29. September 2021
Eine deutliche Mehrheit hat in Berlin für die Vergesellschaftung gestimmt. Doch um die Umsetzung wird nun gerungen. Wie es weitergehen könnte.
Mietendemo, Berlin, 11. September 2021.
Über 1 Million Menschen stimmten am 26. September in Berlin für eine Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. 56,4 Prozent der Stadtbevölkerung bejahten per Volksentscheid den Vorschlag der Initiative »Deutsche Wohnen & Co Enteignen«. Dieser fordert, »alle Maßnahmen einzuleiten«, die notwendig sind, um auf Basis von Artikel 15 des Grundgesetzes die Bestände von Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin in Gemeineigentum zu überführen. Nun stellt sich der Initiative eine neue Aufgabe: Sie muss dafür kämpfen, dass das Votum für Vergesellschaftung von Senat und Abgeordnetenhaus nicht nur »geprüft« oder »respektiert«, sondern auch umgesetzt wird.
Das Ergebnis ist historisch, denn die Zeit, in der die von der Initiative empathisch eingeforderte »Gemeinwirtschaft« gesellschaftliche Mehrheiten hinter sich versammelte, liegt zwei Generationen zurück: 1946 stimmten in Hessen 72 Prozent der Bevölkerung für den Artikel 41 der Landesverfassung zur Sozialisierung von Schlüsselindustrien. Die hessische Sozialisierung wurde von der SPD und den Gewerkschaften erkämpft, die entschieden für die Idee der Gemeinwirtschaft – also Wirtschaften in demokratischer Selbstverwaltung – eintraten. Im Jahr 1949 verankerte die SPD die Vergesellschaftung als Möglichkeit zur Umwandlung von Privat- in Gemeineigentum im Grundgesetz.
Angewandt wurde der Artikel 15 zur Vergesellschaftung jedoch nie, und es ist mittlerweile vierzig Jahre her, dass eine große soziale Bewegung seine Umsetzung forderte: 1980–83 kämpfte die IG Metall für eine Vergesellschaftung der kriselnden westdeutschen Stahlindustrie, die in einer Massenpetition mit 180.000 Unterschriften an den deutschen Bundestag gipfelte. Jedoch versandete die hessische Sozialisierung in der Restauration der Adenauer-Ära. Die Massenpetition der Metallerinnen und Metaller wurde vier Jahrzehnte später schlicht ignoriert.
Das Scheitern der IG Metall war auch der Tatsache geschuldet, dass die Idee der Gemeinwirtschaft an Rückhalt verloren hatte, nachdem das gewerkschaftseigene Wohnungsunternehmen Neue Heimat 1981 pleiteging. Die Neue Heimat war das größte in einer Reihe von gewerkschaftseigenen Unternehmen, die gemeinwirtschaftlich Wohnungen, Versicherungen oder auch Urlaubsreisen organisierten. Nach einem Korruptionsskandal wurde die Neue Heimat jedoch nicht saniert, sondern vom DGB in einer kopflosen Aktion privatisiert – die anderen Gemeinwirtschaftsbetriebe folgten in späteren Jahren.
Damit gab der DGB nicht nur Vermögenswerte auf, sondern auch die Vision eines alternativen Wirtschaftsmodells. Das rächte sich wenige Jahre später beim Anschluß der DDR – es fehlte in der historischen Stunde eine gesellschaftliche Alternative zu Privatisierung und Schocktherapie. Bald wurden auch im Westen Wohnungen und öffentliche Versorgungsbetriebe privatisiert. Nachdem eine Steuerreform 1990 die Wohnungsgemeinnützigkeit aufhob, näherten sich auch viele einst gemeinnützige Genossenschaften dem Geschäftsmodell privater Unternehmen an.
Die Berliner Initiative »Deutsche Wohnen & Co Enteignen« hat es nach vierzig Jahren utopieloser Abwehrkämpfe geschafft, die Gemeinwirtschaft wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Sie erreichte dies teilweise auch gegen den Widerstand der historischen Erfinder des Konzepts: Sozialdemokratie, Genossenschaften und Gewerkschaften.
