18. Juni 2026
Vor 75 Jahren siedelte die stalinistische Führung Rumäniens Zehntausende Menschen aus dem Grenzgebiet zu Jugoslawien zwangsweise um. Das repressive bevölkerungspolitische Experiment verknüpfte Grenzsicherung mit Klassen- und Wirtschaftspolitik.

Maibaumfeier 1954 im Deportationsort Dâlga
In den frühen Morgenstunden des 18. Juni 1951 klopften Soldaten und Angehörige der Miliz in hunderten Ortschaften der Grenzregion im Westen Rumäniens an die Haustüren. Unter Androhung von Strafen teilten sie den Bewohnern mit, sie hätten sich zur Umsiedlung bereitzuhalten, und verwiesen dabei auf einen staatlichen Beschluss, der die Verlegung bestimmter Bevölkerungskategorien in eine andere Region des Landes anordnete.
Den betroffenen Familien blieben nur wenige Stunden Zeit, das Nötigste zusammenzupacken. Unter Bewachung wurden sie zu Sammelpunkten oder Bahnhöfen gebracht, in Güterzüge verladen und in die über fünfhundert Kilometer entfernte Bărăgan-Steppe im Südosten Rumäniens transportiert.
Die Deportation war Teil einer umfassenden Strategie des stalinistisch geprägten rumänischen Staates. Vorbereitet wurde die Aktion vor allem von der politischen Geheimpolizei Securitate, während Armee, Miliz und lokale Behörden ihre praktische Durchführung organisierten.
»Unter dem Vorwand der Grenzsicherung verband das Regime außenpolitische Sicherheitsinteressen mit innenpolitischer Klassenpolitik.«
Nach dem Zerwürfnis zwischen Stalin und dem jugoslawischen Regierungschef Josip Broz Tito im Jahr 1948 rückte die westliche Grenze zunehmend in den Fokus der rumänischen Sicherheitspolitik. Zugleich sollten Bevölkerungsgruppen aus der Region entfernt werden, die als politisch unzuverlässig eingestuft wurden. Unter dem Vorwand der Grenzsicherung verband das Regime außenpolitische Sicherheitsinteressen mit innenpolitischer Klassenpolitik.
Im gesellschaftspolitischen Umbruch der unmittelbaren Nachkriegszeit wurde die Landwirtschaft in Rumänien zu einem Brennpunkt ideologischer Auseinandersetzungen. Zwar bestand zunächst noch formal eine Mehrparteienregierung, und Rumänien blieb bis Ende 1947 eine Monarchie, doch konnte die kommunistische Partei – gestützt auf die Präsenz der sowjetischen Armee – ihre Machtposition rasch ausbauen. Gleichzeitig nahmen politische Berater aus der Sowjetunion direkten Einfluss auf grundlegende Weichenstellungen, insbesondere in der Sicherheits-, Wirtschafts- und Agrarpolitik.
Mit der Abdankung des Königs im Dezember 1947 und der Ausrufung der Volksrepublik setzte sich schließlich ein stalinistisches System durch, das die Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse auf dem Land als unerlässliche Etappe beim Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft betrachtete. Damit wurde die Landwirtschaft zu einem zentralen Experimentierfeld der neuen Ordnung – und zu einem Schauplatz sozialer Konflikte und staatlicher Repression.
Eine Schlüsselrolle spielte dabei die Bekämpfung des sogenannten Großbauerntums. Wohlhabende Bauern wurden unter der Bezeichnung chiaburi als Klassenfeinde diffamiert und politisch marginalisiert. Der Begriff – angelehnt an die sowjetische Kategorie der »Kulaken« – bezeichnete dabei keine klar umrissene soziale Gruppe, sondern fungierte vor allem als politischer Kampfbegriff zur Stigmatisierung wirtschaftlich stärkerer oder als oppositionell wahrgenommener Bauern.
»Der endgültige Bruch zwischen Stalin und Tito im Juni 1948 verschärfte die Spannungen im sozialistischen Lager und ließ Jugoslawien aus Moskauer Sicht als feindlichen Staat erscheinen.«
Nach der Nationalisierung der Industriebetriebe im Jahr 1948 rückte die Beseitigung kapitalistischer Strukturen in der Landwirtschaft ins Zentrum der rumänischen Politik. Der im März 1949 mit maßgeblicher Beteiligung sowjetischer Berater gefasste Beschluss zur Kollektivierung leitete eine systematische Umgestaltung der ländlichen Eigentumsordnung ein. Private bäuerliche Betriebe sollten schrittweise durch kollektive Produktionsformen ersetzt werden. In der Praxis führte diese Politik zu Enteignungen, Zwangsabgaben und strafrechtlicher Verfolgung von Bauern, denen Sabotage oder konterrevolutionäre Umtriebe vorgeworfen wurden.
