»Es ist im Grunde das Gleiche«, erklärte Außenminister Johann Wadephul, als er das Völkerrecht mit der Straßenverkehrsordnung verglich. Wer zu schnell fahre, halte sich schließlich ebenfalls nicht immer an die geltenden Regeln. Für die deutsche Rüstungspolitik gegenüber Israel trifft der Vergleich einen beunruhigenden Punkt: Es geht nicht um einen geringfügigen Verstoß gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern um mögliche Beihilfe zu schwersten Völkerrechtsverbrechen. Die Regeln sind bekannt – doch ob Deutschland sie befolgt, soll möglichst nicht gerichtlich geklärt werden.
Beihilfe zum Völkermord? Wie sich Deutschland vor dem IGH freisprechen will
Vor dem IGH gibt sich Deutschland als rechtsstaatlicher Garant und Israels wie Palästinensern gleichermaßen verpflichtet. Dabei rüstet es Israel in der Praxis weiter auf.
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