Insbesondere die Spitze der Berliner Sozialdemokratie widersetzte sich dem Volksbegehren, obwohl sich auf ihrem Parteitag 2019 noch 40 Prozent der Delegierten für eine Unterstützung aussprachen – doch Spitzenkandidatin Franziska Giffey gelang es im Wahlkampf, diesen Teil der SPD fast komplett zum Schweigen zu bringen.
Auch außerhalb der Parteien hat die Initiative wenig institutionellen Rückhalt. Die Berliner Wohnungsbaugenossenschaften dienten ihr in Debatten als positives Beispiel für die bereits existierende und funktionierende Gemeinwirtschaft auf dem Wohnungsmarkt – tragischerweise mobilisierten jedoch viele Vorstände dieser Genossenschaften gegen den Volksentscheid. Sie redeten ihren Mitgliedern ein, Genossenschaften würden ebenso enteignet, obwohl die Initiative dies von Beginn an ablehnte. Zwar fordert eine Basisbewegung aus Genossenschaftsmitgliedern inzwischen eine Rückbesinnung auf Gemeinwirtschaft – sie steckt jedoch noch in den Anfängen.
Institutionellen Rückhalt erhielt die Kampagne nur von Teilen der Gewerkschaften. Sowohl die Berliner IG Metall als auch Ver.di und GEW empfahlen ihren Mitgliedern mit »Ja« zu stimmen – nicht so jedoch der Berliner DGB und andere Verbände. Gemeinwirtschaft ist in der Gewerkschaftsbewegung zwar inzwischen wieder denkbar, aber noch lange nicht so selbstverständlich wie noch Anfang der 1980er Jahre, als sie einen Teil gewerkschaftlicher Identität bildete.
»Deutsche Wohnen & Co Enteignen« ist also weiterhin kein Projekt von Parteien und Verbänden, sondern eine Graswurzelbewegung. Dies war eine Stärke, denn die Umgehung von Verbands- und Parteistrukturen ermöglichte es der Initiative, unbefangener nach Lösungen zu suchen und Menschen direkt zu begeistern. Umgehen kann sie den Weg durch die Institutionen allerdings nicht. Dieser steht der Initiative nun im Moment ihres Erfolges noch bevor.
Das Fremdeln der Parteien mit dem Konzept der Vergesellschaftung, stellt dabei die schwerste Hürde dar. Denn ein Vergesellschaftungsgesetz müsste vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Doch der Erdrutschsieg für die Enteignung brachte am Wahltag keine linke Parlamentsmehrheit mit sich. Die Initiative hat stattdessen das einmalige Kunststück vollbracht, Anhänger aller Parteien von links bis rechts für ihr Konzept zu begeistern. Wäre sie selbst eine Partei, hätte sie nun die absolute Mehrheit – doch bis auf die Linkspartei distanzieren sich bisher alle Fraktionen von einer Umsetzung des Volksentscheides.
Dies gilt auch für die Grünen, deren Beschlusslage darin besteht, den Volksentscheid als Druckmittel für andere Maßnahmen (»Mietenschutzschirm«) zu nutzen, die auf eine freiwillige Mäßigung der Konzerne zielen. Dieser Widerspruch blieb am Wahltag stehen – die Grünen gewannen mit ihrer ambivalenten Position Mandate, DIE LINKE verlor hingegen als Unterstützerin des Volksentscheids Stimmen, während die Sozialdemokratin Giffey als klare Gegnerin des Anliegens den Wahlsieg einfuhr. Eine schnelle Umsetzung ist also nicht zu erwarten – weder mit einer Fortsetzung von Rot-Rot-Grün und schon gar nicht mit einer Regierung unter Einschluß von FDP oder CDU.
Die Umgehung des Volksentscheides wird schon jetzt im Diskurs vorbereitet. Wichtigste Strategien sind eine Verschleppung durch »Prüfung« und die rhetorische Umdeutung des Entscheids in einen bloßen »Appell«. Beides ignoriert den Mehrheitswillen der Berlinerinnen und Berliner.