Zeitgleich verschärfte der endgültige Bruch zwischen Stalin und Tito im Juni 1948 die Spannungen im sozialistischen Lager und ließ Jugoslawien aus Moskauer Sicht als feindlichen Staat erscheinen. Tito wurde als »Agent des Imperialismus« gebrandmarkt. Die Sicherung der westlichen Grenzregion gewann damit für Rumänien erheblich an sicherheitspolitischer Bedeutung. Für die rumänische Führung verbanden sich dort mehrere Faktoren, die als Risiko galten: eine vergleichsweise wohlhabende bäuerliche Bevölkerung, die ethnisch heterogene Zusammensetzung der Region – darunter auch eine serbische Minderheit, die der Illoyalität und Sympathien für Tito verdächtigt wurde – sowie die unmittelbare Nachbarschaft zu Jugoslawien.
In diesem Kontext erarbeitete die Securitate Ende 1950 einen »Plan zur Evakuierung der Grenzzone zu Jugoslawien auf einem 25 Kilometer breiten Streifen«, der sich gegen »Elemente« richtete, »deren Anwesenheit in der Zone für die Sicherheit des Staates eine Gefahr darstellt«. Besonders stark betroffen waren zahlreiche Orte im westlichen Banat, da der Grenzstreifen dort um mehrere Kilometer ausgedehnt wurde. Die rechtliche Grundlage bildete der Ministerratsbeschluss Nr. 344 vom 15. März 1951, der die administrativ angeordnete »Umsiedlung von Personen, die durch ihr Verhalten gegenüber dem arbeitenden Volk den Aufbau des Sozialismus in der Volksrepublik Rumänien gefährden«, vorsah.
Der streng geheime Deportationsbefehl bestimmte: »Zur Gewährleistung der Sicherheit der Grenzzone gegenüber Jugoslawien werden in einer Tiefe von 25 km bestimmte Kategorien gefährlicher Elemente sowie Personen, die eine Gefahr darstellen könnten, umgesiedelt. […] Den Bürgern, die umgesiedelt werden, ist mitzuteilen, dass diese Maßnahme im höheren Interesse des Staates erfolgt und dass sie in andere Regionen des Landes verbracht werden, wo ihnen Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden und Gelegenheit gegeben wird, Häuser zu errichten und eigenes Land zu bewirtschaften. […] Die Umzusiedelnden werden auf dem Gebiet der Staatswirtschaften [mehrerer Gemeinden im Bărăgan] angesiedelt.« (Direktive des rumänischen Innenministeriums Nr. 200/1951)
Am 18. Juni begann die operative Phase. Insgesamt 12.791 Familien mit 40.320 Personen aus 297 Ortschaften – die nach heutiger administrativer Einteilung in den Kreisen Timiş, Caraş-Severin und Mehedinți liegen – wurden deportiert. Ihre Zusammensetzung war heterogen, folgte jedoch politisch definierten Kriterien. Neben den als Großbauern und Wirten klassifizierten Personen (19.034) gehörten zu den Deportierten auch Flüchtlinge aus den ehemals rumänischen Gebieten Bessarabien und nördliche Bukowina, die 1940 von der Sowjetunion annektiert wurden (8.477), Mazedo-Rumänen (3.557) – Aromunen, die in der Zwischenkriegszeit aus dem südlichen Balkan nach Rumänien umgesiedelt worden waren und von denen ein Teil der faschistischen Ideologie nahestand – sowie sogenannte Titoisten (1.054), ein politisches Schlagwort, das vor allem gegen die serbische Minderheit gerichtet war.
Auch 9.413 Rumäniendeutsche waren betroffen, unter ihnen 2.344 ehemalige Angehörige der Waffen-SS. Viele dieser Männer hatten sich während des Zweiten Weltkriegs freiwillig zum Dienst in dieser NS-Elitetruppe gemeldet, die im Nürnberger Prozess von 1946 als »verbrecherische Organisation« verurteilt worden war, und galten dem kommunistischen Regime daher als politisch besonders belastet. In ihrem Fall wirkte ihre Vergangenheit als »Hitlers politische Soldaten« weiter nach.
