02. Juli 2026
Die Bundesregierung will den Ländern per Gesetz die Vergesellschaftung von Wohnraum verbieten und damit einen Gründungskonsens der Bundesrepublik entsorgen. Das ist juristisch fragwürdig – und doch zwingt es die deutsche Linke zum Handeln.

Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Vorstellung des Reformpakets seiner Regierung, Aufnahme vom 2. Juli 2026.
Der Berliner Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnraum von 2021 wurde von der Berliner Landesregierung bisher verschleppt und vom Bund ignoriert. Doch im September 2026 wird in Berlin das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Linke und Grüne führen die Umfragen an, und die Initiative hat den ersten Teil eines Möglichen Vergesellschaftungsgesetzes bereits präsentiert, der zweite soll bald folgen. Damit ergibt sich die Möglichkeit, dass die Wohnraumvergesellschaftung nun doch im Parlament umgesetzt wird.
Seitdem geht es Knall auf Fall: die Bayrische Landesregierung polterte gegen eine Umsetzung, die Bundesbauministerkonferenz verurteilte Vergesellschaftung. Und jüngst warnten gleich vier Berliner Banken in einer Presseerklärung vor dem Verlust von Investorenvertrauen und möglichen Strafzöllen der Trump-Regierung.
Nun nahm die Bundesregierung den Ball mit einem Doppelbeschluss auf: Den Ländern soll die Vergesellschaftung von Wohnraum verboten werden, im Gegenzug gründet der Bund eine Staatliche Wohnungsbaugesellschaft, verkündete heute der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD.
»Die Initiative Deutsche Wohnen & Co Enteignen hält den Vorstoß für verfassungswidrig.«
Die »Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen« (WBG) soll »Wohnungen im bezahlbaren Preissegment« bauen – und zwar da, »wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt«. Doch dies dient ebenso dem Schutz des Privateigentums wie das Vergesellschaftungsverbot, stellt der Beschluss des Koalitionsausschusses klar: »Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden«, soll die Möglichkeit zur Vergesellschaftung der Länder durch ein Bundesgesetz beschnitten werden.
Kanzler Merz fügt hinzu, es würde in »der ganzen Welt« gefragt: »Was ist in Deutschland los, müssen wir in Deutschland mit Enteignungen rechnen?« Dadurch würde das ganze Land »Probleme bekommen«. Probleme bekommen vor allem Finanzinvestoren, die mit der Wohnungsnot in den letzten zwei Jahrzehnten gute Geschäfte gemacht haben.
Deren Interessen soll nun ein Bundesgesetz schützen. Dieses würde den Vergesellschafftungs-Artikel 15 des Grundgesetzes nicht beseitigen, aber seine Nutzung durch einzelne Länder aushebeln. Nach dem Prinzip »Bundesrecht bricht Landesrecht« hätte ein Bundes-Vergesellschaftungsgesetz in der Tat Vorrang. Allerdings müsste ein solches Gesetz Vergesellschaftungen regeln – den Artikel 15 also anwenden oder zumindest einen Rahmen dafür benennen. Ein Gesetz, dass Vergesellschaftungen einfach nur blockiert, erfüllt diese Bedingungen nicht.
Die Initiative Deutsche Wohnen & Co Enteignen hält den Vorstoß daher für verfassungswidrig, wie Sprecherin Karla Hildebrand erklärt: »Vergesellschaftungen auf Landesebene lassen sich nicht durch ein einfaches Bundesgesetz verbieten, dafür bräuchte es eine Verfassungsänderung. Sollte die Bundesregierung dieses rechtswidrige Gesetz tatsächlich erlassen, wird es spätestens bei der verfassungsgerichtlichen Prüfung unseres Gesetzesvolksentscheids gekippt werden.« Der Verfassungsrechtler Remo Klinger, einer der Mit-Autoren des von der Initiative im September 2025 vorgelegten Vergesellschaftungsgesetzes, bestätigte dies im Tagesspiegel. Der Bund müsse ein wirkliches Vergesellschaftungsgesetz erlassen.
»Vergesellschaftung soll verzögert, zerredet, delegitimiert werden. Artikel 15 soll wieder den Status bekommen, den er vor 2018 hatte: ein historischer Verfassungskompromiss ohne praktische Relevanz.«
Merz’ Pläne wiederholen auf Bundesebene eine Posse, die die Initiative schon im Land Berlin erlebt hat. Hier wollte eine schwarz-rote Koalition schon 2023 ein »Rahmengesetz« erlassen, das Vergesellschaftungen formal regelt, aber faktisch verhindert, zum Beispiel durch hohe Entschädigungen zum Marktwert. Um sicherzugehen, wollte die Koalition um Kai Wegner von der CDU zudem gegen ihr eigenes Gesetz klagen, um Vergesellschaftung per se für ungültig erklären zu lassen – ein Verfahren, dass die Flensburger Rechtsprofessorin Anna-Katharina Mangold schlicht als »Quatschjura« bezeichnete.