Bereits im Vorfeld der Abstimmung wurde in vielen Medien mantraartig wiederholt, dass ein Beschluss-Volksentscheid juristisch nicht bindend sei. Das Argument ist einerseits korrekt, denn die Initiative hat sich tatsächlich für einen Beschluss-Volksentscheid entschieden, weil ein fertiges Gesetz in ihrer Gründungsphase 2017/18 nicht zu erstellen war. Dieses Eingeständnis eigener Grenzen war eine Lehre aus dem gescheiterten Mietenvolksentscheid 2015, dessen Gesetzesentwurf an einer Inkompatibilität mit dem EU-Beihilferecht scheiterte. Die Erfahrung zeigte: Es ist kaum möglich, mit den Ressourcen einer ehrenamtlichen Bewegung nach Feierabend gerichtsfeste Gesetze zu verfassen, wenn diese Landes-, Bundes- und EU-Recht berühren.
Die Initiative entschied sich daher für den Kampf um eine politische Mehrheit, während sie gleichzeitig mit externer Expertise an der Umsetzbarkeit feilte. So gelang es ihr schließlich, parallel zum Beschluss-Volksentscheid ein Vergesellschaftungsgesetz zu erarbeiten. Nun liefert sie beides: eine politische Mehrheit und ein Gesetz. Was fehlt, ist die Prüfung des bestehenden Gesetzesentwurfs auf Widersprüche und die Erarbeitung eines zweiten Gesetzes zur Einrichtung der von der Initiative geforderten Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), welche die Wohnungen verwalten soll.
Keiner der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien – abgesehen von der Linkspartei – ist jedoch dazu bereit, genau an diesem Punkt anzusetzen. Franziska Giffey fing in ihren ersten Äußerungen nach dem Erfolg des Entscheids stattdessen wieder bei null an: Sie will die Vergesellschaftung zunächst einmal grundsätzlich auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen. Diese Grundsatzprüfung ist jedoch schon längst erfolgt. Nach der ersten Unterschriftensammlung im Juni 2019 lag der Beschlusstext mehr als ein Jahr lang zur juristischen Prüfung in der Innenverwaltung, bis die Initiative im September 2020 gerichtlich eine Entscheidung erzwang. In der Zwischenzeit entstanden 2019/2020 zahlreiche juristische Gutachten, die mehrheitlich die Verfassungsmäßigkeit der Vergesellschaftung bestätigten. Abschließend musste auch der Senat eingestehen: Die Vergesellschaftung von Immobilienbeständen ist nicht offensichtlich verfassungswidrig.
Jede weitere Prüfung wäre somit eine Angelegenheit für das Bundesverfassungsgericht – dies kann jedoch erst dann erfolgen, wenn ein konkretes Vergesellschaftungsgesetz vorliegt. In der öffentlichen Debatte wird die Initiative nun offensiv und selbstbewusst darauf verweisen müssen, dass es bei zukünftigen Gutachten und Prüfungen nicht mehr um das »Ob«, sondern das »Wie« einer Vergesellschaftung gehen muss.
Eine zweite Verhindertungsstrategie wird in dem Versuch ersichtlich, den Volksentscheid zu einem »Appell« kleinzureden. Dies ist juristisch falsch und politisch fatal. Ein Volksentscheid ist keine Online-Petition, sondern eine Ausübung der Volkssouveränität – auf diesem Prinzip beruht unsere Demokratie. Mit zwei Unterschriftensammlungen ist das Verfahren daher an eine beachtliche Bedingungserfüllung geknüpft und das Ergebnis einem Parlamentsbeschluss gleichgestellt. Der Volksentscheid hat damit dieselbe demokratische Legitimation wie die Wahl zum Abgeordnetenhaus. Sie ist im Konfliktfall sogar eher höher: Keine der gewählten Fraktionen konnte 56 Prozent der Wählerinnen und Wähler von ihrem Programm überzeugen, die Initiative Deutsche Wohnen & Co Enteignen dagegen schon.
