Lassen wir die Kirche im Dorf. Bis zur Machtergreifung der AfD wird es noch ein paar Jahre dauern. Als einzige Partei hat die AfD in allen fünf Landtagswahlen des nun ablaufenden Jahres Stimmen gewonnen, in keiner aber eine absolute Mehrheit. Ihr höchstes Ergebnis, 43,8 Prozent in Sachsen-Anhalt, übertrifft ihr niedrigstes, 16,3 Prozent in Berlin, um mehr als das Zweieinhalbfache. Im Durchschnitt aller fünf Wahlen lag die AfD bei 27,3 Prozent. Ihre größten Gewinne erzielte sie in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, beides Länder mit sehr wenigen Wahlberechtigten (1,7 respektive 1,3 Millionen, bei insgesamt 60,5 Millionen in Deutschland), in denen die CDU besonders schlecht abschnitt. Dass in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern in den letzten fünf Jahren so viele CDU-Wähler zu Neonazis geworden sein sollen, will nicht einleuchten.

Überhaupt gibt es für die fünf Landtagswahlen mehr Trends als nur den einen AfD-Trend. Regionale Sonderbedingungen spielten eine wichtige Rolle, beispielsweise schwache beziehungsweise starke amtierende Ministerpräsidenten (Sachsen-Anhalt und Berlin einerseits, Mecklenburg-Vorpommern andererseits). Die Grünen stagnierten, mit Verlusten in drei der fünf Länder; die CDU verzeichnete in den zwei westdeutschen Flächenstaaten Zugewinne, wenn auch moderate (in Baden-Württemberg, mit 7,7 Millionen Wahlberechtigten, hätte sie allerdings um Haaresbreite beinah gewonnen; und in Rheinland-Pfalz, mit 2,9 Millionen Wahlberechtigten, gewann sie); und die Linke gewann in drei der fünf Wahlen dazu: in den beiden Westländern und, vor allem, in Berlin (2,5 Millionen Wahlberechtigte), wo sie fast 10 Prozentpunkte vor der AfD landete.
Eine Katastrophe war das Wahljahr für die SPD. Im Durchschnitt der fünf Wahlen kam sie nur noch auf 17,7 Prozent, ohne den Ausreißer Mecklenburg-Vorpommern sogar nur auf 13,2 Prozent; die CDU schaffte im Durchschnitt immerhin 20,3 Prozent. Und nicht nur die CDU, sondern vor allem auch die SPD muss sich der Tatsache stellen, dass sie aufgehört hat, eine sogenannte »Volkspartei« zu sein; während der CDU-Vorsitzende dies immerhin am Tag nach den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin zum Thema erklärte, ringt die SPD noch um Worte.
Der »Kampf gegen rechts« ist verloren
All die antifaschistischen Aufmärsche, Lehrer führen Schüler, Journalisten zeigen Haltung, die Regierungsbehörde Verfassungsschutz als säkularisierte Inquisition (»in Teilen gesichert rechtsextrem«), die immer neuen Warnungen des Bundes- und aller anderen Präsidenten haben nichts genutzt; am Ende dürfte die AfD für sie dankbar gewesen sein. Der »Aufstand der Anständigen« und »aller Demokraten« für »unsere Demokratie« gegen die »Nicht-Demokraten« – man ahnt, wie groß ihr Anteil am Erfolg der AfD war und in Zukunft sein wird, wenn weiterhin alle für »sozialen Zusammenhalt« in einer staatlich alternativlos formierten Gesellschaft kämpfen und dafür Inflation, Wohnungsnot, Armut, Ungleichheit, Unsicherheit, ausfallende Bahnen, abfallende Schulen vergessen sollen.
Was nun? Eine Zeitlang verbannte der »Kampf gegen rechts« auf der Vorderbühne den Kampf gegen die Wirtschafts- und Gesellschaftskrise auf die Hinterbühne, wo man nicht sehen konnte, dass er nicht stattfand. Das könnte nun zu Ende sein. Der »Kampf gegen rechts« hatte »sozialen Zusammenhalt« versprochen, aber nur unter »uns Demokraten«, also der politischen Klasse und ihren Wählern; die AfD wuchs ungerührt weiter, erfolgreich wildernd im Revier der Altparteien.