»Die ersten Behausungen bestanden häufig aus mit Stroh oder Schilf bedeckten Erdlöchern. Es fehlte an Infrastruktur, medizinischer Versorgung und an Trinkwasser.«
Die größten Gruppen bildeten die sogenannten chiaburi (48 Prozent) sowie die Flüchtlinge und Aromunen, deren Loyalität gegenüber dem Regime angezweifelt wurde (zusammen 30 Prozent). Als Feinde der neuen Ordnung und Gegenrevolutionäre eingestufte Personen waren dagegen mit lediglich 2,7 Prozent (1.098) nur schwach vertreten. Die Zahlen machen deutlich, dass die Deportation nicht primär gegen politische Gegner gerichtet war, sondern ein Instrument umfassender sozialer und politischer Kontrolle der Grenzregion darstellte.
Zielgebiet war die Bărăgan-Ebene im Südosten Rumäniens, an der unteren Donau. Die Fahrt in Güterzügen dauerte drei bis vier Tage. In einem zeitgenössischen Schreiben werden die typischen, stellvertretend für die Erfahrungen vieler deportierten Familien stehenden Transportbedingungen geschildert:
»Die eine Hälfte des Waggons ist voll bis oben hin mit Möbel, Bettzeug, Gewand, Lebensmittel und anderem. In der anderen Hälfte steht eine Schweinskiste mit zwei Schweinen, ein Pferd und eine Kuh. Dazu sind noch 6 Personen, davon ein altes Weib, welches sich nicht mehr helfen kann, und ein ganz kleines Kind.«
Am Ziel angekommen, wurden die Deportierten schutzlos unter freiem Himmel ausgesetzt und jeder Familie eine 2.500 Quadratmeter große Parzelle zugewiesen.
Unter staatlicher Anleitung entstanden unter äußerst prekären Bedingungen achtzehn neue Siedlungen, verteilt auf die heutigen Kreise Brăila, Călărași, Galați und Ialomița. Baumaterialien wurden zwar bereitgestellt, jedoch mussten die Deportierten ihre Unterkünfte selbst errichten. Die ersten Behausungen bestanden häufig aus mit Stroh oder Schilf bedeckten Erdlöchern. Es fehlte an Infrastruktur, medizinischer Versorgung und an Trinkwasser, das aus weit entfernten Brunnen herbeigeschafft werden musste. Dennoch gelang es den Deportierten, innerhalb weniger Monate einfache Siedlungen aufzubauen. Parallel dazu wurden Schulen, Verwaltungsgebäude, kulturelle Einrichtungen und medizinische Versorgungspunkte errichtet, um die neuen Dörfer organisatorisch zu stabilisieren.
Das Leben im Bărăgan blieb jedoch hart und war zudem stark reglementiert. Die Umsiedler standen unter ständiger Überwachung der lokalen Behörden und durften sich nur in einem Umkreis von 15 Kilometern vom Wohnort entfernen. Extreme klimatische Bedingungen erschwerten den Alltag zusätzlich: eisige Winter wechselten mit heißen, trockenen Sommern. Die menschlichen Kosten dieser Lebensbedingungen waren erheblich. Schätzungen gehen davon aus, dass während der Jahre des Zwangsaufenthaltes mehr als 1.600 Menschen ums Leben kamen.
»Die Siedlungen fungierten zugleich als Instrument sozialer Kontrolle und als Reservoir billiger Arbeitskräfte.«

Deportierte beim Beizen von Baumwollblütenkapseln, Staatsfarm »Pavel Tcacenco«, Bumbăcari 1953
Die Deportationsdörfer bildeten faktisch abgeschlossene sozioökonomische Einheiten innerhalb eines streng kontrollierten Siedlungsraums. Ein Großteil der Bewohner wurde im Reis-, Baumwoll- und Gemüseanbau sowie in der Viehzucht der staatlichen Landwirtschaftsbetriebe eingesetzt; andere arbeiteten auf Baustellen, in kleinen Handwerksbetrieben oder bei Entwässerungsarbeiten. Die Siedlungen fungierten damit zugleich als Instrument sozialer Kontrolle und als Reservoir billiger Arbeitskräfte.
