ist weder realistisch noch wünschenswert – notwendig ist eine Neuausrichtung der Wirtschaftsdemokratie, die betriebliche Gegenmacht stärkt und Partizipation ausbaut.
Gleichzeitig bleibt der Schutz bestehender Mitbestimmungsrechte essenziell. Während die Ampelkoalition Reformen ankündigte – etwa die strafrechtliche Verfolgung von Betriebsratsbehinderung –, sind diese nicht umgesetzt worden. Dabei liegen konkrete Maßnahmen längst vor: erleichterte Betriebsratsgründungen, Vetorechte bei Standortverlagerungen, härtere Sanktionen gegen Union Busting, eine konzernweite Zurechnung von Beschäftigten, bessere Durchsetzung bestehender Vorschriften sowie europäische Reformen gegen die Umgehung nationaler Mitbestimmungsrechte. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Mitbestimmung zu verteidigen und sie an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Ohne entschiedene Reformen droht ein schleichender Abbau demokratischer Rechte in der Wirtschaft – mit gravierenden Folgen für Beschäftigte und die Demokratie allgemein.
Die Krise der Mitbestimmung steht exemplarisch für eine umfassendere Systemkrise, in der politische Gestaltungsmacht gegenüber wirtschaftlichen Interessen immer weiter zurückgedrängt wird. Ohne demokratische Gegenmacht droht die schleichende Entmachtung der Beschäftigten und ein wachsendes Gefühl des Kontrollverlusts, das autoritäre und rechtspopulistische Kräfte für sich nutzen. Dass dies keine abstrakte Gefahr ist, zeigt eine Studie im Auftrag der Otto-Brenner-Stiftung: In Betrieben ohne Betriebsrat ist die Neigung der Beschäftigten, zu autoritären Einstellungen deutlich höher als in Unternehmen mit betrieblicher Mitbestimmung. Die viel beschworene Verteidigung der Demokratie bleibt oft folgenlos, weil sie sich auf Appelle beschränkt, anstatt die sozialen Bedingungen zu verändern, die rechte Kräfte stärken. Gerade die bürgerlichen Parteien sprechen zwar von der Notwendigkeit, sich der AfD entgegenzustellen, doch ihr »Antifaschismus« bleibt hilflos, solange er ignoriert, dass Demokratie nicht nur an der Wahlurne oder durch die moralisch richtige Haltung verteidigt wird, sondern auch unmittelbar in der Arbeitswelt.
Eine echte Transformation muss daher über die Verteidigung bestehender Mitbestimmungsrechte hinausgehen und auf eine umfassende Demokratisierung der Wirtschaft abzielen. Beschäftigte dürfen nicht bloß Zuschauer sein, sondern müssen echten Einfluss auf betriebliche und gesellschaftliche Entscheidungen erhalten. Diese Perspektive kann eine Brücke schlagen zwischen den aktuellen Konflikten in der Arbeitswelt und den großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit – von sozialer Ungleichheit bis zur ökologischen Transformation. Um die Gewerkschaften zu revitalisieren und autoritäre Tendenzen zu schwächen, brauchen wir eine Wirtschaftsdemokratie, die Selbstbestimmung stärkt und die Arbeitswelt mit gesellschaftlichen Zukunftsfragen verbindet.