Carola Veit, die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, sparte nicht mit großen Worten, als sie im Sommer 2022 auf die Zeit des sogenannten Radikalenerlasses zurückblickte: Dieser sei »ein unrühmliches und bedauernswertes Kapitel der jüngeren Geschichte Hamburgs«, urteilte die SPD-Politikerin. »Betroffenen hat es viel Leid gebracht, manchen den kompletten Lebensweg zerstört. Dafür kann ich im Namen der Hamburgischen Bürgerschaft nur um Entschuldigung bitten.« Vorausgegangen war dieser Entschuldigung ein Beschluss der Bürgerschaft, in dem diese den »zu Unrecht Betroffenen ihren Respekt und ihre Anerkennung« aussprach und den Senat aufforderte, eine wissenschaftliche Aufarbeitung dieses Themas zu veranlassen. Veit erklärte außerdem, dass die »Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor Einstellung in den Staatsdienst«, das Kernstück des Radikalenerlasses, »ein schwerer Schlag gegen den Geist unseres Grundgesetzes« war.
Keine drei Jahre später, im Januar 2025, stellten die Fraktionen der SPD – der Veit weiterhin angehörte – und der Grünen den Antrag, die Regelanfrage beim Verfassungsschutz wieder einzuführen, um die »Resilienz des öffentlichen Dienstes gegen Verfassungsfeinde« zu stärken. Am heutigen Samstag tritt die entsprechende Regelung in Kraft und sämtliche Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, ob studentische Hilfskraft, Lehrerin oder Richter, müssen sich einer Überprüfung durch den Verfassungsschutz stellen, bevor sie eingestellt werden.
Im Umfang ist diese Maßnahme trotz einiger vergleichbarer jüngerer Regelungen in anderen Bundesländern beispiellos. Die Regierungsfraktionen knüpfen damit an Diskurse und Forderungen an, die anders als in den 1970er Jahren nicht primär von Konservativen, sondern vermehrt im linken und liberalen Lager gestellt werden. Die Angst vor Rechtsradikalen im öffentlichen Dienst ist verständlich, sollte uns aber nicht kopflos und geschichtsvergessen machen.
Neuauflage eines unrühmlichen Kapitels
Hamburg ist mit dieser umfassenden Initiative erneut eine Art Vorreiterin: Bereits 1971 startete hier unter der damaligen sozialliberalen Koalition das, was unter dem Schlagwort »Berufsverbote« im darauffolgenden Jahr bundesweiter Standard wurde, nämlich die massenhafte Überprüfung aller Beamtenbewerber durch den Verfassungsschutz. Circa 3,5 Millionen Menschen wurden mittels der Regelanfrage daraufhin überprüft, ob über sie Erkenntnisse vorlagen, die auf sogenannte »Verfassungsfeindschaft« hindeuteten. Traf dies zu, wurden die Betroffenen nicht eingestellt, was für viele einem Berufsverbot gleichkam. Bundesweit werden rund 11.000 Verfahren gezählt, von denen etwa 1.500 in Entlassung oder Verweigerung der Einstellung mündeten.
»Verfassungsschutz und Einstellungsbehörden zweifelten insbesondere bei Bewerbern an der sogenannten Verfassungstreue, die sich in verschiedenen linken Organisationen und Bewegungen engagierten.«
Grundlage waren die Beamtengesetze, die vorgeben, dass nur in das Beamtenverhältnis berufen werden darf, wer »die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten«. Auch wenn diese Maßnahme vom Wortlaut her Linke und Rechte gleichermaßen treffen sollte, ergab sich schnell eine erkennbare Schlagseite: Verfassungsschutz und Einstellungsbehörden zweifelten insbesondere bei Bewerberinnen und Bewerbern an der sogenannten Verfassungstreue, die sich in verschiedenen linken, häufig kommunistisch orientierten Organisationen und Bewegungen engagierten. Für Hamburg kam eine historische Studie zu dem Ergebnis, dass nur 2,9 Prozent der Betroffenen aus dem rechten Spektrum kamen, obwohl die NPD noch 1969 nur knapp den Einzug in den Bundestag verpasste und auch in Hamburg in Teilen der Beamtenschaft auf Zuspruch stieß.