Das rigide »Lagersystem« blieb jedoch nur wenige Jahre in seiner ursprünglichen Form bestehen. Mit der Zeit wurden den Bewohnern größere Bewegungsfreiheiten eingeräumt und die Kontrolle der Behörden gelockert. Eine gewisse Normalisierung des Alltags setzte ein: Tanzabende, Fußballspiele, Hochzeitsfeiern und Kirchweihfeste konnten zunehmend stattfinden. In den multiethnisch zusammengesetzten Siedlungen entstanden dabei neue gesellschaftliche Kontakte zwischen Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Prägung. Das sozialistische Eigentum erforderte die kollektive Arbeit aller; Standesunterschiede sollten dabei bewusst eingeebnet werden.
Erst mehr als zwei Monate nach der Umsiedlung genehmigte der Ministerrat mit Beschluss Nr. 326/S vom 27. August 1951 die »Einrichtung von Bevölkerungszentren, in denen landwirtschaftliche Arbeiter mit ihren Familien aus anderen Regionen angesiedelt werden sollen«. Als Begründung diente nun nicht mehr die Sicherung der Westgrenze, sondern der Arbeitskräftebedarf staatlicher Landwirtschaftsbetriebe im bis dahin dünn besiedelten Bărăgan.
Die Zwangsumsiedlung lässt sich in ihrer politischen Logik mit den großen Deportationskampagnen der Sowjetunion vergleichen. Zwischen 1941 und 1949 ließ das stalinistische Regime mehrere Bevölkerungsgruppen aus strategisch sensiblen Regionen umsiedeln – darunter Wolgadeutsche, Tschetschenen und Krimtataren. Diese Maßnahmen verfolgten ähnliche Ziele: Sie sollten als potenziell illoyal verdächtigte Bevölkerungsgruppen entfernen, territoriale Kontrolle sichern und zugleich tiefgreifende soziale Umgestaltungen herbeiführen. Zeitgleich zur rumänischen Bevölkerungsverschiebung kam es 1950–1953 auch in Ungarn zu Zwangsumsiedlungen mit vergleichbaren Ursachen und Verlaufsformen. In begrenztem Maße lassen sich auch die Maßnahmen der DDR ab 1952 an der innerdeutschen Grenze zum Vergleich heranziehen.
Die Bărăgan-Deportation erreichte zwar nicht die Dimensionen der sowjetischen Massendeportationen, orientierte sich jedoch an Mustern staatlicher Bevölkerungspolitik, die im stalinistischen Herrschaftssystem bereits erprobt worden waren. Durch die Umsiedlung zehntausender Menschen wurden gewachsene Dorfgemeinschaften aufgelöst und die soziale Struktur der westrumänischen Grenzregion nachhaltig verändert.
Die Einwohnerzahl der achtzehn neuen Dörfer lag jeweils zwischen 300 und 700 Familien. Die verfügbaren Statistiken sind jedoch lückenhaft; die umfassendste Übersicht stammt aus einem Bericht der Securitate vom 3. Juni 1955 und erfasst 35.191 Personen. Die 9.391 gezählten Familien hatten folgende Zusammensetzung: 3.122 rumänische, 2.405 deutsche, 869 serbische und 181 ungarische Familien aus dem Banat sowie 2.123 überwiegend rumänische Flüchtlingsfamilien aus Bessarabien und der Bukowina und 691 aromunische Familien. Dies veranschaulicht die heterogene Struktur der neuen Siedlungen, in denen Menschen unterschiedlicher Herkunft und sozialer Gruppen unter den Bedingungen des Zwangsaufenthalts zusammenlebten.
»Die meisten Siedlungen wurden aufgelöst und dem Erdboden gleichgemacht, Friedhöfe eingeebnet, Gemüse- und Getreidefelder darüber angelegt – die Spuren der Deportation sollten ausgelöscht werden.«
Mit dem Tod Stalins im März 1953 setzte im Ostblock eine vorsichtige politische Entspannung ein. Besonders die stufenweise Normalisierung der Beziehungen zwischen der Sowjetunion und Jugoslawien schwächte die sicherheitspolitische Logik, auf der die Deportation aus der rumänischen Grenzregion ursprünglich beruhte. Auch die rumänisch-jugoslawischen Kontakte intensivierten sich: Im Sommer 1954 nahmen die beiden Länder ihre diplomatischen Beziehungen wieder auf. Zugleich wurde Rumänien bereits mit dem beabsichtigten UNO-Beitritt, der im Dezember 1955 erfolgte, stärker in die internationale Staatengemeinschaft eingebunden. Vor diesem Hintergrund wurde der Zwangsaufenthalt im Bărăgan zwischen Juli und Dezember 1955 schrittweise aufgehoben (Direktiven des Innenministeriums Nr. 6100 vom 27. Juli 1955 und Nr. 6200 vom 20. Dezember 1955), doch für einzelne Familien dauerte er noch mehrere Jahre an.
