Am 10. August verabschiedete das türkische Parlament mit 468 zu 88 Stimmen ein Gesetz, das die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der PKK-Auflösung schafft. Es sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung von Strafverfahren und Haftstrafen sowie Mechanismen für die gesellschaftliche Reintegration ehemaliger PKK-Mitglieder vor. Das Gesetz gilt allerdings erst, wenn die vollständige Entwaffnung und Auflösung der PKK von den zuständigen türkischen Stellen bestätigt worden ist.
Ein Gesetz macht noch keinen Frieden
Das türkische Parlament schafft die Grundlage für die Auflösung der PKK. Doch der Friedensprozess bleibt ein Deal zwischen Regierung, Geheimdienst und Guerillaführern. Kurden außerhalb dieser Strukturen bleiben außen vor.
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