Ob die Berliner Koalition ihr Rahmengesetz jemals ernst nahm, weiß niemand – sein eigentlicher Zweck schien darin zu bestehen, Zeit zu gewinnen: Nach drei Jahren sind bisher nur ein Gutachten und ein Entwurf veröffentlicht. Eine Verabschiedung des Gesetzes vor der Berlin-Wahl im September scheint ausgeschlossen. Beim Anti-Vergesellschaftungsgesetz auf Bundesebene beginnt die juristische Debatte gerade erst – doch das von Merz geplante Bundesgesetz könnte auf ähnliche Schwierigkeiten Stoßen. Wirklich rechtssicher ließe sich Vergesellschaftung nur verbieten, indem der Bundestag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit das Grundgesetz ändern würde, um den Vergesellschaftungs-Artikel 15 zu beseitigen.
Dass Merz’ Ankündigung juristisch auf wackligen Füßen steht, ist jedoch für Vergesellschaftungsfans keine Einladung zum Abwarten. Im Gegenteil. Die Ankündigung schafft Unsicherheit und stärkt in Berlin jene Kräfte in Verwaltung und Parteien, die eine Umsetzung des Volksentscheids um jeden Preis verhindern wollen. Selbst ein schlampiges und offensichtlich verfassungswidriges Bundesgesetz wäre ein Verfahrenshindernis, das Vergesellschaftung von Wohnraum verzögern könnte.
Wahrscheinlich verfolgt die Bundesregierung genau dieses Ziel: Vergesellschaftung soll verzögert, zerredet, delegitimiert werden. Artikel 15 soll wieder den Status bekommen, den er vor 2018 hatte: ein historischer Verfassungskompromiss ohne praktische Relevanz. Denn diese Lesart unseres Grundgesetzes zu drehen, war einer der größten Erfolge des Berliner Volksentscheids.
»Die Wirtschaftsverfassung der Republik ist neutral, Gemeineigentum und Gemeinwirtschaft sind alternative, dem Markt und Privateigentum ebenbürtige Wirtschaftsformen.«
Die Gutachterschlacht nach der ersten Unterschriftensammlung 2019, der Abstimmungserfolg 2021 und das Ergebnis einer Senatskommission von 2023 demonstrierten zum ersten Mal seit 1946 politische Mehrheiten für Vergesellschaftung und aktualisierten eine verdrängte Wahrheit aus der Gründerzeit der Bundesrepublik: Die Wirtschaftsverfassung der Republik ist neutral, »Gemeineigentum« und »Gemeinwirtschaft« sind alternative, dem Markt und Privateigentum ebenbürtige Wirtschaftsformen.
Die Initiative hat daher recht, wenn sie den Plan der Bundesregierung als »Frontalangriff gegen das Grundgesetz« geißelt. Doch eine linke Kritik kann sich nicht darin erschöpfen, die Verfassungswidrigkeit des Vorstoßes festzustellen. Auch der oft vorgebrachte Appell, dass die Nicht-Umsetzung des Berliner Volksentscheids gegen den Bevölkerungswillen und den Geist der Demokratie verstoßen ist richtig – aber er ist in den letzten fünf Jahren schon oft erhoben worden, ohne großen Druck zu entfalten.
Die jüngsten Vorstöße von Markus Söder, der Bundesbauministerkonferenz, den Berliner Banken und nun der Bundesregierung machen eines klar: Es geht nicht um demokratische Appelle, es geht nicht allein um Wohnungspolitik – es geht um die Systemfrage. Wer genau hinschaut, sieht, dass die Gegner ihre Argumentation gewechselt haben.
Fünf Jahre lang wurde die Legalität von Vergesellschaftung öffentlich angezweifelt. Auf gegenteilige Gutachten wurde nicht reagiert, selbst das eindeutige Ergebnis der von der ehemaligen SPD-Justizministerin Hertha Däubler Gmelin geleiteten Senatskommission von 2023 blieb folgenlos. Doch keiner der vier aktuellen Vorstöße hält sich mit dem Anzweifeln auf.
»Die herrschende Klasse bestreitet nicht mehr, dass das deutsche Grundgesetz einen Systemwechsel weg von Marktwirtschaft und Privateigentum zulässt – und geht die Systemfrage offensiv an.«
Die neue Linie erklärte jüngst im Tagesspiegel der Immobilienrechtler Jan Kehrberg von der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann. Er hielt nüchtern fest, dass »das Grundgesetz die Möglichkeit der Vergesellschaftung zulasse – und auch grundsätzlich die eines wirtschaftlichen Systemwechsels, solange die Grundrechte geschützt sind. Anders ausgedrückt: Die Verfassung schreibt den Kapitalismus als Wirtschaftsform nicht vor.« Die herrschende Klasse bestreitet nicht mehr, dass das deutsche Grundgesetz einen Systemwechsel weg von Marktwirtschaft und Privateigentum zulässt – und geht die Systemfrage offensiv an. Einerseits mit dem Anti-Vergesellschaftungsgesetz, andererseits mit Warnungen vor internationalem Kapitalboykott, die sowohl Kanzler Merz als auch die Berliner Banken äußerten.