»Wenn die CDU/CSU von der SPD gezwungen wird, den sogenannten ›Reformen‹ ihre CDU-Zähne zu ziehen, und das erscheint nicht unwahrscheinlich, werden christliche Rebellen im Hintergrund von der Möglichkeit träumen, umso christlichere Reformen zusammen mit der AfD zu verabschieden.«
Kommt jetzt die Stunde der Wahrheit für die »Narrative« – heute immer öfter: »Erzählungen« – der Parteien, die in den 28 Jahren seit dem Ende der Ära Kohl 24 (SPD) beziehungsweise 17 (CDU/CSU) Jahre an der Bundesregierung beteiligt waren, in den Jahren also, in denen die Krisen von heute zu dem wurden, was sie sind? Die Versuchung muss riesig sein, unter Nutzung der Weltlage auf altbewährte Methoden der Gleichsetzung des inneren Feindes mit dem äußeren zurückzugreifen und die Verteidigung der Demokraten durch die Demokraten gegen die Kräfte der Hölle zu internationalisieren: Kampf gegen rechts als Sammelpunkt auch der patriotischen Kräfte, die Opposition als Fünfte Kolonne des Feindes, als vaterlandslose Gesellen und Verräter – »Putinfreunde« eben. Man darf gespannt sein, was das neue »Narrativ« zu leisten vermag.
Zerfallende Mitte, bröckelnde Brandmauern
Zunächst aber hat das Wachstum der AfD begonnen, die Koalition von CDU und SPD auseinanderzutreiben und die diversen Brandmauern der letzten Jahre (aller gegen die AfD, der CDU auch gegen die Linke) zu untergraben. CDU und SPD stehen als »Volksparteien« vor dem wahlpolitischen Nichts. Als Folge beginnt der Scheinkonsens über »die notwendigen Reformen«, verkauft als Beitrag zur »Wettbewerbsfähigkeit« von der CDU und zu »Gerechtigkeit« von der SPD, sich zu verflüchtigen.
Spätestens bei den Beratungen im Bundestag wird es dem durch die Wahlniederlagen geschärften Verstand der Regierungsfraktionen auffallen, dass Gerechtigkeit nach Art der SPD und Wettbewerbsfähigkeit nach Art der CDU sich gegenseitig im Wege stehen. Die nach Mecklenburg-Vorpommern und Berlin von Merz angekündigten Bemühungen, die Krise durch neue optimistische »Erzählungen« vergessen zu machen, werden dem nicht lange entgegenwirken. Vor allem werden sie die jeweiligen Fraktionsmitglieder nicht dazu bringen, Gesetze zu verabschieden, die sie um ihre Wiederwahl fürchten lassen müssen: in der CDU, weil in ihnen zu viel SPD steckt, und in der SPD wegen zu viel CDU. Mit Revolten ist zu rechnen, mit mehr Brosius-Gersdorf und dem einen oder anderen Spahn.
Der Brandmauer wird das nicht gut bekommen. Teile der CDU werden die Abgrenzung zur AfD übersteigen wollen und das auf örtlicher oder Landesebene auch auf vielfältige Weise ausprobieren können. Parallel dazu werden Teile der SPD Anschluss an die Linke suchen, etwa indem sie in Berlin in eine Dreierkoalition unter deren Führung – Rot-Grün-Rot – eintreten. Dies wird den Bundeskanzler daran erinnern, wie er Anfang 2025 kurz vor der Bundestagswahl gemeinsam mit der AfD ungestraft eine Bundestagsentschließung für eine striktere Immigrationspolitik durchbrachte. Wenn die CDU/CSU von der SPD gezwungen wird, den sogenannten »Reformen« ihre CDU-Zähne zu ziehen, und das erscheint nicht unwahrscheinlich, werden christliche Rebellen im Hintergrund von der Möglichkeit träumen, umso christlichere Reformen zusammen mit der AfD zu verabschieden.
»Es würde sich schnell herumsprechen, dass nach einem eventuellen Verbot der AfD ihre Mitglieder Gefahr liefen, ihre bürgerliche Existenz zu verlieren, beispielsweise als Beamter entlassen zu werden oder als Handwerker keine öffentlichen oder, je nach Gegend, auch keine privaten Aufträge mehr zu erhalten.«
Zu erwarten steht, dass jede Bewegung in diese Richtung eine Gegenbewegung in die andere, grüne Richtung in Gang setzen wird. Zugleich werden die Linken in der SPD Anschluss an die Linkspartei suchen, wenn nicht auf Bundes-, dann auf Landes- und kommunaler Ebene, in der Hoffnung, ihre Partei so vor einem sicheren Ende zu bewahren. Und so weiter, in immer neuen Experimenten mit immer neuen Permutationen.