Hamburg war allerdings auch Vorreiterin bei der Abschaffung dieser Praxis. Nachdem sich bundesweit eine breite Protestwelle gegen die Berufsverbote und die damit verbundene »Gesinnungsschnüffelei« gebildet hatte, erklärte der Hamburgische Bürgermeister Hans-Ulrich Klose ganz pragmatisch: »Ich stelle lieber zwanzig Kommunisten ein, als 200.000 junge Leute zu verunsichern.« Die sozialliberalen Bundesländer und der Bund rückten Ende der 1970er ab von dieser Praxis, ab 1991 verzichtete Bayern als letztes Bundesland auf die Regelanfrage beim Verfassungsschutz. In den 2010er Jahren starteten in mehreren rot-(rot-)grün regierten Bundesländern parlamentarische Aufarbeitungsinitiativen, von denen die hamburgische in den eingangs zitierten Beschluss und die Entschuldigung der Bürgerschaftspräsidentin Veit mündete.
Alles anders als früher?
Nun wird die Regelanfrage also wieder eingeführt. Anders als in Brandenburg, wo eine ähnliche Regelung vor einigen Jahren von einem CDU-Innenminister eingeführt wurde, ist es dieses Mal eine rot-grüne Koalition, die zurück in die Zeiten des Radikalenerlasses möchte. Sie greift damit ein Narrativ auf, das sich in den letzten Jahren gerade auch in linksliberalen Kreisen verbreitet hat: die liberale Demokratie müsse »wehrhaft« sein gegen ihre Feinde, denn sie sei akut bedroht. Gerade Liberale müssten deshalb auf Mittel wie Verbote von rechtsradikalen Medien, Ausschluss von (tatsächlich oder angeblich) verfassungsfeindlichen Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen und eben auch die Überprüfung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes setzen, bevor es zu spät sei.
Diese Maßnahmen wurden in den letzten Jahren insbesondere von rot-grünen Politikerinnen und Politikern gefordert und umgesetzt. Während die allgemeine Debatte hier das zweifellos bedrohliche Erstarken der AfD im Blick hat, wird in Hamburg erstaunlich häufig eine angeblich drohende Unterwanderung des öffentlichen Dienstes und insbesondere der Schulen durch Islamisten als Begründung genannt für die Wiedereinführung der Regelanfrage. Dass auch linke »Extremisten« ausgesiebt werden sollen, wird nur auf Nachfrage bestätigt – wahrscheinlich ist man sich der heiklen Parallele zu den 1970ern bewusst, die von den Gewerkschaften und anderen Gruppen, die sich gegen die neue Regelung engagieren, regelmäßig betont wird.
»Dass die Anfrage beim Verfassungsschutz erst am Ende des Bewerbungsprozesses erfolgt, hat keinen Einfluss auf die erwartbaren negativen Folgen, nämlich Zurückhaltung beim politischen Engagement aus Angst, später keinen Job zu bekommen.«
Der rot-grüne Senat wurde in den letzten Monaten nicht müde zu betonen, dass die geplante Regelanfrage nichts mit dem historischen Radikalenerlass zu tun habe. Die Argumente blieben aber auf rein formaler Ebene: So wurde betont, dass man dieses Mal ein Gesetz erlassen habe, nicht nur einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umsetze, was für die Wirkung der Regelung aber keinen Unterschied macht. Auch dass die Anfrage beim Verfassungsschutz erst am Ende, nicht am Anfang des Bewerbungsprozesses erfolgt, hat keinen Einfluss auf die erwartbaren negativen Folgen, nämlich Zurückhaltung beim politischen Engagement aus Angst, später keinen Job zu bekommen.
Teilweise liegt aber auch schlicht Unkenntnis bei den Verantwortlichen vor, wie sich in der Sachverständigenanhörung in der Bürgerschaft herausstellte. Dort wurde deutlich, dass Sören Schumacher, immerhin innenpolitischer Fachsprecher der SPD-Fraktion, davon ausging, dass es in den 1970ern gar keine Regelanfrage gegeben habe und deshalb ein entscheidender Unterschied zum neuen Gesetz vorliege. Er hätte es eigentlich besser wissen müssen, war er doch einer der Abgeordneten, die noch 2018 für die Aufarbeitung des Radikalenerlasses gestimmt hatten. Auch äußerten mehrere Personen, dass man sich damals ja nur gegen Linke gerichtet habe, die neue Regelung sich aber gegen alle »Verfassungsfeinde« wende – auch hier mussten erst die Sachverständigen in Erinnerung rufen, dass selbstverständlich auch der Radikalenerlass sich vom Wortlaut her gegen sämtliche »Verfassungsfeinde« wandte.