Die Vergesellschaftungsfans reagieren bislang eher defensiv. Für sie ist Vergesellschaftung kein sozialistisches Projekt, sondern ein wohnungspolitisches Instrument oder eine demokratische Ehrensache. Diese Argumentation ist aus der Perspektive der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen verständlich – sie agiert aus der Mietenbewegung heraus und stützt sich auf einen gesellschaftlichen Konsens, der von autonomen Gruppen bis in die Wutbürger von CDU und AfD reicht. Anders wäre die 59-Prozent-Mehrheit von 2021 nie erreichbar gewesen. Diesen Erfolg und die politische Breite dahinter muss die Initiative verteidigen. Sie kann sich nicht auf ein linkes Wahlklientel reduzieren.
Doch unklar bleibt, warum Linke und Gewerkschaften so defensiv mit Sozialisierung umgehen. Zwar unterstützten sie Versuche, auch Krankenhäuser oder Energienetze zu vergesellschaften, warteten aber stets entsprechende Vorstöße aus den sozialen Bewegungen ab. Diese waren jedoch Teilbereichsbewegungen wie etwa Anläufe von »Hamburg Enteignet«, die ein wohnungspolitisches Volksbegehren nach Berliner Muster anstieß, oder die 2021 gegründete Initiative RWE & Co Enteignen zur Vergesellschaftung und klimaneutralen Umstellung fossiler Energiekonzerne. Zu nennen wäre auch die Initiative für die Vergesellschaftung der einst privatisierten Uni-Kliniken Gießen-Marburg.
All diese Debatten greifen Vergesellschaftung auf, aber keine von ihnen nimmt sie als Systemfrage. Am weitesten geht hier noch die feministische Bewegung, die schon vor DWE die Forderung nach einer »Care-Revolution« ausrief und eine weitreichende Vergesellschaftung von Sorgearbeit verlangte. Sie steht damit in einer langen sozialistischen Tradition, die bis in die Zeit der proletarischen Frauenbewegung zurückreicht. Schon August Bebel forderte in seinem Klassiker Die Frau und der Sozialismus gesellschaftliche Kindererziehung und schrieb ein Kapitel über »Kommunistische Küche«.
»Es braucht Akteure, die Vergesellschaftung für andere Bereiche jenseits des Wohnens durchdenken, Programme für Teil-Sozialisierungen entwerfen und diese als Antwort auf aktuelle Krisen etwa im Gesundheitssystem popularisieren und Schritt für Schritt durchsetzen.«
Doch wo Feministinnen gesamtgesellschaftliche Arbeitsteilung im Blick haben, sieht die Mehrheit der Linken im Artikel 15 bisher nur ein juristisches Instrument. Sie verkennt damit seine Möglichkeiten. Denn der Artikel steht in der Tradition der Weimarer Verfassung von 1919, die eine ähnliche Bestimmung enthielt – als Reaktion auf die »wilden« Sozialisierungen der Novemberrevolution. Eine revolutionäre Vergesellschaftung konnte nur verhindert werden, indem eine Vergesellschaftung per Reform in der Verfassung garantiert wurde. Alle Theorien von Wirtschaftsdemokratie oder Gemeinwirtschaft, und ein Großteil der sozialistischen Wohnungspolitik im roten Berlin der 1920er Jahre kreisten darum, Sozialisierung durch Reformen voranzutreiben – nicht nur durch Enteignung, sondern auch durch geschickte Kombination von Regulierung und Kommunalisierung.
Genau hier läge die Chance für eine erneuerte und durch Umfragen gestärkte Linkspartei – aber auch für die Restlinken in SPD und Grünen oder progressive Kräfte in den Gewerkschaften. Es braucht Akteure, die Vergesellschaftung für andere Bereiche jenseits des Wohnens durchdenken, Programme für Teil-Sozialisierungen entwerfen und diese als Antwort auf aktuelle Krisen etwa im Gesundheitssystem popularisieren und Schritt für Schritt durchsetzen. Weg vom Markt, hin zu Gemeinwirtschaft und demokratischer Planung. Das könnte eine große Erzählung sein, mit der die Linke nicht nur das »Quatschjura« von Friedrich Merz und Kai Wegner kontert – sondern aus drei Jahrzehnte langen Abwehrkämpfen endlich wieder in die Offensive kommt.
Ralf Hoffrogge ist Historiker und Publizist. Er lebt in Berlin, ist dort seit über zehn Jahren in der Mietenbewegung aktiv und war Mitbegründer von Deutsche Wohnen & Co Enteignen. In der Reihe theorie.org erschien 2017 seine Einführung Sozialismus und Arbeiterbewegung in Deutschland und Österreich. Sein Buch Das laute Berlin über hauptstädtische Mietenproteste seit der Finanzkrise ist 2025 im Brumaire Verlag erscheinen.