Brandmauer II?
Noch freilich haben die Verteidiger der Brandmauer nicht aufgegeben, und es kann sein, dass es in nächster Zeit zu einem breitangelegten Versuch zu ihrer Befestigung in erneuerter Gestalt kommen wird. Enden würde dieser vor dem Bundesverfassungsgericht. Allem Anschein nach bereitet der Merkel-Flügel der CDU, angeführt vom Merz-Rivalen Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD vor, entgegen dem Willen des Bundeskanzlers, aber mit sicherer Zustimmung von SPD und Grünen. Wüst regiert zusammen mit den Grünen, unauffällig und harmonisch; Merz bekanntlich mit der SPD, zunehmend disharmonisch mit einem wirtschaftspolitischen Programm des Herzens, das leichter mit der AfD als mit der im Niedergang befindlichen SPD durchsetzbar wäre.
Ein Antrag auf Verbot einer Partei kann von der Bundesregierung, vom Bundestag oder vom Bundesrat jeweils mit einfacher Mehrheit beschlossen werden; eingebracht vom Land NRW und unterstützt von den zum Wüst-Flügel gehörenden NRW-Bundestagsabgeordneten könnte er, wenn es sein müsste, an Merz vorbei, jederzeit nach Karlsruhe gelangen. Kurz vor den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin ließ Wüst wissen, dass er beabsichtige, eine Kommission zu beauftragen, die die Aussichten eines Verbotsantrags prüfen soll. Öffentliche Stellungnahmen eines ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts sowie des amtierenden Präsidenten, beide CDU, ließen darauf schließen, dass das Gericht über einen solchen Antrag alles andere als begeistert wäre. Darauf und sogar auf den Ausgang des Verfahrens muss es aber den Betreibern eines Verbots nicht ankommen.
Die politischen Auswirkungen wären in jedem Fall dramatisch. Ein Verbotsverfahren würde mindestens zwei Jahre dauern. In dieser Zeit würde die Öffentlichkeit von den Medien laufend und ausführlich über die von den Geheimdiensten und anderen vorgetragenen Gutachten über die Gefährlichkeit der AfD unterrichtet. Es würde sich schnell herumsprechen, dass nach einem eventuellen Verbot der AfD ihre Mitglieder Gefahr liefen, ihre bürgerliche Existenz zu verlieren, beispielsweise als Beamter entlassen zu werden oder als Handwerker keine öffentlichen oder, je nach Gegend, auch keine privaten Aufträge mehr zu erhalten.
»Überhaupt wäre vorstellbar, dass der Merz-Flügel der CDU als Gegenleistung für seine Zustimmung zu einem AfD-Verbotsantrag darauf bestehen würde, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Linkspartei überprüft wird – vielleicht wegen ›Antisemitismus‹?«
Schon jetzt fällt es der AfD immer wieder schwer, Kandidaten für kommunale Wahlämter zu finden, was zur Folge hat, dass die Partei ihr in Wahlen zugefallene Sitze nicht besetzen kann; das würde sich während eines laufenden Verfahrens häufen. CDU-Mitglieder und -Funktionäre, die sich in einer durch die Brandmauer an die SPD geketteten Merz-CDU weniger zuhause fühlen als in der AfD, würden sich bis zu einem Freispruch der AfD einen Fahnenwechsel zweimal überlegen. Und jeder Versuch auf Bundes- oder Landesebene, unter Missachtung der Brandmauer zusammen mit der AfD politische Entscheidungen durchzusetzen, wäre vor den laufenden Bildern aus Karlsruhe ein politisches Himmelfahrtskommando.
Ein Verbot kommt selten allein
Als erster durch den Fallout eines Verbotsverfahrens begünstigt würde übrigens Hendrik Wüst. Seine Wiederwahl steht im Mai 2027 an. In seinem Bundesland, dem größten der Bundesrepublik mit 13 Millionen Wahlberechtigten, ist die AfD intern unheilbar zerstritten, und das liberal-katholische Milieu des Rheinlands und in Teilen Westfalens ist immer noch einigermaßen intakt. Umfragen sehen die CDU halbwegs komfortabel in Führung vor der AfD, die allerdings langsam aufzuholen beginnt. Eine Neuauflage der Koalition von CDU und Grünen, gegebenenfalls unter Hinzunahme der SPD, scheint sicher. Trotzdem wären AfD-Verluste infolge der Berichterstattung aus einem laufenden Verbotsverfahren hochwillkommen, auch für den kommenden innerparteilichen Machtkampf zwischen Wüst und Merz.