Sorgen um die Hamburger Villenbesitzer
Sind dieses Mal wirklich Reichsbürger, Kalifat-Fans oder der rechte Flügel der AfD (die in Hamburg nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird) diejenigen, die sich vor der Regelanfrage fürchten müssen? Theoretisch könnte man dies annehmen, wenn man sich vor Augen führt, wie das Bundesverfassungsgericht den Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung definiert, die das entscheidende Kriterium für die Ablehnung ist. Seit 2017 geht das BVerfG von einem engen Verständnis aus: Es brauche »eine Konzentration auf wenige, zentrale Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind.« Dieser unverzichtbare Kern setze sich aus der Menschenwürde, der Demokratie und dem Rechtsstaat zusammen. Alle drei Elemente seien laut Bundesverfassungsgericht egalitär und partizipativ zu verstehen und skizzierten eine Gesellschaft, die nicht von oben nach unten aufgebaut ist.
Diese schmale Definition, an deren Inhalt sich Linke wohl kaum stören dürften, ist theoretisch auch entscheidend für die Arbeit des Verfassungsschutzes, auf dessen Erkenntnisse mit der Regelanfrage zugegriffen werden soll. Und es ist auch gerade diese Institution, deren Image spätestens nach dem NSU-Skandal gründlich ramponiert erschien, die in den letzten Jahren eine unglaubliche Rehabilitierung gerade in der linken und linksliberalen Öffentlichkeit erlebt hat. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der linkspartei-nahen Rosa-Luxemburg-Stiftung übernehmen seine Einstufung der AfD als »gesichert rechtsextrem« affirmativ und bezeichnen sie lediglich als verspätet, fordern einen generellen Ausschluss aus dem öffentlichen Dienst und Vereinsverbote auf Basis dieser Einstufung. Für die Grünen in Hamburg gilt »Verfassungsschutz ist Demokratieschutz«, sie sehen in ihm »ein unverzichtbares Frühwarnsystem für unsere Demokratie«.
»Schon in der Vergangenheit haben Politiker der Grünen geäußert, dass durch eine personelle Neuaufstellung beim Verfassungsschutz die Zeiten vorbei seien, in denen dieser auf dem rechten Auge blind gewesen sei.«
Der Hamburger Senat spendierte im letzten Jahr dem dortigen Landesamt einen großen Senatsempfang zum 75. Gründungsjubiläum im Rathaus und begleitete diesen runden Geburtstag mit einer Plakatkampagne, in der 75 mehr oder weniger prominente Persönlichkeiten aus Hamburg dem Geheimdienst gratulierten. Schon in der Vergangenheit hatten Politikerinnen und Politiker der Grünen geäußert, dass durch eine personelle Neuaufstellung beim Verfassungsschutz die Zeiten vorbei seien, in denen dieser auf dem rechten Auge blind gewesen sei. Verständlich, dass bei einem solchen Bild vom Verfassungsschutz dessen Einbindung in die Einstellung von Personal für den öffentlichen Dienst als gute Idee erscheint.
Zweifel an dieser Einschätzung sind allerdings geboten. Auch wenn der Verfassungsschutz sich in seiner Öffentlichkeitsdarstellung gerne als Hüter der liberalen Demokratie und Bekämpfer von Rechtsextremismus und Islamismus gibt, wird bei näherer Betrachtung schnell deutlich, dass in den Köpfen so mancher Verfassungsschützer der Kalte Krieg niemals geendet hat.
So schrieb der Hamburger Verfassungsschutz in seinem Bericht für das Jahr 2021 über eine Demonstration des Bündnisses »Wer hat, der gibt«, das sich für eine stärkere Vermögensumverteilung mittels Steuern und Vermögensabgaben einsetzt: »Bei dieser Demonstration, die durch die verächtlich als ›Bonzenviertel‹ bezeichneten Stadtteile Blankenese und Nienstedten führte, wurden vor und während des Aufzuges Verlautbarungen und Forderungen bekannt, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind (›Wir enteignen Euch alle‹ und andere).«
Dass das Grundgesetz Enteignungen und Sozialisierungen in den Artikeln 14 und 15 vorsieht, ist offenbar irrelevant für die Demokratieschützer mit Schlapphut. Die Teilnehmenden der Demonstration werden so als Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung markiert und vom Verfassungsschutz potentiell registriert – eine Information, die dann im Rahmen der Regelanfrage an die zuständige Dienststelle übermittelt wird.