Der Versuch der Grünen, den Volksentscheid zu einem Druckmittel zu erklären, mit dem andere Dinge wie ein »Mietenschutzschirm« umgesetzt werden sollen, verkehrt somit den Volkswillen ins Gegenteil. Die politische Debatte, ob Vergesellschaftung oder andere Maßnahmen gegen den Mietenwahnsinn gewollt sind, wurde am 26. September 2021 nicht eröffnet, sondern abgeschlossen – mit einem Votum für Vergesellschaftung. Die Initiative wird hier nicht nachgeben. Die einzige Möglichkeit, den am Abstimmungstag gefassten Beschluss zu »respektieren«, besteht in seiner Umsetzung.
Denn wo aktuell noch von Respekt die Rede ist, droht ein Szenario wie 2008 in Hessen. Damals scheiterte die scheinbar sichere Wahl von Andrea Ypsilanti zur hessischen Ministerpräsidentin in einer rot-rot-grünen Regierung an vier Rebellen in der eigenen Fraktion. Sie beriefen sich auf ihr freies Mandat und ihr Gewissen. Dasselbe könnte dem Vergesellschaftungsbeschluss bevorstehen. Denn auch in diesem Fall sind die Abgeordneten nicht zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten verpflichtet. Doch 2008 rebellierten die vier hessischen Abgeordneten gegen den Fraktionszwang ihrer Partei – eine fragwürdige Institution, die in keiner Verfassung steht. Ein Volksentscheid hat hingegen sehr wohl Verfassungsrang. Obwohl im Konflikt zwischen direkter und parlamentarischer Demokratie das Parlament am längeren Hebel sitzt, kann die Initiative darauf verweisen, dass Abgeordnete, die ihr freies Mandat für eine Blockade eines Vergesellschaftungsgesetzes einsetzen, sich damit gegen den erklärten Willen der Bevölkerungsmehrheit stellen. Das kann sie jedoch nur dann glaubwürdig tun, wenn der Bevölkerungswille weiterhin sichtbar bleibt – vor Ort in den Wahlbezirken der Abgeordneten, und dies über Monate und eventuell Jahre hinweg.
Der Initiative »Deutsche Wohnen & Co Enteignen« bleibt also keine Atempause. Sie kann sich jetzt nicht ausruhen, sondern muss umgehend ihre Arbeitsweise ändern. Bisher gab das Berliner Abstimmungsgesetz der Initiative Form und Struktur – alles war darauf ausgerichtet, den Volksentscheid zu einem Erfolg zu machen. Zwar wäre dieser ohne weitergehende basisdemokratische Mittel aus dem Arsenal des Organizing nicht möglich gewesen: Haustürgespräche, Organizing-Blitze und Kiezteams in den Bezirken sind eine Neuheit. Kein Volksentscheid hat bisher derart konsequent eine so große Zahl von Menschen angesprochen. Doch gerade die Organizing-Erfolge verbanden sich im Lauf der Kampagne immer enger mit den Anforderungen des Abstimmungsverfahrens. Trotz Beteiligung an Kämpfen ums Vorkaufsrecht, Demos für den Mietendeckel, Unterstützung der Unteilbar-Demos etc. wurde der Volksentscheid zum Zentrum der Initiative. Diese Leitplanke fehlt nun. Das Profil der Lobbyarbeit für ein erfolgreiches Vergesellschaftungsgesetz ist nicht klar umrissen. Die Initiative muss mit informellen Methoden den Druck aufrechterhalten, den sie mit dem formellen Instrument des Volksentscheids gewonnen hat.
Dies bedeutet einerseits eine Umorientierung der dezentralen Arbeit – die Unterschriftensammelei ist passé, die Kiezteams jedoch nicht. Sie können wichtige Arbeit leisten, um lokale Abgeordnete und Parteistrukturen dauerhaft mit der Forderung nach der Umsetzung des Volksbegehrens zu konfrontieren. Eine weitere informelle Tätigkeit ist die inhaltliche Arbeit, um die Positionen kontinuierlich in Richtung Machbarkeit weiterzuentwickeln. Auch durch den medialen Fokus auf das Verfahren »Volksentscheid«, gelang es der Initiative jedoch nicht immer, mit ihren Konzepten durchzudringen.