Was das Verfassungsgericht selber angeht, so würde es durch einen Antrag auf Verbot der AfD auf eine Weise politisch unter Druck gesetzt, die ihm peinlich sein muss. Würde das Gericht dem Antrag nicht stattgeben, würde das Urteil von der AfD als Persilschein gefeiert und von weiten Teilen der Öffentlichkeit auch so verstanden werden. Würde das Gericht im Gegenteil die AfD verbieten, so würden tausende gewählter Mandatsinhaber auf allen drei Ebenen des Staates einschließlich mehrerer tausend parlamentarischer Zuarbeiter auf einen Schlag ihre Ämter beziehungsweise ihre Arbeit verlieren.
Anschließend müsste von der politischen Polizei durch laufende Observation festgestellt werden, ob eine eventuell fortgesetzte politische Betätigung als Förderung einer »Ersatzorganisation« anzusehen ist, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft wird (Paragraph 84 StGB, für »Hintermänner« oder »Rädelsführer«). Hunderte von Strafprozessen, kritisch beobachtet, wenn nicht von der deutschen, dann von der ausländischen Presse, könnten die Folge sein. Die einzigen bisher in der Bundesrepublik verbotenen Parteien, die Sozialistische Reichspartei (1952) und die Kommunistische Partei Deutschlands (1956), hatten zum Zeitpunkt ihres Verbots keine Mandatsträger mehr.
Aus Sicht der Linken wäre zu befürchten, dass das Gericht in einem AfD-Verfahren Verbotsgründe statuieren würde, die auch auf die Linkspartei Anwendung finden könnten. Überhaupt wäre vorstellbar, dass der Merz-Flügel der CDU als Gegenleistung für seine Zustimmung zu einem AfD-Verbotsantrag darauf bestehen würde, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Linkspartei überprüft wird – vielleicht wegen »Antisemitismus«? Erste Tendenzen in diese Richtung sind im Vorfeld der Berliner Regierungsbildung zu beobachten.
Ein neues Parteiensystem
Ohne Verbot der AfD wäre mit einer Annäherung des deutschen Parteiensystems an die anderer europäischer Länder, etwa der Niederlande, zu rechnen. Wie dort würden die zwei alten Groß- und Volksparteien der Mitte, eine christdemokratisch und bürgerlich-konservativ, die andere sozialdemokratisch-progressiv, in kleinere Nachfolgeparteien zerfallen. Am der AfD gegenüberliegenden Ende würde sich eine linke Partei etablieren, zusätzlich vielleicht eine links-exzentrische. Insgesamt wäre mit sechs oder sieben statt mit drei oder vier Parteien zu rechnen, mit häufigen Geburts- und Sterbefällen. Koalitionen, auch über große politische Distanzen hinweg, wären nötig und möglich; sie würden aber lange Aushandlungen erfordern, mit langen Zwischenphasen unter geschäftsführenden Regierungen. Wegen der Kleinteiligkeit der Parteienstruktur würden Koalitionen in der Regel aus mindestens drei Parteien bestehen.
Viel wäre in einem solchen Parteiensystem anders als heute. Nicht nur die alten Parteien der Mitte würden Spaltungstendenzen unterliegen, sondern als Folge sich auftuender Möglichkeiten zur Regierungsbeteiligung auch die neuen an den äußeren Rändern. Rechts von einer sich etablierenden AfD könnte sich eine wiederbelebte NPD einrichten, so wie in zahlreichen europäischen Ländern rechts von der Neuen Rechten neue rechte Parteien entstanden sind, siehe Frankreich, Italien, Großbritannien, die Niederlande, Schweden und andere.
»Links von der Linkspartei könnte eine Sozialistische Arbeiterpartei, unter welchem Namen auch immer, entstehen, rechts von ihr eine Partei Soziale Vernunft, nah an einer linken SPD.«
Die AfD könnte zu einer möglichen Partnerin einer Merz-CDU werden, während eine Wüst-CDU Regierungen mit den Grünen und der Rest-SPD, und irgendwann vielleicht auch mit einer durch Abspaltung gemäßigten Linken, bilden könnte. Links von der Linkspartei könnte eine Sozialistische Arbeiterpartei, unter welchem Namen auch immer, entstehen, rechts von ihr eine Partei Soziale Vernunft, nah an einer linken SPD. Im föderalen System der Bundesrepublik könnten all diese Parteien und Parteikombinationen auf der Länderebene nebeneinander auf ihre Anwendbarkeit auf nationaler Ebene hin ausprobiert werden.