Die Heimkehr in die Herkunftsorte bedeutete jedoch keineswegs eine Wiederherstellung der früheren Lebensverhältnisse. Der landwirtschaftliche Besitz der Rückkehrer war inzwischen in die Kollektivwirtschaften integriert worden. Viele fanden ihre Häuser zerstört oder von anderen Bewohnern belegt vor. Besonders schwierig war die Situation für die Flüchtlinge aus Bessarabien und der nördlichen Bukowina, denen eine erneute Ansiedlung im Banat untersagt wurde und die zugleich nicht in ihre ursprünglichen Heimatregionen zurückkehren konnten.
Einige der verlassenen Häuser in den Bărăgan-Siedlungen dienten in den folgenden Jahren als Unterkunft für Studenten, die nach ihrer Beteiligung an der Studentenrevolte in der westrumänischen Stadt Timișoara im Herbst 1956 zu Haftstrafen und anschließendem Zwangsaufenthalt im Bărăgan – insbesondere im Dorf Lătești – verurteilt worden waren. Der Bărăgan blieb damit auch nach dem Ende der großen Deportation ein Raum staatlicher Repression.
Im Zuge der wachsenden politischen Eigenständigkeit Rumäniens gegenüber der Sowjetunion setzte 1964 eine poststalinistische Tauwetterperiode ein. Das Regime verkündete eine Generalamnestie für politische Häftlinge; zugleich wurden die Wohnortrestriktionen für die letzten Deportierten aufgehoben.
Die Dörfer im Bărăgan waren künstliche Siedlungen, die zunächst ausschließlich für die Verschleppten existierten und später nahezu vollständig wieder verschwanden. Die meisten Siedlungen wurden aufgelöst und dem Erdboden gleichgemacht, Friedhöfe eingeebnet, Gemüse- und Getreidefelder darüber angelegt – die Spuren der Deportation sollten ausgelöscht werden. Von den einst 18 Dörfern existieren heute nur noch zwei: Dâlga und Fundata. Sie sind stille Mahnmale eines dunklen Kapitels der rumänischen Nachkriegsgeschichte, das lange Zeit im Schatten der offiziellen Geschichtsschreibung verborgen blieb.
Mit dem Ende der autoritären Herrschaft Nicolae Ceaușescus im Jahr 1989 setzte eine intensive historische Aufarbeitung ein. Archivbestände der Securitate, regionale Studien und zahlreiche Zeitzeugenberichte haben seither ein differenzierteres Bild der Ereignisse ermöglicht und deren Einordnung in die repressiven Praktiken der stalinistischen Phase des rumänischen Kommunismus vertieft.
»Die Deportation war Ausdruck eines Systems, das ganze Regionen zu Experimentierfeldern staatlicher Bevölkerungspolitik machte.«
Heute gilt die Bărăgan-Deportation als eines der zentralen Beispiele staatlicher Zwangsumsiedlungspolitik im Nachkriegsrumänien. Sie macht deutlich, wie eng geopolitische Konflikte, Grenzsicherung und innenpolitische Repression miteinander verbunden sein konnten. Die Maßnahme war nicht nur eine sicherheitspolitische Reaktion auf den Bruch zwischen Stalin und Tito, sondern verband mehrere Ziele des stalinistisch geprägten rumänischen Staates: die Kontrolle einer politisch sensiblen Grenzregion, die Disziplinierung der bäuerlichen Bevölkerung im Zuge der Kollektivierung, die Entfernung als politisch unzuverlässig geltender Bevölkerungsgruppen sowie die Bereitstellung von Arbeitskräften für die staatliche Landwirtschaft im Bărăgan.
Die Deportation war damit zugleich Grenz-, Klassen-, Bevölkerungs- und Wirtschaftspolitik – Ausdruck eines Systems, das territoriale Kontrolle, gesellschaftliche Umgestaltung und ökonomische Planung mit repressiven Mitteln durchsetzte und ganze Regionen zu Experimentierfeldern staatlicher Bevölkerungspolitik machte. Auch 75 Jahre später steht sie als Symbol für die repressiven Praktiken der stalinistischen Phase des rumänischen Kommunismus und die tiefen sozialen Brüche, die diese Politik hinterließ.
Yves-Pierre Detemple ist Publizist und Historiker mit den Interessenschwerpunkten Geschichte und Zeitgeschichte sowie politischen Gegenwartsfragen.