Ein Beispiel dafür ist das »Ertragswertverfahren« zur haushaltsneutralen Finanzierung der Entschädigung. Es wurde in Medien und Öffentlichkeit kaum diskutiert, obwohl Finanzsenator Kollatz zur Zeit mit genau solch einem Modell den Rückkauf von 14.000 Wohnungen von Vonovia und der Deutsche Wohnen betreibt. Auch der Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz wurde anders als der Beschlusstext von 2018 von den Medien oder der juristischen Fachöffentlichkeit kaum beachtet. Die Initiative sollte daher ihre Energie in die Vermittlung ihrer Konzepte stecken. Einerseits gilt es diese in die Kieze zu tragen und sie zu Alltagswissen werden zu lassen.
Denn im Diskurs werden die seit 2018 aufgebauten Schein-Hindernisse weiterhin zur Verschleppung dienen: die angebliche Verfassungswidrigkeit oder die vermeintliche Unfinanzierbarkeit des Beschlusses oder die von der SPD gerne bemühte »Willkür« der Zahl von 3.000 Wohnungen, die die Initiative als Schwellenwert für die Vergesellschaftung ansetzt. Mit dem Mehrheitsbeschluss im Rücken kann es der Initiative jedoch gelingen, die Scheinargumene beiseite zu schieben und eine Sachdebatte um das »Wie« der Vergesellschaftung zu forcieren – denn die wurde bisher erfolgreich vermieden.
Dies gilt nicht nur für die mediale Öffentlichkeit, sondern auch für Teile der Wissenschaft – während in der Juristerei bereits eine Reihe von Gutachten und Fachartikeln erstellt wurden, hat in der Wirtschaftswissenschaft bisher niemand die Finanzierungsmodelle der Initiative einmal durchrechnet. Zwar fanden erste Fachgespräche statt, die Initiative sollte jedoch darauf drängen, dass nun auch Gutachten folgen müssen. Dabei muss sie jedoch auf ein Mitspracherecht bei den Gutachterinnen bestehen, denn die noch nie dagewesene Entschädigungsbemessung nach Artikel 15 Grundgesetz lässt sich nicht mit den klassischen Mitteln der Immobilienbewertung durchführen.
Allerdings reichen Sachverstand und kluge Inhalte allein nicht aus – bereits in der Vergangenheit drang die Initiative konzeptionell nur durch, weil sie politischen Druck entfaltete. Neben der dezentralen Arbeit in Kiezteams muss daher auch die zentrale Bündnisarbeit intensiviert werden. Bisher unterstützende Verbände wie der Mieterverein und die Gewerkschaften müssen weiterhin in die Pflicht genommen werden, ihre Ressourcen für eine Umsetzung des Volksentscheides einzusetzen. Das bedeutet etwa die eigenen Mitglieder weiterhin zu informieren, die eigenen parlamentarischer Kontakte einzusetzen und die Finanzierung von Gutachten zu unterstützen. Hier ist noch einiges zu tun, damit die Graswurzelarbeit als bisherige Stärke der Bewegung nicht zur Schwäche wird – sie kann nur gewinnen, wenn sie auch den längeren Atem institutioneller Partner für sich zu nutzen weiß.
Wie weit der Volksentscheid die politische Landschaft schon verändert hat, werden demnächst Koalitionsverhandlungen und innerparteiliche Debatten zeigen. Sollten die Parteien im Abgeordnetenhaus die Vergesellschaftung mittelfristig blockieren, steht der Initiative die Rückkehr zum Verfahren des Volksentscheids offen: Sie könnte ihr Vergesellschaftungsgesetz zum Gegenstand eines zweiten Volksentscheids machen – der dann unmittelbar bindend wäre.
Ralf Hoffrogge, Historiker aus Berlin mit Forschungsschwerpunkt Geschichte der Arbeiterbewegung. Er ist seit Gründung aktiv bei der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen.
Ralf Hoffrogge ist Historiker, von ihm erschien 2014 »Werner Scholem – eine Politische Biographie (1895-1949)« im UVK-Verlag.