Mit welchen »Verfassungsfeinden« man rechnet
Vertreterinnen und Vertreter des Senats und Teile der rot-grünen Fraktionen betonen regelmäßig, dass es diese ersuchende Dienststelle und nicht der Verfassungsschutz sei, die über die Einstellung entscheide. Es gäbe keinen Automatismus, sondern eine genaue Prüfung des Einzelfalls. Aber ist das ein Grund zur Beruhigung?
Lisa Poettinger, der der Freistaat Bayern aufgrund angeblicher linksextremistischer Einstellungen das Lehramtsreferendariat verweigerte, musste erleben, wie Unterstellungen des Verfassungsschutzes zur Grundlage für die Entscheidung der zuständigen Behörde wurden. Unter anderem hieß es in dem Ablehnungsschreiben, dass »entsprechend den Ausführungen des Verfassungsschutzes […] im linksextremistischen Sprachgebrauch […] die Aufforderung zum Klassenkampf synonym [steht] für die Forderung nach Abschaffung des Kapitalismus, womit […] die Abschaffung der Demokratie verbunden ist.« Die Unterstellung des Verfassungsschutzes, dass die von Poettinger geforderte Abschaffung des Kapitalismus für sie auch Abschaffung der Demokratie bedeute, wurde einfach übernommen, als ob diese eigenwillige Interpretation von einer quasi sachverständigen Stelle gekommen sei, die man gar nicht zu hinterfragen bräuchte.
Auch in Hamburg genießt der Verfassungsschutz einen guten Ruf im Senat. Bürgermeister Peter Tschentscher von der SPD betonte in seinem Grußwort beim Senatsempfang zum 75. Geburtstag des Hamburgischen Landesamtes »die zentrale Rolle und das Engagement des Verfassungsschutzes für unsere Demokratie«. Dessen Arbeit sei in der heutigen Zeit »wichtiger denn je«. Und ein Rundschreiben des Senats an alle Personalabteilungen der Freien und Hansestadt Hamburg macht (wahrscheinlich unfreiwillig) deutlich, auf welche Art von »Extremisten« man sich vorbereiten will.
»Die Unterstellung des Verfassungsschutzes, dass die Abschaffung des Kapitalismus auch Abschaffung der Demokratie bedeute, wurde einfach übernommen, als ob diese eigenwillige Interpretation von einer quasi sachverständigen Stelle gekommen sei, die man gar nicht zu hinterfragen bräuchte.«
In diesem Rundschreiben wird die Definition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil vom 2017 (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat) erläutert, um den Personalverantwortlichen die konkrete Anwendung zu erleichtern. Zur Menschenwürde heißt es dort: »Die Garantie der Menschenwürde umfasst lt. BVerfG insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit. Geschützt bleiben muss also der Kern der Grundrechte, z.B. die Tatsache, dass es Eigentum gibt.«
Das BVerfG hatte in seinem Urteil von 2017, in dem es sich mit einem Verbot der NPD auseinandersetzte, in großem Umfang Ausführungen zur Menschenwürde gemacht. Dort kann man vieles lesen zu der Unvereinbarkeit von Rassismus und Antisemitismus mit der Menschenwürde aufgrund ihres egalitären Anspruchs, der eine Unterscheidung anhand von Merkmalen wie Herkunft, »Rasse«, Lebensalter oder Geschlecht verbiete. Auch eine unbedingte Unterordnung einer Person unter ein Kollektiv, eine Ideologie oder eine Religion sei mit ihr unvereinbar. Angesichts der immer wieder betonten Notwendigkeit, den Staat vor der Unterwanderung durch islamistische und rechtsradikale Kräfte zu schützen, hätte es nahegelegen, diese Aspekte als Beispiel in dem Rundschreiben zu benennen. Stattdessen nur der Verweis auf das Eigentumsrecht, das in der Entscheidung von 2017 und auch in den Debatten um AfD und Islamismus überhaupt keine Rolle spielt.
Offenbar weiß der Senat in Hamburg weiterhin, wo der Feind steht, dessen Marsch durch die Institutionen man fürchtet. Linke sollten es auch wissen und sich nicht einreihen bei denen, die bei wehrhafter Demokratie vor allem an Geheimdienste und Polizei denken.