Ein derart verändertes Parteiensystem könnte in Deutschland einschneidende institutionelle Veränderungen, auch im Verfassungsrecht, erfordern. So entstünde ein Bedürfnis nach Verfahren, die stabile Minderheitsregierungen ermöglichen, nach skandinavischem oder holländischem Muster. Auch wäre zu klären, ob und wann neue Kleinparteien ein Recht auf eigene Parteistiftungen haben sollen, nach dem Vorbild der Ebert- und Adenauer-Stiftungen der ehemaligen Großparteien, oder auf Zugang zum Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags.
Was aus dem BSW wird, steht in den Sternen. In allen fünf Wahlen 2026 erreichte es um 5 Prozent der Stimmen, aber nur einmal, in Sachsen-Anhalt, genug zum Einzug in ein Parlament. Früher als andere Parteien versuchte das BSW, Breschen in die Brandmauer um die AfD zu sprengen, um die Partei aus der Schutzzone einer garantierten Verantwortungslosigkeit zu verscheuchen, wurde dabei aber Ziel im »Kampf gegen rechts«. Noch steht die vom BSW verlangte Nachzählung der letzten Bundestagswahl aus. Manches spricht dafür, dass dem BSW volle fünf Prozent der Stimmen zugesprochen werden müssen; andere Parteien würden dafür Sitze verlieren. Damit wäre der Bundestag seit Antritt der Regierung Merz falsch besetzt gewesen, und die gegenwärtige Regierung hätte bis zur nächsten Bundestagswahl als Zweiparteienkoalition keine Mehrheit mehr.
Die Fünf-Prozent-Klausel
Ein Problem bei der Herausbildung eines multipolaren Parteiensystem wäre die Fünf-Prozent-Sperrklausel. In Mecklenburg-Vorpommern blieben drei der größeren Parteien – die CDU, die FDP und das BSW – mit insgesamt 10,7 Prozent der Wähler unter fünf Prozent; hinzu kamen verschiedene Kleinstparteien als sogenannte Sonstige mit 3,3 Prozent. Damit werden insgesamt 14,0 Prozent derer, die ihre Stimme abgegeben haben, fünf Jahre lang im Parlament nicht vertreten sein. Die entsprechende Zahl für Berlin beläuft sich auf 12,9 und für Sachsen-Anhalt auf 6,9 Prozent; in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz waren es 15,8 beziehungsweise 15,9 Prozent.
Hinzu kommt, dass in Mecklenburg-Vorpommern 21,1 Prozent, in Berlin 25,0 und in Sachsen-Anhalt 22,2 Prozent der Wahlberechtigten nicht gewählt haben; in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz waren es 30,4 beziehungsweise 31,6 Prozent. Dies ist dann nicht irrelevant, wenn man, wofür einiges spricht, Wahlenthaltungen zumindest teilweise als Stimmen für NOTA (None of the Above) wertet. Damit wäre der Anteil der Nicht-Repräsentierten an der Wählerschaft in allen fünf Ländern höher als ein Drittel. Darüber hinaus ist in Deutschland mit landesweit etwa zehn Prozent der Wohnbevölkerung zu rechnen, die keinen deutschen Pass haben und deshalb nicht wahlberechtigt sind, was die Repräsentationslücke weiter vergrößert.
Auf längere Sicht könnte bei zunehmender Fragmentierung der politikanbietenden Parteien manches für eine Senkung der Sperrklausel auf zwei oder drei Prozent sprechen, um eine bessere parlamentarische Abbildung der Wählerinteressen zu gewährleisten; möglicherweise wäre dies sogar verfassungsrechtlich erzwingbar. Das traditionelle Argument für die Fünf-Prozent-Sperrklausel – dass sie den Verlust an Repräsentativität durch Erleichterung der Regierungsbildung aufwiegt – kann jedenfalls in einem fragmentierten Parteiensystem nicht mehr gelten, in dem die Notwendigkeit zur Bildung von Dreierkoalitionen eine rasche Regierungsbildung ohnehin unwahrscheinlich macht.