13. März 2026
Am Jahrestag des Kapp-Putsches vom 13. März 1920 sollten wir uns fragen, warum die ach so um die Demokratie besorgte etablierte Politik nicht das Mittel legalisiert, das damals die Weimarer Republik rettete: den politischen Generalstreik.

Eine Demonstration in Köln im Zuge des Generalstreiks gegen den Kapp-Lüttwitz-Putsch.
Was tut man nicht alles, um die Demokratie zu retten: Stimmen von der Linkspartei bis zur Union geben sich größte Mühe, ein AfD-Verbotsverfahren ständig im Gespräch zu halten. Es macht fast den Eindruck, man wolle möglichst viele Wählerinnen und Wähler davon überzeugen, dass die äußersten Rechten die einzig wahre Alternative zur äußerst unbeliebten herrschenden Politik sind. Gleichzeitig rüstet man zum Schutz der Demokratie die Bundeswehr auf und stimmt die Bevölkerung auf den Kriegsfall ein. Es ist ja aus Geschichte und Gegenwart hinlänglich bekannt, dass rechte Parteien, einmal an der Regierung, mit kriegstüchtigen jungen Menschen und aufgeblasenen Militärapparaten überhaupt nichts anzufangen wissen.
Dabei gibt es ein Mittel, das in der deutschen Geschichte bereits einmal die Demokratie gerettet hat, an das aber merkwürdigerweise niemand zu denken scheint und das – noch merkwürdiger – in der ach so demokratischen Bundesrepublik sogar verboten ist: den politischen Streik.
Als am 13. März 1920 der Deutsche-Vaterlandspartei-Politiker Wolfgang Kapp mithilfe von Reichswehr und Freikorps das Berliner Regierungsviertel besetzte, die gewählte Regierung in die Flucht schlug und sich selbst zum Reichskanzler ausrufen ließ, hätte es das schon gewesen sein können für die junge Weimarer Republik. Doch die Gewerkschaften riefen zum Generalstreik auf. Am 15. März standen Wirtschaft und Verwaltung still. Die Putschisten saßen im Dunkeln, denn weder hatten sie Strom, noch eine Aussicht, real das Land zu regieren. Am 17. März war die Machtübernahme offiziell gescheitert.
»Sollte eine Rechtsregierung vermummte Spezialeinheiten in mitte-links-regierte Städte schicken, um dort die Menschen zu terrorisieren, wäre es schon sehr praktisch, dagegen nicht nur in der Freizeit mit Pappschildern demonstrieren, sondern auch die Wirtschaft lahmlegen zu können.«
Doch ein solcher Streik, wie er vor einem Jahrhundert den Kapp-Putsch besiegt und die deutsche Demokratie gerettet hat, ist heute in der Bundesrepublik nicht erlaubt. Streiks dürfen nur tarifvertraglich regelbare Forderungen erheben und sich nur an Arbeitgeber richten, nicht an die Regierung. Ironischerweise geht diese Einschränkung auf den Juristen Hans Carl Nipperdey zurück, der in Nazideutschland federführend an der Ausarbeitung des faschistischen Arbeitsrechts beteiligt war und dann in der Bonner Republik als Präsident des Bundesarbeitsgerichts dem Streikrecht seinen Stempel aufdrückte.
Eine Legalisierung des politischen Streiks und Generalstreiks würde also gleichzeitig mit dem Erbe eines faschistisch vorbelasteten Arbeitsrichters aufräumen und den Gewerkschaften ein historisch bewährtes Instrument »wehrhafter Demokratie« an die Hand geben. Sollte eine Rechtsregierung zum Beispiel auf die Idee kommen, wie Donald Trump vermummte Spezialeinheiten in mitte-links-regierte Städte zu schicken, um dort Menschen zu terrorisieren, die ihnen nicht ins Stadtbild passen, wäre es schon sehr praktisch, dagegen nicht nur in der Freizeit mit Pappschildern demonstrieren, sondern auch die Wirtschaft lahmlegen zu können.
Mit der Zweidrittelmehrheit der Demokratieverteidiger von Union bis Linkspartei könnte der Bundestag ein erweitertes Streikrecht sogar im Grundgesetz verankern. Dass nichts dergleichen auf der Tagesordnung steht, kommt aber nicht von ungefähr: In Frankreich, wo politische Streiks legal sind, richteten sie sich in den letzten Jahren gegen Arbeitsrecht-Lockerungen, Sozialkürzungen und Rentenalter-Erhöhungen – alles Dinge, die auch die aktuelle Bundesregierung im Schilde führt. Demokratie verteidigen schön und gut, müssen sie sich denken, aber doch nicht auf Kosten der eigenen Fähigkeit, unpopuläre Politik zu machen.
Thomas Zimmermann ist Managing Editor bei Jacobin.